Als Fwdl Augenlasern/Bundeswehr?
Was wenn ich mir als Fwdl für 12 Monate nach drei Monate die Augen lasere. Der Karriereberater meinte ich wäre wenn ich das vor der Bundeswehr mache für 6 Monate untauglich. Was wenn ich das während meines freiwilligen Dienstes mache?
Danke
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Bundeswehr
Du darfst das nicht einfach während deiner Dienstzeit privat machen, dazu brauchst du eine Genehmigung, da der Dienstherr entscheidet, ob du dich einfach irgendwelchen privaten Behandlungen unterziehen darfst, die dich längere Zeit dienstunfähig machen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst
Ich habe jetzt doch einfach noch mal bei der Karriereberatung angerufen. Der am Telefon meinte ich solle den Arzt bei der Musterung fragen