ALG 2 unter 25 - ab wann sind Eltern unterhaltspflichtig?

5 Antworten

Wenn Du beim Jobcenter nicht als ausbildungssuchend gemeldet bist, dann besteht auch keine Unterhalspflicht der Eltern.

Außerdem müssten sie dafür erst einmal leistungsfähig sein.

Die Unterhaltspflicht hat grundsätzlich nicht mit dem Einkommen zu tun, sondern damit, daß die Eltern ihrem Kind gegenüber bis zum Ende der Erstausbildung unterhaltspflichtig sind und längstens bis zur Vollendung des meiner Kenntnis nach 25. Lebensjahres; es sei denn, daß das Kind erkrankt und erwerbsunfähig ist/wird.

Falls Du noch zu Hause wohnst, wird vermutlich nicht die Unterhaltspflicht geprüft, sondern es geht wahrscheinlich um eine ALG 2 - Bedarfsgemeinschaft, in welcher das Einkommen Deiner Eltern angerechnet wird.

Wärest Du bereits 25 Jahre alt, würden diese Prüfungen mutmaßlich entfallen.

Vermutlich garnicht mehr. Oft ist das JC anderer Meinung nur dummerweise muß das JC sich auch an das Unterhaltsgesetz halten.

Wenn du jahrelang keiner Ausbildung nachgekommen bist, hast du keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Aktuell, wo du in keiner schulischen oder beruflichen Ausbildung bist, gibt es sowieso grundsätzlich keine Unterhaltspflicht mehr, denn wenn man volljährig ist, muß man in so einer Situation selbst für seinen Unterhalt sorgen.

Zuhause abhängen und nichts tun müssen Eltern nicht finanzieren.

deine Angaben sind leider nicht vollständig, daher ist es hier nicht möglich verlässliche Aussagen zu machen. Lebst du noch zuhause? Hast du eine Berufausbildung absolviert? Wie ist das bisher gehandhabt worde?

MfG,

der halbammi

Keimling161 
Fragesteller
 06.10.2021, 10:05

Hallo,
ich wohne seit 5 Jahren nicht mehr zuhause und habe keine Ausbildung absolviert. lg

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Halbammi  06.10.2021, 10:08
@Keimling161

Wenn du unter 25 bist, sind deine Eltern so lange unterhaltspflichtig bis du deine Erstausbildung abgeschlossen hast. Der Unterhalt kann als Barunterhalt aber auch Naturalunterhalt geleistet werden. Wenn du also nicht mehr zuhause wohnst weil es dir da zB nicht gut gefällt, ist das erstmal dein Privatvergnügen. wenn die Eltern garnicht möchten das du noch zuhause wohnst müssen Sie dir Unterhalt zahlen, auch auf eventuelles Kindergeld hast du Anspruch, wenn deine Eltern Leistungsfähig sind. Das wird ja so wie ich das verstehe gerade geprüft.

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hmmm...soweit mir bekannt ist, sind deine eltern nicht unterhaltspflichtig da du in keinem ausbildungsverhältnis stehst!