9 Klasse zum zweiten Mal wiederholen?
Hallo.
Mein Sohn besucht ein Gymnasium.Er wiederholt zurzeit die 9 Klasse.
Aus gesundheitlichen Gründen, hat er sehr oft in der Schule gefehlt, viel verpasst und nicht mehr geschafft alles nachzuholen.
Er wird diesmal wieder die 9 Klasse nicht schaffen.
Bekommt er dann nur ein Abgangszeugnis?
Das heißt, es ist kein richtiger Schulabschluss, ist das richtig?
Wenn er die Schule wechselt und die 9 nicht geschafft hat , muss er die, in der neuen Schule wiederholen oder macht er dort in der 10 Klasse weiter?
Soll er sein Abschluss in der Gesamtschule oder auf einen Berufskolleg nachholen?
Wir sind hier nicht aufgewachsen,kennen uns nicht wirklich aus.Es ist uns unangenehm die Lehrer wieder um Aufklärung zu bitten.
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Zu wenig Info, bitte OP ergänzen. Das ist alles vom Bundesland abh.
Es ist uns unangenehm die Lehrer wieder um Aufklärung zu bitten.
Wieso? Zur Not gibt's Vertrauenslehrer, die sich Probleme der Schüler mit der Schule anhören (ggf. auch die Eltern einbeziehen) und Ratschläge geben, wenn sie meinen, dass der Klassen-/Fachlehrer nicht der richtige Ansprechpartner ist.
Für einen Hauptschul-Abschluss bräuchte er eine Versetzung in die 10. Kl.
Wenn das Gymnasium trotz der spez. Situation keine Wiederholung erlaubt, muss er wahrscheinlich auf die Realschule.
Aber: In der Realschule gibt's ab der 7. Kl. ein 4. Kernfach, was am Ende auch geprüft wird und am Gymnasium so nicht gibt. Im Idealfall passt die Fremdsprachen-Kombination.
Wenn die Mittlere Reife gut genug ist, kann er auf ein allg. oder berufl. Gymnasium. Falls er dann noch nicht lange genug eine 2. Fremdsprache hatte, muss er das in der Oberstufe nachholen. Berufl. Gymnasien sind i.d.R. darauf eingestellt, muss man vorher bzgl. der genauen eigenen Situation fragen.
notting
Ich kann hier nur Beitragen, wie es bei einem Freund von mir war -
Er hatte ca 90 Fehltage, und ihm fehlten somit eine Menge Noten. Die Regelung war dann anscheinend, dass eine Art Rat ihm die 2. Wiederholung auf dem Gymnasium genehmigt hat, da die mangelnden Noten ja nicht seine Schuld war und er schlicht weg krank war... Je nach Anzahl der Fehltage kann das bei ihrem Sohn ähnlich sein.
Zu ihren Fragen:
(* erste Frage lasse ich unbeantwortet, da mir der Begriff des Abgangzeugnisses nicht geläufig ist)
Es wäre auf jeden Fall aber kein richtiger Schulabschluss, da dieser (niedrigster Grad : Hauptschulabschluss) den Abschluss der 9. Klasse vorraussetzt.
Da er die 9. Klasse nicht geschafft hat muss er diese dann auf der nächsten Schule ganz normal Wiederholen ... in der 10. weitermachen würde er, wenn er normal wechselt ...
Die in der letzten Frage genannten Schulen sind mir nicht geläufig (ich weiß, dass es sie gibt, kann mit den Begriffen aber nichts anfangen)
Informationen stammen aus meinem Wissensstand für Sachsen
LG KrawumXD (m 17 | 11.Klasse)
Ja, sowas geht, teilweise kann das eine Schule sogar selbst entscheiden. Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen quasi ein halbes Schuljahr fehlt, wird es einfach 'nicht gewertet', wodurch es nicht als 'nicht bestanden' oder 'wiederholt' zählt, sondern eben 'gar nicht' zählt, als wäre er das ganze Jahr krank gewesen!
Weil in Deutschland Bildung Sache der Bundesländer ist, ist es überall in Details etwas anders!
In Niedersachsen darf man nur 1× alle 2 Jahre wiederholen. Wenn man die 9. wiederholt hat, muss man die 9. UND die 10. 'bestehen'. Ist das nicht der Fall, wird man 'abgeschult', also auf eine niedrigere Schulform versetzt und muss dafür nicht wiederholen. Er würde also in die 10. Klasse einer Realschule, oder einer Gesamtschule versetzt werden, oder eine ähnliche Schule, je nach Bundesland.
Je nach dem, vor allem wenn es 'unverschuldet', zB wg. einer Krankheit UND wenn es eine gute Prognose gibt, können Schulen, oder Behörden aber auch eine Ausnahme machen und ihn ein zweites mal die 9. Klasse wiederholen lassen.
Was da besser UND möglich ist, muss man individuell entscheiden! Der SchulAbschluss ist auf einer Realschule oder Gesamtschule deutlich leichter UND man könnte auch über Umwege danach noch (Fach)Abitur machen, wenn sich zB die Situation stabilisiert hat.