„Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ warum ist das verboten wenn das Höcke nicht wusste dass das die SA sagte?
Höcke hat das in seinem Geschichtsstudium ja nicht gehabt, woher sollte er es also wissen und sagt immer diesen Dreiklang. Was ist jetzt hier verboten? Warum darf man das nicht sagen, alles für Deutschland. Die Amerikaner sagen auch American first.
8 Antworten
Das weiß jeder halbwegs gebildete Mensch, vor allem dieser, Höcke ist bekannt für seine Eskapaden.
Erstens scützt Unwissenheit vor Strafe nicht und zweitens würde Höcke als OStR in Geschichte doch wohl nicht so unfähig gewesen sein, das nicht zu wissen.
Er muss es gewusst haben und außerdem ist das ja Gegenstand des Verfahrens.
Höckj wusste das genau, denn er hat das Publikum das rufen lassen.
Das ist sogar sehr relevant. Hitler war auch Vegetarier und Grüne wollen sich auch vegetarisch ernähren, d.h. dass sie dann auch alle Nazis wären.
Man kann nur bestraft werden wenn Vorsatz vorliegt und da liegt offensichtlich kein Vorsatz vor. D.h. Höcke hätte das willentlich und wissentlich sagen müssen. Dann muss die Staatsanwaltschaft ihm das nachweisen.
Das braucht es nicht als Schwerpunkt. Das ist Allgemeinbildung - erst recht als Geschichtslehrer.
Und was ist "neuere" Geschichte"? Deutschland in den 70ern?
"Die Neuzeit oder Neuere Geschichte ist einem gängigen Periodisierungsschema zufolge nach Altertum und Mittelalter die dritte der historischen Großepochen und reicht bis in die Gegenwart."
Ich hätte es nicht gewusst. Warum hat das mir niemand gesagt und den Lehrern bei denen ich Geschichte hatte. Es stand auch nicht auf dem Lehrplan.
In welchem Semester, bei welchem Prof. hatte er das? Das muss ihm nachgewiesen werden.
Kennst du sein Curriculum und hast du seine Lehrbücher gelesen?
Es reicht übrigens, wenn er es jetzt gewusst hat. Und das Thema gibt es seit 5 Jahren. Er hat ja nicht aus Versehen seine Gefolgsleute die letzten 2 Worte gröhlen lassen. Weil die das auch kannten.
Ja, ich hatte das gewusst. Und auch, dass dein lieber Bernd Höcke ganz legal als Rechtsextremist benannt werden darf. Und glaubst du wirklich, dass die Rechtsextremisten ihre eigene Geschichte nicht kennen??
Wenn er das Publikum das rufen lassen hat was er selbst vorsagte, wo ist denn das Problem?
Sorry, wenn das jetzt etwas hart rüberkommen sollte, aber: Bist du einfach nur total ungebildet was die Vergangenheit deines Volkes angeht, oder grölst du da auch fleißig mit und hast große Sehnsucht nach 1933?
Nein, ich verstehe schon dass du das nicht gehabt hast - ein Versagen deiner Lehrer (meine Tochter hatte das in der 9. Klasse). Aber das du denkst genau zu wissen was Höcke wann wie studiert hat, welche seine Lehrbücher waren (die du ja gelesen haben musst, sonst könntest du ja nicht wissen, dass in denen nichts darüber steht) - und behauptest, dass die Neuzeit die NS Zeit und den zweiten Weltkrieg nicht beinhaltet...dieses Wissen beeindruckt schon. Erst recht wenn es von jemanden kommt der behauptet, das Thema NS Herrschaft nicht gehabt zu haben...
Man kann nur bestraft werden wenn Vorsatz vorliegt und da liegt offensichtlich kein Vorsatz vor. D.h. Höcke hätte das willentlich und wissentlich sagen müssen. Dann muss die Staatsanwaltschaft ihm das nachweisen.
Dann warte doch einfach das Verfahren ab.
Der Vorsatz war offensichtlich. Und e reicht langsam die Averarschrei, mit der Höcke dem Rechtsstaat auf der Nase herumtanzen ill.
Wenn er in einer Versammlung diese Parolen ruft, ist das Vorsatz.
