Am Telefon bedroht, Beweise?

4 Antworten

Es gibt ein Recht am eigenen Bild aber kein Recht am eigenen Ton... du wirst bedroht... an deiner Stelle würde ich zur Polizei gehen und eine Anzeige erstellen:

  • Belästigung (diese Terroranrufe)
  • Bedrohung (er sagt ja entweder du kommst mit ihm zusammen oder er zeigt dich an)
  • Stalking (passt dazu)
  • Verleumdung (er sagt du hättest etwas getan was du nicht gemacht hast)
  • Missbrauch (das ist einfach missbräuchlich)

Die Polizei wird dich dann schon fragen ob du Nachrichten oder Memos hast oder Bilder, Texte, Videos, Sprachnotizen, Blätter,... da wird es schon noch genügend Beweise geben.

Wenn er das nächste Mal anruft: "ruf mich nicht an und akzeptiere, dass die Beziehung vorbei ist."

Dein Studium geht davon nicht kaputt. Mach einfach schnell die Anzeige und ignoriere diesen Menschen. Wenn er irgendwas macht (Plakate aushängen, Drohnachrichten,...) dann hast du noch mehr Beweise...

Lass dich nicht unterkriegen...

Hallo Alangabanga,

das Verhalten deines Ex zeigt deutlich, wie richtig deine Trennung von ihm war. Er will nicht akzeptieren, dass er nicht mehr über dich verfügen kann. 

Vielleicht ist es dir nun möglich, seine Versuche, dich zu erpressen, einfach zu ignorieren. 

Notfalls musst du ihn wohl anzeigen, oder vielleicht auch den Rat einer Rechtsanwältin einholen. 

Meine Frage wäre, er hat es am Telefon gesagt und als er damit angefangen hat habe ich das Gespräch begonnen mit einem zweiten Gerät aufzuzeichnen. Ich denke man darf es eigentlich nicht, aber ich habe es gemacht zu meinem Schutz.
  1. es wurde alles nie gesagt ohne Beweise
  2. Ja es ist Verboten und ein Verstöß heimliche Video- und Audioaufzeichnungen ohne Einverständnis zu machen
  3. ABER... zur Aufzeichnung einer Straftat ist es wiederum erlaubt, ob jedoch das gesicherte Beweismittel auch als solches zugelassen wird, ist eine andere Sache

Das was er da macht ist keine "Bedrohung", sondern ein Strafrechtliche Nötigung.

Falls ich das nicht darf, kann ich das gespräch meinen eltern abspielen und es dann löschen? Weil dann sind meine eltern zeugen 

Das kannst du zwar machen, aber es ist gleichbleibend damit, dass dieses "Wissen" nicht anerkannt wird, weil es illegales Wissen ist was man hätte nicht haben dürfen / können, da es aus einer Quelle kommt, die verbotener Weise erschaffen, somit kann es hier als Beweis ebenfalls nicht zugelassen werden bzw. die von dir genannten Zeugen.

Die "Zeugen" waren nicht Live dabei. Das ist ein Problem.

Beurteilen muss am Ende die Polizei das ganze, dann die Staatsanwaltschaft und wenn die JA sagt, dann der Richter

MEINE MEINUNG:
Erstatte Strafanzeige.
Aber hab keine Angst o.ä. alles was er macht, macht er es für sich nur noch schlimmer.

Alangabanga 
Fragesteller
 08.05.2024, 09:37

Und wie kann ich es beweisen?

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Alangabanga 
Fragesteller
 08.05.2024, 09:38
@Comp4ny

Habe ich leider nicht verstanden tut mir leid habe angst

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Comp4ny  08.05.2024, 09:39
@Alangabanga

Es gibt 0,0 Gründe Angst zu haben.
Was ist an meinem letzten Satz nicht zu verstehen mit "Erstatte Strafanzeige".
Genau genommen Strafanzeige wegen Nötigung.

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Alangabanga 
Fragesteller
 08.05.2024, 09:41
@Comp4ny

Und was ist wenn die fragen „wo sind Beweise“ oder „Nein ist niemals passiert“ und ich das telefongespräch nicht zeigen darf?

ich habe nur einige Sprachnachrichten aber da sagt er nicht so viel das meiste war leider am Telefon

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Comp4ny  08.05.2024, 10:29
@Alangabanga
Und was ist wenn die fragen „wo sind Beweise“ oder „Nein ist niemals passiert“ und ich das telefongespräch nicht zeigen darf?

Wenn du keine Beweise hast, wird die Anzeige eingstellt.
Wenn du die Aufnahmen vorlegst und sie gehört werden, wo die Straftat bestätigt wird, dann ist das gut für dich.

Aber auch Chatverläufe können als Beweis genommen werden (schriftliche Nachweise).

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Alangabanga 
Fragesteller
 08.05.2024, 10:44
@Comp4ny

Kriege ich Ärger wenn ich eine Aufnahme aus dem Telefonat zeige? Weil das darf man eigentlich nicht :(

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Alangabanga 
Fragesteller
 08.05.2024, 10:57
@Comp4ny

Tut mir leid ich bin traurig verstehst du in meiner letzten frage kannst du lesen er möchte mich anzeigen :(

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Comp4ny  08.05.2024, 10:59
@Alangabanga

Ich habe deinen Text gelesen. Dann soll er das doch einfach machen.
Solange es keine Beweise gibt die relevant sein könnten, wird da 0,0 passieren.
Bei Aussage gegen Aussage wird nichts passieren.

Ohne Beweise, wird da nichts passieren.

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Ich denke man darf es eigentlich nicht, aber ich habe es gemacht zu meinem Schutz.

Prinzipiell ist es verboten, in Notfällen jedoch nicht. Und Bedrohung ist ein Notfall.