ALG II - muss eine Klavierlehrerin ihr Instrument verkaufen?

MrSlowhand129  30.12.2021, 22:35

Wieso dann ALG 2 bei soviel Einkommen ?

Regina3 
Fragesteller
 30.12.2021, 23:24

Wieso VIEL Einkommen?

5 Antworten

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
(3) Als Vermögen sind nicht z u berücksichtigen
1. angemessener Hausrat [...]
6. Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde.

Hilfsweise oder hinzu beziehungsweise vorab käme noch der persönliche Absetzbetrag von 150,- pro Lebensjahr und die erweiterte Altersvorsorge bei Selbständigkeit in Betracht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter
Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

Nein, muss sie nicht, da es ein Arbeitsinstrument ist.

Den Unterricht als Selbstständige muss sie aber natürlich angeben.

Woher ich das weiß:Hobby – mache seit 30 Jahren Musik
Regina3 
Fragesteller
 30.12.2021, 23:25

Das ist klar. Und es zeigt sich eine Tendenz, dass es mehr Schüler werden. Vielleicht ist sie in einigen Monaten schon wieder weg vom Amt ...

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Nein. Diese Person benötigt das Klavir ja zum Arbeiten

Regina3 
Fragesteller
 30.12.2021, 23:43

Ja. Ohne geht das NICHTS.

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Du darfst 40 Jahre arbeiten und wenn du dann arbeitslos wirst, dann hast du ein Jahr Zeit. Dann wirst du auf eine Stufe gestellt mit Jemandem, der noch nie gearbeitet hat.

So sind die Gesetze. 150 Euro pro Lebensjahr + "angemessenes" Auto. Jedoch nicht mehr als ca. 8000 Euro.

Arlecchino  30.12.2021, 22:48

Das betrifft nur das Bargeld bzw. Bankguthaben.

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fragefix238  30.12.2021, 22:54
@Arlecchino

man muss alles angeben, das zu geld gemacht werden kann. ausnahme davon gibt es. jedoch ist die chance, dass man in den genuss dieser ausnahme kommt sehr gering. und das weiss die regierung auch.

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Arlecchino  30.12.2021, 23:02
@fragefix238

Das ist nun schlichtweg falsch.

Haushaltsgeräte bleiben selbstverständlich im Haushalt, ebenso PKW, Computer, Radio, Fernseher usw. und Musikinstrumente - sogar dann, wenn sie 'nur' der Entfaltung der Persönlichkeit dienen. Bei Berufsmusikern ohnehin. In aller Regel auch Erbstücke.

Wie soll denn ein Arbeitsloser wieder ins Berufsleben zurückkehren, wenn er sein Arbeitsgerät verkauft und den Erlös für die Lebenshaltung verbraucht hat?

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fragefix238  30.12.2021, 23:04
@Arlecchino

Frag doch bitte unsere Regierung wie das gehen soll, denn diese hat nix gemacht in dieser Richtung. So ist nunmal die Realität. Hattest wohl noch nie Erfahrung mit Hartz4? Was? Da würdest du aufwachen!

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Arlecchino  30.12.2021, 23:14
@fragefix238

Es ist ermüdend, wenn ungeschützt Behauptungen in den Raum gestellt werden, die einfach unzutreffend sind.
Kommunizieren sollte man in dieser Sache nicht mit der Regierung sondern mit dem Jobcenter. Man kann sich aber auch selbständig über ALG II und Schonvermögen informieren.

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fragefix238  30.12.2021, 23:16
@Arlecchino

jetzt mal eine frage zum schonvermögen.... wie wahrscheinlich ist es, dass man über einen zeitraum von ca. 40 jahren kein einziges mal arbeitslos wird, damit einem das haus, dass noch nicht abbezahlt ist als vermögen angerechnet wird und in die zwangsversteigerung kommt? merkst du was?

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Arlecchino  30.12.2021, 23:20
@fragefix238

Diese Wahrscheinlichkeit hat für die Rechtslage keine Bedeutung. Übrigens ist die große Mehrzahl der deutschen Arbeitnehmer zeitlebens nie arbeitslos.

Da Du offenbar eher die Kontroverse als Information suchst, breche ich das hier ab. Gute Nacht.

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fragefix238  30.12.2021, 23:21
@Arlecchino

Du bist wohl ein Boomer kurz vor der Rente? Was? CDU Wähler wohl auch noch? Dass man nie arbeitslos wird kannst du ja gerne den LKW Fahrern sagen, wenn das autonome Fahren kommt z.B. Boomer.

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Regina3 
Fragesteller
 30.12.2021, 23:28

Aber man darf ja auch haben/behalten: TV, PC, Handy, ...

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"Privat" wird sie keine Schüler unterrichten dürfen.

Sie muss alles angeben, das sie nebenbei verdient.

Ich weiß nicht, was mit ihrem Klavier ist, so einen Fall kenne ich nicht aber ich glaube nicht, dass das ein Thema beim Jobcenter ist.

Regina3 
Fragesteller
 30.12.2021, 23:27

Mit "privat" ist gemeint, dass sie nicht angestellt ist. Und v. a. dass sie in ihrer eigenen Wohnung unterrichtet. Aber auch, dass sie selber auf Suche nach Schülern gehen muss. Zum Beispiel auch Werbung machen ...

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vanillakisskiss  30.12.2021, 23:29
@Regina3

Darf sie in überhaupt in der Wohnung unterrichten?

Wie gesagt, sie muss alles angeben, das sie nebenbei einnimmt.

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Regina3 
Fragesteller
 30.12.2021, 23:31
@vanillakisskiss

Klar darf sie in der Wohnung unterrichten. Es gibt zeitliche Rahmen für die Musikausübung. Daran muss sie sich halten ... und angeben tut sie es. Klar. Aber sie rechnet auch Kosten im Zusammenhang mit dem Unterricht gegen. Vor allem Kauf neuer Noten. Und - wenn es wieder ansteht - Stimmung der Instruments.

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