Alleine Wohnen mit 17?

8 Antworten

Zum Freund oder ganz alleine?

Ich bin mit 17 ausgezogen allerdings zu meinem Mann. Alleine dürfte es schwierig werden da deine Eltern den Mietvertrag unterschreiben müssen.

Umgemeldet habe ich mich erst als ich 18 wurde. Geht vorher nicht ohne Eltern.

Wenn beide das gemeinsame Sorgerecht haben, kannst Du nicht gegen den Willen Deiner Mutter ausziehen, sondern erst, wenn Du 18 geworden bist.

Aber auch dann ist die Frage, wie Du das finanzieren willst.

Deine Eltern müssen Dir nicht in jedem Fall Unterhalt bezahlen und Du hast nicht ohne weiteres Anspruch auf Bürgergeld.

Das ist also etwas komplizierter.

swaraxe 
Fragesteller
 18.08.2023, 20:26

Ich kenne die Rechtslage zum Unterhalt etc. Problem ist nur die zustimmung vorm 18ten. Danach hat auch sie gesagt ist es ok, wobei sie da dann ja nix mehr sagen könnte....

0
Neugierig1971  18.08.2023, 20:34
@swaraxe

Dann warte doch einfach die paar Monate ab, das dauert ja nicht mehr lange.

Trotzdem solltest Du Dich nicht einfach nur auf die Rechtslage verlassen, sondern auch schauen, was realistisch ist.

Und da ist vieles leichter, wenn Du ein wenig Unterstützung von Deinen Eltern hast und Dich nicht vorher mit ihnen anlegst.

0
Liverpool1  19.08.2023, 11:33
@swaraxe

doch kann sie, wenn du unterhalt möchtest. sie kann dich ans kinderzimmer verweisen und ist raus mit dem unterhalt

0
Tand0r  19.08.2023, 20:33
@swaraxe
Danach hat auch sie gesagt ist es ok, wobei sie da dann ja nix mehr sagen könnte....

Sagen könnte sie vielleicht nichts, aber ohne eine Bürgschaft der Eltern wird dir mit 18 niemand eine Wohnung vermieten, selbst wenn du sie selber finanzieren kannst.

Im Endeffekt brauchst du also auch dann noch Ihr Einverständnis.

0

Ohne Zustimmung beider Erziehungsberechtigten ist ein Auszug vor dem 18. Lebensjahr im Regelfall nicht möglich.

Es gibt zwar den Sonderfall, dass den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Familiengericht entzogen und dem kurz vor der Volljährigkeit stehenden Minderjährigen der Umzug in eine eigene Wohnung gestattet wird, das passiert aber nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn ein zwingender Grund vorliegt, der ein weiteres Wohnen bei den Eltern unzumutbar macht (Gewalt, etc.) und sich eine Unterbringung in einer Wohngruppe o.ä. aufgrund der baldigen Volljährigkeit nicht mehr auszahlt.
Ich gehe nicht davon aus, dass das bei dir der Fall ist. Du wirst also die paar Monate noch abwarten müssen.

Was du auch bedenken musst, auch nach deinem 18. Geburtstag, ist das Thema Unterhalt. Sofern du dich noch in einer Ausbildung befindest, sind deine Eltern unterhaltspflichtig, allerdings dürfen sie sich aussuchen, ob sie dir den Unterhalt in Form von Naturalleistungen (Wohnen, Essen, etc.) oder in Form von Barunterhalt gewähren. Du kannst also nicht gegen ihren Willen mit 18 ausziehen und dann Unterhalt fordern, außer es gibt wichtige Gründe dafür (z.B. Studium in einer weiter entfernten Stadt, in die das tägliche Pendeln nicht zumutbar ist).

Falls du schon berufstätig bist und genug verdienst, um davon eigenständig leben zu können, fällt der Punkt Unterhalt natürlich weg.

Deine beiden Eltern sind Erziehungsberechtigt. Wenn dein Papa den Mietvertrag alleine unterschreibt, sollte es keine Probleme geben.

Du kannst ihr Einverständnis nicht legal umgehen, solange du minderjährig bist. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht obligt den Erziehungsberechtigten.