ALG II - muss eine Klavierlehrerin ihr Instrument verkaufen?
Eine Klavierlehrerin ist arbeitslos geworden und muss ALG II beantragen. Kann man sie verpflichten, ihr Instrument zu verkaufen?
Das Klavier ist schon einige Jahre alt - wurde 2005 für knapp 10.000 Euro gekauft.
Sie benötigt ein Klavier um selber regelmäßig zu üben. Ohne dies würde ihre eigene Spielfähigkeit schnell abnehmen und sie könnte dann keine sehr guten Schüler mehr unterrichten.
Außerdem möchte sie "privat", also in ihrer Wohnung, Schüler unterrichten bis sie wieder eine Anstellung bekommt. Sie hat bereits 3 solche Schüler, die regelmäßig 1 mal/Woche zum Unterricht kommen. Den Unterricht zahlen die Eltern mit einer festen monatlichen Überweisung und einem Vertrag, der je 1/2 Jahr läuft. Dann hat sie noch eine erwachsene Schülerin, die sich immer für eine einzelne Stunde meldet, wenn sie wieder zum Üben kam.
Da das Klavier notwendig für die Berufsausübung ist - egal ob derzeit mit wenigen Schülern oder hoffentlich bald wieder angestellt - würde man ihr den Zugang zu ihrer Arbeit verwehren, wenn man verlangen würde, dass sie das Instrument verkauft ...
Aber das ist jetzt meine Einschätzung - wie ist es denn rechtlich?
Wieso dann ALG 2 bei soviel Einkommen ?
Wieso VIEL Einkommen?
5 Antworten
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
(3) Als Vermögen sind nicht z u berücksichtigen
1. angemessener Hausrat [...]
6. Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde.
Hilfsweise oder hinzu beziehungsweise vorab käme noch der persönliche Absetzbetrag von 150,- pro Lebensjahr und die erweiterte Altersvorsorge bei Selbständigkeit in Betracht.
Gruß aus Berlin, Gerd
Nein, muss sie nicht, da es ein Arbeitsinstrument ist.
Den Unterricht als Selbstständige muss sie aber natürlich angeben.
Das ist klar. Und es zeigt sich eine Tendenz, dass es mehr Schüler werden. Vielleicht ist sie in einigen Monaten schon wieder weg vom Amt ...
Nein. Diese Person benötigt das Klavir ja zum Arbeiten
Du darfst 40 Jahre arbeiten und wenn du dann arbeitslos wirst, dann hast du ein Jahr Zeit. Dann wirst du auf eine Stufe gestellt mit Jemandem, der noch nie gearbeitet hat.
So sind die Gesetze. 150 Euro pro Lebensjahr + "angemessenes" Auto. Jedoch nicht mehr als ca. 8000 Euro.
man muss alles angeben, das zu geld gemacht werden kann. ausnahme davon gibt es. jedoch ist die chance, dass man in den genuss dieser ausnahme kommt sehr gering. und das weiss die regierung auch.
Das ist nun schlichtweg falsch.
Haushaltsgeräte bleiben selbstverständlich im Haushalt, ebenso PKW, Computer, Radio, Fernseher usw. und Musikinstrumente - sogar dann, wenn sie 'nur' der Entfaltung der Persönlichkeit dienen. Bei Berufsmusikern ohnehin. In aller Regel auch Erbstücke.
Wie soll denn ein Arbeitsloser wieder ins Berufsleben zurückkehren, wenn er sein Arbeitsgerät verkauft und den Erlös für die Lebenshaltung verbraucht hat?
Frag doch bitte unsere Regierung wie das gehen soll, denn diese hat nix gemacht in dieser Richtung. So ist nunmal die Realität. Hattest wohl noch nie Erfahrung mit Hartz4? Was? Da würdest du aufwachen!
Es ist ermüdend, wenn ungeschützt Behauptungen in den Raum gestellt werden, die einfach unzutreffend sind.
Kommunizieren sollte man in dieser Sache nicht mit der Regierung sondern mit dem Jobcenter. Man kann sich aber auch selbständig über ALG II und Schonvermögen informieren.
jetzt mal eine frage zum schonvermögen.... wie wahrscheinlich ist es, dass man über einen zeitraum von ca. 40 jahren kein einziges mal arbeitslos wird, damit einem das haus, dass noch nicht abbezahlt ist als vermögen angerechnet wird und in die zwangsversteigerung kommt? merkst du was?
Diese Wahrscheinlichkeit hat für die Rechtslage keine Bedeutung. Übrigens ist die große Mehrzahl der deutschen Arbeitnehmer zeitlebens nie arbeitslos.
Da Du offenbar eher die Kontroverse als Information suchst, breche ich das hier ab. Gute Nacht.
Du bist wohl ein Boomer kurz vor der Rente? Was? CDU Wähler wohl auch noch? Dass man nie arbeitslos wird kannst du ja gerne den LKW Fahrern sagen, wenn das autonome Fahren kommt z.B. Boomer.
Aber man darf ja auch haben/behalten: TV, PC, Handy, ...
"Privat" wird sie keine Schüler unterrichten dürfen.
Sie muss alles angeben, das sie nebenbei verdient.
Ich weiß nicht, was mit ihrem Klavier ist, so einen Fall kenne ich nicht aber ich glaube nicht, dass das ein Thema beim Jobcenter ist.
Mit "privat" ist gemeint, dass sie nicht angestellt ist. Und v. a. dass sie in ihrer eigenen Wohnung unterrichtet. Aber auch, dass sie selber auf Suche nach Schülern gehen muss. Zum Beispiel auch Werbung machen ...
Darf sie in überhaupt in der Wohnung unterrichten?
Wie gesagt, sie muss alles angeben, das sie nebenbei einnimmt.
Klar darf sie in der Wohnung unterrichten. Es gibt zeitliche Rahmen für die Musikausübung. Daran muss sie sich halten ... und angeben tut sie es. Klar. Aber sie rechnet auch Kosten im Zusammenhang mit dem Unterricht gegen. Vor allem Kauf neuer Noten. Und - wenn es wieder ansteht - Stimmung der Instruments.
Das betrifft nur das Bargeld bzw. Bankguthaben.