Abschlussprüfung 10. Klasse 2x machen?
Hallo,
es geht um unseren Sohn, der gerade die 10. Klasse einer IGS in Hessen besucht.
Bis zum Halbjahreszeugnis war noch klar, dass seine Noten passen und er die Eignung für die Fachoberschule erhält.
Nun rief uns letzte Woche seine Klassenlehrerin an und teilte uns mit, dass er bei seinem derzeitigen Notenstand KEINEN Abschluss hätte.
Er hätte in der 2. Fremdsprache leider aktuell eine 6 im Zeugnis und steht in Deutsch, Chemie und Religion aktuell auf einer 5.
Nun sollen wir entscheiden, ob er nochmal alles versucht um die Noten zu verbessern, damit sie für den benötigten Schnitt von 4,4 reichen oder aber jetzt schon die Entscheidung fällen, dass er die 10. Klasse freiwillig wiederholt.
Was wir allerdings überhaupt nicht verstehen ist, dass er die Klasse NICHT an seiner Schule wiederholen darf, wenn er jetzt (kommende Woche!!) an den schriftlichen Prüfungen teilnimmt.
Er würde dann bei „nicht bestehen“ ganz OHNE Abschluss die Schule verlassen müssen.
Sollte er also wiederholen wollen, dürfte er nächste Woche zur Abschlussprüfung NICHT erscheinen!
Kann das wirklich so sein? Wieso kann man an der Abschlussprüfung für den Realschulabschluss an der gleichen Schule NICHT 2x teilnehmen?
Ausserdem teilte uns die Lehrerin noch mit, dass er trotz problemlosem versetzen in die 10. Klasse KEINEN automatischen Hauptschulabschluss hätte, da er nicht an den Prüfungen dazu teilgenommen hat.
Kann mir jemand dazu sagen, ob das alles so richtig ist?
Viele Grüße!
1 Antwort
Das mit der Prüfung kein zweites Mal schreiben bei Nichtbestehen kann ich auch nicht nachvollziehen, aber vielleicht weiß ein anderer User mehr davon.
Das mit dem Hauptschulabschluss ist allerdings korrekt - um diesen zu haben hätte er an den Qualiprüfungen teilnehmen müssen. Diesen erhält man nicht einfach so (im Gegensatz zur mittleren Reife, die man auf dem Gymnasium mit Bestehen der 10. Klasse je nach Notendurchschnitt erreichen kann)
Danke für deine Info. Jedoch steht sogar auf der Homepage der Schule wortwörtlich, dass man den Hauptschulabschluss erhält, ohne Teilnahme an den Hauptschulabschlussprüfungen, insofern man zu Beginn der 9. Klasse zweifelsfrei dem Bildungsgang Realschule zugeordnet wurde und das wurde unser Sohn.