Zwangsversteigerung wegen nicht verbrauchtem Wasser?
Hallo, eines meiner Häuser soll Zwangsversteigert werden.
Zur Geschichte:
Ich habe das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an eine Familie vermietet.
Die Mieterin hat mir am Ende des Jahres den Zählerstand mitgeteilt.
Leider hat Sie mir den Zählerstand von der Einliegerwohnung mitgeteilt.
Diesen falschen Zählerstand habe ich bei der Gemeinde vorgetragen.
Das der Wasserverbrauch extrem hoch war ist mir erst mit einflattern der Rechnung aufgefallen. Darauf hin bin ich zum Haus gefahren. Der Zählerstand war deutlich 350m³ niedriger als angegeben.
Ich habe darauf hin der Behörde geschrieben. Wollte dies berichtigen.
Das ist jetzt 3 Monate her. Ich habe der Behörde eine (wie auf deren Rechnung betont) Rechtssichere elektronische Kommunikation - eine E-Mail geschrieben.
Seitdem nichts gehört - Bis heute. Es kam ein Brief mit Rechnung für die Zwangsversteigerung von meinem Haus....
Ich werde morgen bei der Gemeinde anrufen. Was sollte ich machen ? Einen Anwalt aufsuchen ?
Kann ich mich auch beim Gericht melden ? Muss ich das beim Gericht jetzt zahlen ?
LG
Aufstellung
6 Antworten
Das klingt etwas komisch. Bis es zu einer Zwangsversteigerung kommt sind eigentlich vorher mehrere andere Wege schon beschritten worden.
Zuerst müsste es eine oder mehere Rechnung gegeben haben, die nicht bezahlt wurden. Dann eine Mahnung. Dann folgt im Normalfall ein Mahnverfahren, und eine Ankündigung, dass die Zwangsversteigerung droht. Erst wenn das alles verlaufen ist wird die Zwangsversteigerung auch wirklich eingeläutet. Dazu gehört auch eine Besichtigung des Grundstücks zwecks einschätzung.
Im ganzen Verfahren hat man Zeit die Forderungen anzufechten - dann kann auch erst mal keine Zwangsversteigerung angeordnet werden.
Eine normale Email ist immer der schlechteste Weg, und gilt m.w. auch nicht als wirklich rechtssicher.
Wenn die Zwangsversteigerung bereits eingeleutet wird wirds seehr knapp. Ruf als erstes bei demjenigen an, der die Zwangsversteigerung beantragt hat, und besorg dir zweitens kompetente Hilfe.
Das mit der E-Mail steht unten auf der Rechnung das dies Rechtssicher ist
Eine Zwangsversteigerung wegen eines Rückstandes von 2500€?
Aber erst mal wird diese ja nur angedroht, wenn Du weiterhin nicht zahlst Da die Rechnung ja offenbar durch einen Ablesefehler entstanden ist, würde ich direkt mit dem zuständigen Bearbeiter telefonisch einen Termin machen, und ihn persöhnlich aufsuchen. Obwohl: es könnte sein, dass das derzeit nicht möglich ist, dann eben doch per Telefon. Schildere die Situation, biete jede Hilfe an, die Situation zu bereinigen. Fotos beider Zähler, eventuell einen Termin mit einem Ableser.
Im schlimmsten Fall zahlst Du erst mal die Rechnung, und machst dann weiter. Stellt sich heraus, dass der tatsächliche Zählerstand viel niedriger ist, wird das Geld zurückgezahlt.
Ich habe bereits Post vom Amtsgericht das ich bitte 113,00€ für die Versteigerung bezahlen soll.
Hingehen, persönlich vorsprechen, Mißverständnis aufklären.
Ich selbst, in Deiner Lage, würde den Betrag zunächst bezahlen, und dann rückfordern.
Wiedersprich der Rechnung. Die müssten dann mahnen und ein Mahnverfahren einleiten. Dem wiedersprichst du und dann muss im Zweifel vor Gericht bewiesen werden, dass die Ansprüche von denen gerechtfertigt sind. Wenn die geeichte Wasseruhr was anderes sagt, du beweisen kannst, dass du einen Ablesefehler hattest und den korrigieren wolltest (am besten Zeugenaussage der Mieterin die die falsche Uhr gelesen hat), dann sollte das seehr einfach sein.
Ich kann das gar nicht glauben.
Ein Haus kann nicht versteigert werden, wegen einer Wasserrechnung.
Das sprengt jeglichen Rahmen einer Verhältnismäßigkeit.
Also, wo liegt der Fehler in deiner Geschichte?
Das wäre nett. Anonymisiere die personenbezogenen Daten bitte.
Also:
Zunächst einmal ist es nur eine Androhung. Also ein Druckmittel.
Und dann erkläre doch bitte einmal, wie es mögtlich ist, dass an einem Tag ca. 160 .- € für Wasser/Abwasser entstehen können? Ist es ein Mehrfamilienhaus? Weil die Kosten Teilweise über 5 und 6 Positionen errechnet sind?
Es ist ein Einfamilienhaus. Dazu kenne ich mich zu wenig aus. Die Rückstände sind alle aus 2021. Nicht 5 Jahre alt oder so. Es wird von einer 5 Köpfigen Familie bewohnt. Das ist die Androhung auf die ich geantwortet habe. Vom Gericht habe ich bereits ein Brief bekommen mit der bitte, dass ich 113,00€ für die Zwangsversteigerung überweise.
