Ab wann darf ich einen Yamaha r25 fahren?
Servus, ich bin jetzt bald 15 jahre alt und würde mir gerne ein Yamaha R25 zulegen, manche meiner freunde meinten aber das man diese erst ab 16 fahren darf? Ist der Yamah r25 der gleiche wie der Yamaha r125? wo kann ich dann dafür ein Führerschein machen? Danke schonmal, LG
3 Antworten
Die YZF-R25 scheint eine 250er Version der R3 zu sein die nicht für den EU Markt gedacht ist.
Sowohl die R25 wie auch R3 liegen in der A2 Führerscheinklasse, die du erst ab 18 bekommen kannst.
Ab 16 bekommst du den A1, mit dem du in der nächst kleineren Klasse dann die YZF-R125 fahren darfst.
Mit 15 darfst du nur Mofa (50ccm, 25km/h) , oder in einigen Ländern (z.b. Österreich und in .de die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) Kleinkrafträder bis 50ccm, 45km/h fahren.
Ab 18 mit Klasse A2 theoretisch möglich, müsstest aber auf 35 kw drosseln.
Klasse AM und Klasse A1 bei weitem nicht ausreichend für eine r25.
Keine Ahnung wieviel das Ding hat, hab nur kurz nach r25 gegoogelt^^
Ich hab sie auf der türkischen Yamaha Seite gefunden. Das scheint ne 250er - Auslandsversion der R3 zu sein.
Wo der Antitroll recht hat, hatter recht. Die Hälfte der Infos is falsch und die andere knapp 3 Jahre veraltet.
Was ist denn das für ein seltsamer Link :-DD
Das Jugendschutzgesetz hat mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis gar nix zu tun und Fehlinformationen beinhaltet der Inhalt des Linkes neben dieser Aussage auch weitere.
Auf der Seite steht welchen Führerschein man mit welchem Alter machen kann. Fehlinformationen sind mir nicht aufgefallen.
Fehlinformationen sind mir nicht aufgefallen.
1) Ab wann können Jugendliche welchen Führerschein machen?So ist es im Jugendschutzgesetz geregelt. (Falsch)
Nicht im JuSchG sondern in der FeV ist dies geregelt.
2) Damit können sie ein Leichtkraftrad (Hubraum bis 125 ccm, Höchstgeschwindigkeit 80 km/h) fahren (Falsch)
Es gibt keine Begrenzung auf 80 km/h bei Klasse A1
3) Außerdem müssen Kleinkrafträder, die aufgrund ihrer Bauart die bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h überschreiten, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf maximal 80 km/h begrenzt werden. (Falsch)
Es gibt keine Begrenzung für Minderjährige bei Klasse A1 auf 80 km/h mehr seit dem 19.01.2013
4) Ab 17 Jahren können Jugendliche den PKW-Führerschein machen (BF17). Bei jeder Fahrt muss aber eine mindestens 30-jährige Begleitperson, die seit mindestens fünf Jahren selbst einen Führerschein hat, mitfahren. (Falsch)
Nein, es muss eine in die BF17 Bescheinigung EINGETRAGENE Begleitperson mitfahren, es ist nicht ausreichen wenn eine Person lediglich diese Bedingungen erfüllt.
Noch weitere Fehler nicht ausgeschlossen, z.B. diese Behauptung ist auch falsch:
Für das Fahren eines PKW mit Anhänger oder eines Fahrzeugs über 3,5 Tonnen Gesamtmasse benötigt man gesonderte Fahrerlaubnisse (Falsch)
Auch mit Klasse B darf man natürlich auch Anhänger ziehen.
Der ganze Inhalt strotzt nur so von Fehlern, die springen einem ja nur beim Überfliegen schon in die Augen.
Das Ding hat Serie 36PS was soll er da drosseln ?