7-jährige will bei ihrem Vater leben?
Mein jüngstes Kind will bei ihrem Vater leben. Ich habe noch 2 weitere Kinder von einem anderen Vater, für die ich Unterhalt erhalte. Ich bin derzeit (aufgrund von psychischen Problemen) nicht arbeitsfähig und bekomme Bürgergeld. Nun frage ich mich ob der Unterhalt meiner anderen Kinder und das Kindergeld der beiden in die Unterhaltsberechnung (für die kleine) mit einbezogen wird? Ich will mich nur darauf einstellen können, sollte tatsächlich der fall eintreten.
Danke schon im Voraus für Antworten.
3 Antworten
Unterhaltszahlungen und Kindergeld sind Einkommen der Kinder.
Derzeit kannst du nicht arbeiten, bist demzufolge nicht leistungsfähig.
Sobald du es allerdings wieder bist musst du natürlich auch deine Arbeitskraft einsetzen um dann den Unterhalt für das Kind aufbringen zu können.
Wenn du Grundsicherung erhältst, bist du ja gar nicht leistungsfähig um Unterhalt zu zahlen. Aber der Vater kann dann Unterhaltsvorschuss beantragen.
Der Unterhalt für die beiden anderen Kinder zählt ja gar nicht als Einkommen für dich. Der wird nur auf den Bedarf dieser Kinder angerechnet.
Wenn du von Bürgergeld lebst, dann bist du nicht leistungsfähig und kannst keinen Unterhalt zahlen.
Der Kindesvater kann Unterhaltsvorschuss beantragen.