Landwirtschaftlichen Anhänger mit Druckluftbremse mit Klasse L fahren?

2 Antworten

Die Fahrerlaubnisverordnung schreibt in §6 folgende Einschränkungen bzgl Zulassungspflicht, Gewicht und Bremse vor:

Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
und man mit Anhänger 25 km/h fahren darf.

die Bremsanlage spielt keine rolle

zugelassen muss der Hänger schon sein