50km/h Schlepper mit 40km/h Mulde unter 18?
Darf man unter 18 einen 50kmh Schlepper fahren wenn eine 40kmh Mulde hinter ist?
3 Antworten
Ich kenne keinen Treckerführerschein, der einem Minderjährigen regulär erlaubt mit einem Trecker zu fahren, der schneller als 40 (bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) fährt. Auch nicht Klasse T. Von irgendwelchen Sondergenehmigungen jetzt mal abgesehen.
Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 40 km/h ab 16 Jahre.
Nein darfst Du nicht.
Der Schlepper muss umgeschrieben werden auf 40 km/h um ihn fahren zu dürfen.
So fährt er nur noch 40 und ab dem 18 wird er wieder erdrosselt.
wann Du den Führerschein zu dem Schlepper hast dann ja , es besteht da noch ein Unterschied, ob es Gewerblich ist oder beim Landwirt arbeitest
falsch mit 16 Jahren darfst Du den Führerschein für den Traktor machen in Aufnahme fällen sogar mit 14 Jahren übrigens die meisten fahren nur 40 Km/h schnell die wo schneller fahren brauchst den T Führerschein. Da ist sehr viel zu beachten ob der Traktor in der Industrie eingesetzt wird gibt es andere Regeln als in der Landwirtschaft
es gibt den kleinen Traktorführerschein wo mit dem Kleinkraftrad zusammenhängt bis 25 km/h.
Sorry, was du schreibst, ist Quatsch.
https://www.agrarheute.com/technik/traktoren/fuehrerscheinklasse-t-duerfen-jugendliche-fahren-542065
"Für den Führerschein Klasse T gilt:
- Er kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.
- Er erlaubt das Fahren von Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 40 km/h ab 16 Jahre und ab 18 Jahre bis 60 km/h bbH.
- Anhänger dürfen, unter Berücksichtigung der entsprechenden Zulassung, mitgeführt werden.
- Die Klasse T schließt das Fahren von selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Häcksler oder der selbstfahrende Futtermischwagen bis zu einer bbH von 40 km/h mit ein.
Das darf man NICHT mit der Führerscheinklasse T:
- Den Traktor für Zwecke einsetzen, die nicht land- oder forstwirtschaftlich sind.
- Unter 18 Jahren Traktoren mit einer bbH von 50 km/h oder mehr fahren."
Und ich habe mehrere T-Führerschein-Fahrer in der Familie, unter anderem meinen Sohn, der den Führerschein im August gemacht hat und der Gott sei Dank weiß, was er fahren darf.
Falls sich seit August an der Gesetzeslage etwas geändert hat, lasse ich mich gern belehren. Dann aber bitte mit glaubhaften Quellen und nicht mit dem, was du meinst...
- Kleinkrafträder mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- mit elektrischer Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor
- bis zu 50 ccm Hubraum
- oder Fahrräder mit Hilfsmotor, welche die gleichen Merkmale im Gebrauch wie Fahrräder aufweisen
Zu kleinen traktoren (was auch immer du darunter verstehst?) steht da nichts, dass die erlaubt waren.
bin wahrscheinlich älter wie du und ich bin in der Landwirtschaft aufgewachsen
heute hat sich vieles geändert, was ich nicht alles wiesen kann
Hallo na klar geht das hat mit 18 Jahren nichts zutun mit 16 Jahren kann man den Traktor Führerschein machen, das müsste der M Führerschein sein da darfst Du bis 40 Km/h fahren mit dem T Führerschein darfst Du alle Traktoren fahren fahren ich bin in der Landwirtschaft aufgewachsen es hat sich viel geändert aber mehr wie Du weis ich noch allemal
Diskutiere doch bitte nicht über Dinge, die nicht zur Diskussion stehen. Dich haben inzwischen mindestens fünf User darauf hingewiesen, dass du mit sämtlichen deiner Vermutungen falsch liegst.
§6 FeV:
(2) Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Das ist die eindeutige, unmissverständliche und unwiderlegbare Aussage des Gesetzgebers. Sofern du nicht begründen kannst, warum du mehr zu sagen hast als der Gesetzgeber, wäre es für alle Beteiligten hilfreich, wenn du dich etwas zurückhalten würdest.
Dem Fragesteller wurde die Rechtsgrundlage inklusive Zitat der selbigen genannt.
Er kann selbst entscheiden, ob er dem Gesetzestext der Fahrerlaubnisverordnung oder deinen nicht belegbaren Vermutungen glaubt.
Wer von einem "M Führerschein" redet, vierrädrige Traktoren bis 25 km/h unter die "Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder bis 25 km/h" einordnen will, Paragraphen der Fahrerlaubnisverordnung für ungültig erklärt, obendrein keinerlei Rechtsgrundlage nennen kann und sich dann auch noch anmaßt, andere als unwissend hinzustellen, hat sich für jegliche Diskussion disqualifiziert und landet folglich auf der Ignorierenliste - eine Antwort, die ohnehin nur weitere Beleidigungen enthalten wird, kannst du dir also sparen.
Welcher Führerschein sollte das sein?