Änderungen nicht mitgeteilt PKH?
Hallo, ich hatte vor weniger als 3 Jahren ein Verfahren gegen meine Behörde.
Ich war zu dem Zeitpunkt frisch arbeitslos und bekam Prozesskostenhilfe, arbeite jedoch seitdem Teilzeit.
Es kam von Gericht ein Schreiben zur Prüfung meiner aktuellen Verhältnisse, damit kein Problem.
Ich bin seit dem 1. Antrag auf PKH umgezogen und habe wie gesagt einen neuen Job angefangen. Diese Änderungen hatte ich dem Gericht nicht unaufgefordert mitgeteilt, sondern teile es erst jetzt nach 2 Jahren mit, nachdem mich das Gericht zum ersten Mal seitdem kontaktiert hat. Muss ich hier mit Konsequenzen rechnen? Wenn ja, welche?
Ich sende den Antrag mit Nachweisen morgen los, bekommen habe ich das Schreiben vor 3 Wochen.
2 Antworten
Möglich ist eine Aufhebung der Bewilligung, sofern du grob fahrlässig oder vorsätzlich keine Angaben über die Verbesserung deiner wirtschaftlichen Lage gemacht hast. Vorausgesetzt ist Verschulden (vgl. MüKoZPO/Wache § 124 Rn. 15).
Hast du die Mitteilung allerdings bloß vergessen, ist nicht automatisch von grober Nachlässigkeit oder gar Absicht auszugehen. Selbst wenn du korrekt über die Folgen des Unterlassens einer entsprechenden Erklärung belehrt wurdest, darf eine Aufhebung der Bewilligung nicht stattfinden, wenn du dies lediglich vergessen hat – bei zwei Jahren ist das durchaus glaubhaft – und kein schädliches Verhalten vorliegt, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen würde (vgl. BAG NJW 2017, 107 Rn. 23, 24; Zöller/Schultzky, ZPO, § 124 Rn. 20 m. w. N.).
LG
Mache dem Gericht nach dessen Aufforderung korrekte Angaben und warte erst einmal ab. Sofern man sich erkundigt, warum eine unaufgeforderte Mitteilung unterblieben ist, solltest du erklären, dass du das Ganze einfach vergessen hast und es dir Leid tut. Realistisch sind keine weiteren Folgen zu erwarten; für einen Widerruf der Bewilligung bräuchte es wie gesagt konkrete Anhaltspunkt für Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit.
Folgen hat das im Grunde keine, ausser das Du eventuell nun die Prozesskosten bezahlen musst, was auf die Höhe Deines Einkommens ankommt.
Alles klar. Mir geht es statt der Höhe meines Einkommens eher um die Folgen der verspäteten Mitteilung.
Überall lese ich, dass ich das unverzüglich und unaufgefordert hätte mitteilen müssen. Das tat ich nicht, weil ich das nichr wusste bzw versäumt habe
Nein Du musst das nicht mitteilen. Jeder Gläubiger, auch die Justiz, muss selbst sehen wie er an sein Geld kommt. Anders sieht es aus wenn ein Insolvenzverfahren läuft, was bei Dir aber wohl nicht zutrifft.
Im Übrigen wird Dich die Gerichtskasse wenn Du immer noch nicht zahlungsfähig bist nicht mehr belästigen und Verjährung eintreten lassen.
Danke sehr, genau darum ging es mir.
Das mit der unverzüglichen Mitteilungspflicht stand nämlich auf dem ersten PKH Antrag, was ich unterschrieben habe. Ich bin in den 2 Jahren in ein anderes Bundesland umgezogen und habe einen neuen Job. Habe die Mitteilung vergessen