Bundeswehr Ulraub als FWDLer?

1 Antwort

Ja, ab dem 01.07. eines Jahres steht dir der volle gesetzliche Mindesturlaub zu (bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage).

Dir werden aber 30 Tage gewährt. Also 10 Tage Zusatzurlaub. Diese können einzelvertraglich durch due Zwöftelregelung gekürzt werden. Das steht dann in deinem Dienstvertrag.

Ja, die Urlaubstage kannst du auch am Ende nehmen. Wenn sie dir genehmigt werden.

emesvau