Änderungskündigung?
Nach Elternzeit arbeite ich 15 Stunden die Woche. Ist eine Änderungskündigung auf 30 Stunden erlaubt oder komme ich mit einer Kündigungsschutzklage weiter oder hätte ich keine Chance, wenn die Firma meint es wäre betriebsbedingt nötig von 15 auf 30 Stunden zu erhöhen. Aber dann hätte man auch 2 Teilzeitkräfte nehmen können. Ich will vorbereitet sein, ob die das mit mir machen können. Danke
2 Antworten
Hallo,
wichtigste Frage wäre hier, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, ob der Unternehmensgröße... sind es dauerhaft über 10 Vollzeitäquivalente Mitarbeiter?
Falls dem so ist, Kündigungsschutzklage einreichen. Die Kündigung muss begründet sein und in die Kategorien betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt fallen, damit sie statthaft ist.
Eine betriebsbedingte ist aus meiner Sicht ausgeschlossen, da der Arbeitsplatz ja nicht wegfällt sondern im Gegenteil mehr Bedarf da ist.
Eine verhaltensbedingte ist ebenfalls ausgeschlossen, da es kaum plausibel sein dürfte einem Mitarbeiter, dem man wegen Fehlverhalten kündigen möchte gleichzeitig mehr Stunden anzubieten.
Die personenbedingte das einzige was übrig bleibt... Ich bin kein Anwalt, aber auch diese halte ich zumindest für äußerst unwahrscheinlich, dass diese statthaft wäre - ich sehe einfach die Begründung nicht.
Du schreibst, du willst vorbereitet sein... das heißt die Kündigung ist noch nicht vorliegend? Sollte dies schon der Fall sein, musst du dringend agieren, denn beim Arbeitsgericht ist die Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen nach Zugang einzureichen.
LG, Chris
Nein eine betriebsbedingte Kündigung bedarf nach meinem Verständnis des §1 KSchG den dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes. Hier ist aber das Gegenteil der Fall... der Arbeitsplatz fällt nicht weg, der Stellenumfang soll vergrößert werden.
Oft bieten Anwälte oder Verbraucherzentralen kostenfreie Ersteinschätzungen an. Das würde ich dir empfehlen, um Sicherheit zu haben... für mich gibt es hier aber keinen Zweifel.
"Ich bin kein Anwalt, . . . . " ... gebe aber trotzdem eine Meinung ab.
Touche...
Kleiner Unterschied zu dir - ich lege ausführlich die Rechtlage dar, wo ich sie sicher einschätzen kann. Lediglich in einem kleinen Teilbereich bin ich unsicher und begründe meine Meinung. Du hingegen, sagst einfach - ohne Begründung - dass du denkst, dass die Klage wohl keinen Erfolg haben wird.
Keiner hier kennt die Hintergründe der Kündigung, also kann man dir da auch wenig weiterhelfen.
Änderungskündigung weil man nun für 30 Stunden jemanden braucht. Aber dann hätte man auch eine 2. Kraft einstellen können. Mehr Hintergründe werde ich ja auch nie erfahren.
Ich glaube, mir war es möglich eine relativ klare Antwort darauf zu geben - ohne mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen... ohne dass ich mich dazu "Jurafuchs" nennen muss.
Chris, es ist betriebsbedingt weil sie für mehr Stunden jemanden brauchen.