Änderungskündigung?

2 Antworten

Hallo,

wichtigste Frage wäre hier, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, ob der Unternehmensgröße... sind es dauerhaft über 10 Vollzeitäquivalente Mitarbeiter?

Falls dem so ist, Kündigungsschutzklage einreichen. Die Kündigung muss begründet sein und in die Kategorien betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt fallen, damit sie statthaft ist.

Eine betriebsbedingte ist aus meiner Sicht ausgeschlossen, da der Arbeitsplatz ja nicht wegfällt sondern im Gegenteil mehr Bedarf da ist.

Eine verhaltensbedingte ist ebenfalls ausgeschlossen, da es kaum plausibel sein dürfte einem Mitarbeiter, dem man wegen Fehlverhalten kündigen möchte gleichzeitig mehr Stunden anzubieten.

Die personenbedingte das einzige was übrig bleibt... Ich bin kein Anwalt, aber auch diese halte ich zumindest für äußerst unwahrscheinlich, dass diese statthaft wäre - ich sehe einfach die Begründung nicht.

Du schreibst, du willst vorbereitet sein... das heißt die Kündigung ist noch nicht vorliegend? Sollte dies schon der Fall sein, musst du dringend agieren, denn beim Arbeitsgericht ist die Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen nach Zugang einzureichen.

LG, Chris


Wunder44 
Beitragsersteller
 26.07.2025, 16:51

Chris, es ist betriebsbedingt weil sie für mehr Stunden jemanden brauchen.

CK1986  28.07.2025, 09:28
@Wunder44

Nein eine betriebsbedingte Kündigung bedarf nach meinem Verständnis des §1 KSchG den dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes. Hier ist aber das Gegenteil der Fall... der Arbeitsplatz fällt nicht weg, der Stellenumfang soll vergrößert werden.

Oft bieten Anwälte oder Verbraucherzentralen kostenfreie Ersteinschätzungen an. Das würde ich dir empfehlen, um Sicherheit zu haben... für mich gibt es hier aber keinen Zweifel.

Rainbiker70  24.07.2025, 13:00

"Ich bin kein Anwalt, . . . . " ... gebe aber trotzdem eine Meinung ab.

CK1986  24.07.2025, 13:04
@Rainbiker70

Touche...

Kleiner Unterschied zu dir - ich lege ausführlich die Rechtlage dar, wo ich sie sicher einschätzen kann. Lediglich in einem kleinen Teilbereich bin ich unsicher und begründe meine Meinung. Du hingegen, sagst einfach - ohne Begründung - dass du denkst, dass die Klage wohl keinen Erfolg haben wird.

Keiner hier kennt die Hintergründe der Kündigung, also kann man dir da auch wenig weiterhelfen.


Wunder44 
Beitragsersteller
 24.07.2025, 11:54

Änderungskündigung weil man nun für 30 Stunden jemanden braucht. Aber dann hätte man auch eine 2. Kraft einstellen können. Mehr Hintergründe werde ich ja auch nie erfahren.

CK1986  24.07.2025, 12:57

Ich glaube, mir war es möglich eine relativ klare Antwort darauf zu geben - ohne mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen... ohne dass ich mich dazu "Jurafuchs" nennen muss.

Jurafuchs  24.07.2025, 12:59
@CK1986
Ich glaube, mir war es möglich eine relativ klare Antwort darauf zu geben

Keinesfalls. Wie kommst du darauf?

Meinst du etwa deine Antwort? Die ist halt inhaltlich völlig nichtssagend.