Änderungen nicht mitgeteilt PKH?

2 Antworten

Möglich ist eine Aufhebung der Bewilligung, sofern du grob fahrlässig oder vorsätzlich keine Angaben über die Verbesserung deiner wirtschaftlichen Lage gemacht hast. Vorausgesetzt ist Verschulden (vgl. MüKoZPO/Wache § 124 Rn. 15).

Hast du die Mitteilung allerdings bloß vergessen, ist nicht automatisch von grober Nachlässigkeit oder gar Absicht auszugehen. Selbst wenn du korrekt über die Folgen des Unterlassens einer entsprechenden Erklärung belehrt wurdest, darf eine Aufhebung der Bewilligung nicht stattfinden, wenn du dies lediglich vergessen hat – bei zwei Jahren ist das durchaus glaubhaft – und kein schädliches Verhalten vorliegt, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen würde (vgl. BAG NJW 2017, 107 Rn. 23, 24; Zöller/Schultzky, ZPO, § 124 Rn. 20 m. w. N.).

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

Zwia01 
Beitragsersteller
 16.04.2025, 19:41

Danke sehr, genau darum ging es mir.

Das mit der unverzüglichen Mitteilungspflicht stand nämlich auf dem ersten PKH Antrag, was ich unterschrieben habe. Ich bin in den 2 Jahren in ein anderes Bundesland umgezogen und habe einen neuen Job. Habe die Mitteilung vergessen

ruhrgur  16.04.2025, 19:44
@Zwia01

Mache dem Gericht nach dessen Aufforderung korrekte Angaben und warte erst einmal ab. Sofern man sich erkundigt, warum eine unaufgeforderte Mitteilung unterblieben ist, solltest du erklären, dass du das Ganze einfach vergessen hast und es dir Leid tut. Realistisch sind keine weiteren Folgen zu erwarten; für einen Widerruf der Bewilligung bräuchte es wie gesagt konkrete Anhaltspunkt für Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit.

Folgen hat das im Grunde keine, ausser das Du eventuell nun die Prozesskosten bezahlen musst, was auf die Höhe Deines Einkommens ankommt.


Zwia01 
Beitragsersteller
 16.04.2025, 19:39

Alles klar. Mir geht es statt der Höhe meines Einkommens eher um die Folgen der verspäteten Mitteilung.

Überall lese ich, dass ich das unverzüglich und unaufgefordert hätte mitteilen müssen. Das tat ich nicht, weil ich das nichr wusste bzw versäumt habe

Artus01  16.04.2025, 19:45
@Zwia01

Nein Du musst das nicht mitteilen. Jeder Gläubiger, auch die Justiz, muss selbst sehen wie er an sein Geld kommt. Anders sieht es aus wenn ein Insolvenzverfahren läuft, was bei Dir aber wohl nicht zutrifft.

Im Übrigen wird Dich die Gerichtskasse wenn Du immer noch nicht zahlungsfähig bist nicht mehr belästigen und Verjährung eintreten lassen.