Amazon USA kauf, lieferung nach Deutschland?

7 Antworten

Kannst du Ja, aber ziemlich sicher kannst du dann nur mit Kreditkarte bezahlen. Und auf den Preis + Versand kommen nochmal 19% MwSt drauf, du selber musst dich dann um nichts mehr kümmern! Wenn der Zoll das Paket abfängt und prüft bekommst du einen Brief nach Hause mit der bitte, beim Zoll das Paket abzuholen und die Rechnung, Lieferschein etc. vorzulegen und dann zahlst du das vorort. Alternativ kann man das auch über DHL abwickeln, wenn man per eMail alle Infos an den Zoll schickt geben die das weiter und du zahlst dann an der Haustür den Zollbetrag, aber das dauert minimum + 14 Tage.

Du solltest Dich auch darum kümmern, ob es überhaupt Sinn macht, das Messer zu importieren. Ist es ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12cm, ein einhändig zu öffnendes feststellbares Messer, ein Springmesser mit einer seitlich herausspringenden Klinge von mehr als 85mm Klingenlänge oder ein Spring- oder Fallmesser mit vorne herausspringender oder fallender Klinge, dann darfst Du es nicht führen, sondern Dir in die Vitrine stellen oder in einem verschlossenen Transportbehältnis von A nach B transportieren. Balisongs (Butterflymesser), Stockdegen und Stoßdolche sind komplett verboten und stellen einen illegalen Waffenbesitz dar.

ES1956  03.03.2012, 09:46

ein Springmesser mit einer seitlich herausspringenden Klinge von mehr als 85mm Klingenlänge oder ein Spring- oder Fallmesser mit vorne herausspringender oder fallender Klinge,<

Auch das sind in D verbotene Gegenstände, nix Vitrine !

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Kurushiyama  03.03.2012, 13:30
@ES1956

Laut Anlage 2 zu §2 Abs.3 WaffG - Waffenliste - Unterabschnitt 1 Nr. 1.4.1 nicht:

Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist, in der Mitte mindestens eine Breite von 20 von Hundert ihrer Länge aufweist, nicht zweiseitig geschliffen ist und einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt.

Nachzulesen im Feststellungsbescheid des BKA "Einstufung eines Klappmessers mit federunterstütztem Klappmechanismus vom 09.07.2004"

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PatrickLassan  03.03.2012, 16:46
@Kurushiyama

@ Kurushiyama:

ein Springmesser mit einer seitlich herausspringenden Klinge von mehr als 85mm Klingenlänge oder ein Spring- oder Fallmesser mit vorne herausspringender oder fallender Klinge, dann darfst Du es nicht führen,

Dann darfst Du es nicht einmal besitzen. Lies dir mal den Text durch, den Du selbst gepostet hast (und der übrigens seit 2008 in der Form nicht mehr aktuell ist).

Aktuelle Fassung von Anlage 2 zu §2 Abs.3 WaffG - Waffenliste - Unterabschnitt 1 Nr. 1.4.1

Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist;

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PatrickLassan  03.03.2012, 16:51
@PatrickLassan

Kurz zur Erläuterung: Fallmesser sind in Deutschland generell verboten, Springmesser sind grundsätzlich verboten, es sei denn, sie fallen unter diese Ausnahme (das nennt sich 'Taschenmesserprivileg' , da es sich um Springmesser handelt, die Taschenmessern ähneln).

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Ich habe schon mehrfach Messer auf dem Postweg aus USA bezogen. Irgendwann liegt eine Benachrichtigung im Briefkasten dass du eine Sendung auf dem zuständigem Zollamt abholen kannst. Dazu mitbringen: Perso, Rechnung (oder Kontoauszug/Paypal/Kreditkartenabrechnung), Bargeld und viel Zeit.

Du mußt dann das Paket öffnen und der Zöllner kontrolliert den Inhalt, dann berechnet er die Abgaben (wurde bereits beschrieben). Bei einem Wert von 67$ und günstigem Versand kannst du davon ausgehen am Ende ca 67€ zu bezahlen. Also Ware + Versand + Gebühren = ca 67€. Dazu kommt noch dein Aufwand, Weg + Zeit.

denke bei deiner bestellung an das waffenschutzgesetz: was in den usa erlaubt ist gilt noch lange nicht bei uns (klingenlänge etc.) denke das noch zollgebühren dazukommen, dies kannst du beim zoll erfragen.

AndiAndi100 
Fragesteller
 03.03.2012, 00:03

Das Messer ist in Deutschland erlaubt, das weiß ich.

Aber wie läuft das denn ab, ich habe da so ÜBERHAUPT KEINE vorstellung wie das abläuft.

Wie erfrage ich denn beim Zoll den Preis, wo melde ich mich da, und was mache ich dann? Sage ich denen

"hey ich importier ein Messer für 67$"

" jo X€ Gebühren"

" geht klar, hier haste die kohle"

"ok danke, die kollegen wissen bescheid"

Bitte einmal für dumme leute (mich) erklären. :D

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teufelinas  03.03.2012, 00:33
@AndiAndi100

ich würde beim zoll anrufen bzw. finde raus ob bei dir in der nähe eine dienststelle ist und gehe hin u. lasse dir vorab alles erklären, dann kommt viell. keine böse (teuere) überraschung auf dich zu. ich würde ein bild u. die beschreibung davon ausdrucken u. mitnehmen. so würde ich es machen.

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Bei einem Normalen Artikel macht das keine großen Umstände. Du zahlst mehr Versandkosten und damit hat sich die sache für dich. Die andere Frage ist allerdings, ob das Messer unter das Waffengesetz fällt. Da könnte es eventuell Probleme mit dem Versand geben.