Rebecca, du sitzt bereits so tief in der Sch*****, dass dir lediglich ein realer Anwalt helfen kann.
Verschwende keine Zeit hier auf GuteFrage um potentiellen Rat von Laien zu bitten, sondern setz dich hin und such dir eine Kanzlei, die auf deinen Fall spezialisiert ist.
Du hast bereits so viel versäumt, es ist kurz vor 12.
Das verstehe ich. Was ich nicht verstehe ist, dass ich Geld bezahlen soll, für was, was eben nicht verbraucht wurde und dann noch für nicht geschuldetes Geld mit einer Versteigerung rechnen muss !?
Zwangsversteigerunsgesetz
§ 30a(1) Das Verfahren ist auf Antrag des Schuldners einstweilen auf die Dauer von höchstens sechs Monaten einzustellen, wenn Aussicht besteht, daß durch die Einstellung die Versteigerung vermieden wird, und wenn die Einstellung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners sowie nach der Art der Schuld der Billigkeit entspricht.
In der Zeit solltest du die Verbrauchs- und Kostenfrage klären können.
Wird die Miete durch eine Behörde gezahlt?
Duschen dort zig fremde Personen?
Oder wie kommt der Wasserverbrauch zustanden
und ...
Warum zahlst du die Kosten nicht, wenn auch nur mit Raten?
Und was ich überhaupt nicht verstehe ist wie eine Zwangsversteigerung ohne Grundbucheintrag möglich ist ?
Du hast dich um deine Angelegenheiten eben nicht rechtzeitig gekümmert.
Angefangen, dass die Mieterin den falschen Verbrauch und den falschen Zähler abgelesen hat. Solche Sachen musst du sofort korrigieren.
Und wir können jetzt den ganzen Tag "was wäre wenn" spielen und sauer sein, dass dir zuviel berechnet wurde. Das bringt dir aber nix und verschwendet nur deine Zeit.
Also beauftrage am besten jetzt gleich einen Anwalt mit der Sache...
Das muss du natürlich schriftlich klären, damit du Nachweise hast.
Hier noch Infos , wie du hinsichtlich der Behörde vorgehen musst:
Hier ein Antragsmuster
Wieso kein Grundbucheintrag?
Wie beweist du, dass es dein Haus ist?
Damit meine ich, dass doch eine Zwangshypothek eingetragen werden muss ? Natürlich ist es mein Haus =D
Du musst deinen Mietern auf jedenfall untersagen dort 100 Leute Duschen zu lassen. Solche Wasserkosten sind vollkommen inakzeptabel.
2.) Warum bezahlst du den Kram nicht?
Da hast du was überlesen =). Die Mieterin hat nicht soviel Wasser verbraucht. Sie hat mir nur einen falschen stand gegeben. Ich habe aber seit meiner letzten Mail keine neue Berechnung bekommen. Somit weiß ich nicht was bezahlt werden muss.
... es geht wohl auch um Grundsteuerrückstände.
Du darfst alles, bloß keine Steuerrückstände lol
Da kennt Vadder Staat kein Pardon.
Denk daran: Al Capone ist nicht wegen Mord oder Totschlag im Knast gewesen., sondern wegen Steuerhinterziehung lmao
Verstehe ich die habe ich heute bezahlt. Waren aber "nur" rund 260,00€
Nehme bitte dein erstes Bild wieder raus. Man kann erfahren, wo das Objekt ist.
Was meinst du mit wo?
Ich habe die Mods gebeten das erste Foto herauszunehmen, nachdem keine Antwort von dir kam.
Was bitte meinst du mit wo?
Wo das Objekt ist?
Also ich habe es heraus sehen können. Darum war es gut, das Foto zu löschen.
ahh ..ok.
Falls es mal wieder so kommt: Einfach anklicken (selektieren) und die "Entf" Taste drücken (Entfernen).
Das Objekt erklärt selbst den hohen Wasserverbrauch.
Alternativ könntest du von der Stadt prüfen lassen, ob ihr Wasserversorgungsnetz eine Leckage hat.
uhm .. das mit der Leckage war Quatsch. Das wäre vor der Wasseruhr *rolls eyes
Auf jeden Fall einen Anwalt einschalten!
Viel Glück ZenMoench
Ach mann.. Erst mal sagt der Brief "Alle versuche der Vollstreckung haben nicht geklappt". Es wurden also rechnungen geschickt und z.B. eine Kontopfändung versucht - meist ebenfalls mit gerichten.
Dann steht da "werden wir eine Zwangsversteigerung beantragen" - das heißt noch lange nicht, dass eine Zwangsversteigerung schon unterwegs ist, und entsprechend kann da auch keine Rechnung für kommen.
Das klingt leider sehr danach, als hättest du mehrere Briefe und Schreiben nicht beachtet. Aber wie gesagt, noch (stand oberer Brief) ist noch nichts allzu schlimmes passiert. Meld dich bei dem Schreiber (und bitte schnell den Namen von dem zensieren!), dann kann das geregelt werden.
Der Brief sagt, dass die offenen Forderungen von 2021 sind. Ich rufe da natürlich morgen an. Aber ist schon seltsam
Bilder habe ich damals schon gemacht. Alles schon hingesendet. Sie melden sich nicht bei mir und beschwören den oben genannten Betrag. Ich schwöre es, die haben sich nicht gemeldet.