Als Medizinstudent im Notfall Adrenalin verabreichen?
Ich bin Rettungssanitäter und Medizinstudent. Darf ich im Notfall z.B beim Anaphylatischen Schock Adrenalin verarbreichen (Aus der Ampulle) wenn ich darin geschult bin? Bis der NFS oder Notarzt da ist, kann es ja schon zu spät sein.
5 Antworten
Soweit ich mich richtig erinnere, hast du genau dieselbe Frage schoneinmal hier gestellt gehabt und an der Antwort darauf, hat sich bis heute auch nichts geändert, aufgrund einer unveränderten Rechtslage. Kurz und knapp ausgedrückt, du darfst es nicht, da es als heilkundliche-/ invasive medizinische Maßnahme ausschließlich den approbierten Ärzten und aufgrund der begrenzten Heilkundeerlaubnis in §2a Notfallsanitätergesetz (NotSanG) Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern gestattet ist, du könntest es allerdings im individualmedizinischen Einzelfall ggf. über den allgemeinen, rechtfertigenden Notstand nach §34 Strafgesetzbuch (StGB) rechtfertigen. Diese Rechtslage, sollte einem als Rettungssanitäter auch durchaus so bekannt sein und die Frage deshalb auch selbstständig beantwortet werden können. Der "Status" als Medizinstudent, ändert hieran nichts, weil die Ausübung der Heilkunde zumindest in Deutschland strikt an die Approbation als Arzt gebunden ist, welche nuneinmal erst nach dem vollständigen, erfolgreichen Abschluss des Studiums und dem Bestehen aller ärztlichen Prüfungen erteilt wird. Sofern man die entsprechende pharmakologische Zwischenprüfung bestanden hat, könnte dies bei Gericht als Beleg dafür gelten, dass die Maßnahme beherrscht wird. Das erlaubt allerdings deren Ausführung ohne Approbation nicht, sodass hier letzten Endes nur der §34 StGB als Rechtfertigungsgrundlage übrig bleibt.
Mfg
Lass mich raten, du hast dir soeben das Video reingezogen xD
Medizinstudenten dürfen nahezu alle Medikamente kaufen? Dafür gibts sicherlich auch eine Grundlage?
Als Medizinstudenten dürfen wir hier nahezu alle Medikamente ohne Rezept
Herzlichen Glückwunsch, damit hast du dich enttarnt dass du kein Medizinstudent bist. Das ist nämlich absoluter Humbug, vor der Approbation als Arzt dürfen Medizinstudenten natürlich gar nichts ohne Rezept kaufen.
1) Laut seinem Profil müsste der FS 18/19 sein und somit vermutlich im 1. FS sein.
2) Ich verstehe seine vorherige Antwort so, dass er im Ausland studiert. Offiziell dürfen sie das dort zwar vermutlich auch nicht, aber unter der Hand wird im Ausland einiges anders gehändelt. Der Vater eines Bekannten hat in Ungarn studiert und dort so manches Souvenir, u.a. einen menschlichen Schädelknochen, erwerben können, welches man hier ganz sicher nicht bekommen hätte.
Zumindest wirst du für Fehlentscheidungen haften...
Wenn du Rettungssanitäter bist weisst du normalerweise genau was du darfst und was nicht! Frag deine Kollegen oder Vorgesetzten!
Als Medizinstudent und RS weiß man eigentlich ob man das darf oder nicht.
Nein, Ich mache das in der Uniklinik. Als Medizinstudenten dürfen wir hier nahezu alle Medikamente ohne Rezept kaufen auch Ampullen. Da EU land auch EU Zulassung der Medikamente. Das kann ja unterlassene Hilfeleistung sein, wenn ich das Notfallmedikament habe, weis wie man es anwendet und es nicht einsetze.