Alg 1 noch nicht genehmigt, wie sieht es mur der Krankenkasse aus, muss die mich informieren, zwecks selbst versichern?
2 Antworten
Nach Arbeitslosigkeit besteht 1 Monat ein Anspruch auf kostenlose Nachversicherung bei der Krankenkasse.
Wenn sich in dieser Zeit keine Meldung bei der Krankenkasse ergibt, also z.B.durch einen neuen Arbeitgeber wegen einer neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder der Agentur für Arbeit bzw.dem Jobcenter, dass von da Leistungen bezogen werden und die Beiträge gezahlt werden, meldet sich im Regelfall die Krankenkasse selber.
Dann sollte man auch reagieren und sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, also melden das entsprechende Leistungen beantragt, aber noch nicht bewilligt wurden.
Wenn Anspruch auf ALG - 1 besteht, also die Anwartschaftszeit erfüllt ist und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, dann zahlt die Agentur für Arbeit auch die Beiträge ab Antragstellung an die Krankenkasse nach.
Selbst bei einer möglichen Sperrzeit wegen Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder selbst verschuldeter Kündigung würde der Beitrag von der Agentur für Arbeit gezahlt.
Nach Arbeitslosigkeit besteht 1 Monat ein Anspruch auf kostenlose Nachversicherung bei der Krankenkasse.
Es ist keine Nachversicherung sondern ein nachgehender Leistungsanspruch
Der § 19 SGB V regelt den nachgehenden Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er besagt, dass Versicherungspflichtige nach dem Ende ihrer Mitgliedschaft für einen Monat weiterhin Leistungsanspruch haben, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und keine Familienversicherung besteht.
Nein, auch bei einer Sperre würdest du versichert sein.