In der BW werden heute ja noch Nazi Lieder gesungen. Was ist denn das?
Auch Einigkeit und Recht und Freiheit haben Nazis gesungen und nun?
Ich erkenne hier überhaupt keine Parole. Wenn er das gerufen hätte, hätte ich überhaupt nicht erkannt dass das von der SA stammt.
Du erkennst die Parole nicht, Sie ist trotzdem verboten. Punkt.
Wenn er aber nicht wusste, dass es die SA gesagt hat, ist es eben kein Vorsatz.
Das ist doch kein Vorsatz wenn er nicht wusste dass das die SA sagte.
Ich hatte es in der Schule nicht. Es stand auch in keinem meiner Geschichtsbücher und wir hatten immer wieder NS gemacht.
Dann musst du das Höcke nachweisen. Vielleicht hast du seine Geschichtsbücher oder Skripte. Wenn da nichts drin steht, hast du einfach Pech gehabt.
Aber Arbeit macht frei darf man sagen, das hat die damalige Familienministerin Köhler gesagt.
Ich muss ihm überaupt nichts nachweisen. das machen Andere.
Für mich pesönlich steht seine Schuld fest. De macht diese Methode mmer wieder und jetzt reicht es.
Du bist aber zum Glück nicht der Richter. Der Richter muss beweisen.
Der Richter muss beweisen. Im Zweifel für den Angeklagten.
Der Richter muss nichts beweisen. Dafür gibt es den Staatsanwalt. Der Richter oder die Richterin entscheiden.
Das letzte Wort hat der Richter und der Staatsanwalt muss auch beweisen. Auch er kann das nicht, also wird es fallen gelassen.
Doch, Unwissenheit schütz in diesem Fall vor Strafe. Man kann ja nicht alles wissen und es ist auch niemand verpflichtet alles zu wissen.
Beweise mir das mit einem Gesetz, dass man alles wissen muss.
Paragraph 17 StGB
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unwissenheit-schuetzt-vor-strafe-nicht_050720.html
Der Mann ist Geschichtslehrer, der wusste das ganz genau.
Er hatte das aber nicht im Studium und er hatte auch nicht schwerpunktmäßig NS studiert.
Also ich hab weder Geschichte studiert noch NS als irgendeinen Schwerpunkt gehabt und ich kannte die Losung der SA 'Alles für Deutschland'.
Dann beschwere dich beim Kultusministerium, ich kannte die Losung nämlich nicht. Woher hätte ich das wissen sollen?
Ich kannte die Losung nicht, siehst du, wer hat jetzt Recht?
Wenn er das glaubbar machen kann dass er diese parole noch nie gehört hat, und sie sich völlig unabhängig ausgedacht hat, könnte er damit durchkommen.
Allerdings bezweifle ich das er das glaubwürdig machen kann, vorallem als studierter historiker...
Und nein, nur das theoretisch die möglichkeit besteht das es so ist reicht nicht, er muss den richter schon davon überzeugen.
Oder der Richter muss ihm nachweisen, dass er das im Studium hatte. Höcke kann ja seine ganzen Geschichtsbücher mit zum Gericht mitnehmen. Wenn in den 100 Büchern das nicht drin steht.
Oder der Richter muss ihm nachweisen, dass er das im Studium hatte
Nein, muss er eben nicht. Der richter muss sowieso nichts nachweisen, höchstens die staatsanwaltschaft. Und es gewinnt eben derjenige der den richter überzeugen kann.
Er muss es nicht im studium gehabt haben, er kann es auch anders erfahren haben. Und, btw., das meiste im studium lernt man in vorlesungen, mündlich, nicht in büchern.
Die Deutschen haben eine Geschichte mit diesem Dreiklang, und die Amerikaner nicht. So einfach.
Und wenn einem Geschichtslehrer die NS Vergangenheit von Deutschland nicht bekannt ist... höchst unglaubwürdig. Das wäre so, wie wenn einem Lingusiten Goethes Faust oder Schillers die Räuber oder die Glocke nicht bekannt wären, oder einem Musikwissenschaftler Bach und Beethoven. Einfach lächerlich.
Ich hätte es nicht gewusst und Höcke hatte keine NS Geschichte als Schwerpunkt studiert.