40 und 25 Km/h mit Klasse L?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit Klasse L darfst du Zugmaschinen bis 40 km/h fahren.

Führst du einen Anhänger mit, darf mit der Kombination nicht schneller als 25 km/h gefahren werden.

Die FeV nimmt keinen Bezug auf die eingetragene Geschwindigkeit des Anhängers, im Gegensatz zu der des Zugfahrzeug. Sie schreibt nur vor, wie schnell mit der Kombination gefahren werden darf. Wirre Behauptungen wie die, dass der Anhänger jedesmal auf 25 km/h umgeschrieben werden muss, wenn ihn jemand mit Klasse L führt, sind an Schwachsinnigkeit nicht zu überbieten.

§6 FeV:

Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Es spielt daher keine Rolle, ob es ein zulassungsfreier 25km/h-Anhänger oder ein zulassungspflichtiger mit 40 oder mehr km/h ist. Wenn dir jemand etwas anderes einreden will, obwohl er nichtmal versteht, worum es in der Frage überhaupt geht, dann lasse dir die angebliche Rechtsgrundlage für seine zusammengereimten Behauptungen zeigen.

Vielen Dank:)

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Nein, die Max. Geschwindigkeit steht in den Papieren( Fahrzeugschein) der zum Anhänger gehört. Den mußt du dann jedes mal beim Straßenverkehrsamt mit ändern lassen.

Einfach nur ein anderes Schild anbringen könnte als Urkundenfälschung angesehen werden.

Ok, und aus welchem Grund wird dann in §6 Abs 1 FeV nicht auf die eingetragene Geschwindigkeit Bezug genommen, sondern auf die, mit welcher der Anhänger tatsächlich geführt wird?

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@migebuff

§6 Abs 1 FeV bezieht sich nur auf die Fürerscheinklassen was damit gefahren werden darf u.s.w. und nicht auf den Anhänger.

Dein Anhänger ist kein selbstständiges Fahrzeug. Du kannst auch nicht an einem PKW einfach ein 6 km/h Schild kleben und dann ohne Führeschein Fahren.

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@Teddy42

Derartige Aussagen machen nur noch sprachlos...

Wenn ihr nicht wisst, wovon ihr schreibt, dann lasst es doch bitte, anstatt auf gut Glück zu raten.

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@migebuff

Du kannst nicht einfach einen Anhäger eigenmächtig umdeklarieren, weil deine Fahrerlaubniss nicht ausreicht diesen zu ziehen, was verstehst du daran nicht????

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@Teddy42

Es geht nicht darum, einen Anhänger in irgendeiner Weise "umzudeklarieren", er will wissen, welche Fahrzeugkombinationen er mit Klasse L führen darf. Das ist eine Rechtsfrage, für die er keine zusammengereimten Vermutungen, sondern Antworten braucht.

Du bist nicht in der Lage, eine angebliche Rechtsgrundlage für deine absurde Behauptung zu liefern, dass die eingetragene Geschwindigkeit des Anhängers entscheidend für die fahrerlaubnisrechtliche Einstufung wäre.

Alleine deine Aussage, dass Anhänger keine Fahrzeuge sind, disqualifiziert dich bereits für jegliche Diskussionen, ganz zu schweigen vom angeblichen "Fahrzeugschein" eines zulassungsfreien 25 km/h-Anhängers oder die Behauptung, dass die Fahrerlaubnisverordnung nicht regeln würde, welche Fahrerlaubnis er für eine Fahrzeugkombination benötigt. Man liest hier teilweise viel Blödsinn, aber was du hier gerade ablieferst, ist museumsreif.

Du kannst dem Fragesteller jederzeit die dir bestens bekannte Rechtsgrundlage nennen, nach der er einen Anhänger mit eingetragener Höchstgeschwindigkeit von 40, 60 oder auch 80 km/h nicht mit Klasse L fahren darf, obwohl die FeV ihm das Führen eines Anhängers mit nicht näher bestimmter bbH erlaubt, solange dieser mit nicht mehr als 25 km/h geführt wird.

Selbst landwirtschaftliche Intersetseiten schaffen es, die FeV zu lesen und korrekt zu interpretieren.

In Verbindung mit Anhängern muss eine Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h eingehalten werden. Das gilt auch, wenn die Anhänger beispielsweise eine Zulassung von 40 km/h besitzen.

https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/40-km-h-mit-fahrerlaubnis-klasse-l-9590065.html

Laut dir gelogen, er darf ja angebliche keine 40 km/h-Anhänger mit 25 km/h ziehen.

Auch zugelassene 40 km/h-Anhänger dürfen nur mit einer Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h gefahren werden.

https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/landtechnik/fuehrerscheinklassen-landwirtschaft-regeln-566653

Laut dir auch wieder eine Falschaussage, er darf ja keine auf 40 km/h zugelassenen Anhänger ziehen.

Doch Vorsicht: nach wie vor gilt bei der Klasse L, dass bei der Mitführung von Anhängern eine max. Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf. Egal ob es sich um zulassungsfreie (bis 25 km/h) oder zugelassene Anhänger (z. B. bis 40 km/h) handelt, die 25 km/h dürfen nicht überschritten werden.

https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/19567_Mit_Klasse_L_jetzt_40_kmh_fahren

Und schon wieder eine Falschaussage, es kommt ja laut dir nicht darauf an, wie schnell gefahren wird, sondern wie schnell er zugelassen ist.

Alle lügen sie, nur du hast Recht.

-> Ignorierenliste, viel Spaß noch dabei, den Fragesteller mit deinen Falschaussagen zu verhöhnen.

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@migebuff

Du hast seine Frage nicht gelesen, er will ein anderes Schild am Anhänger anbringen.

----- Und dürfte ich hinterher wenn zum Beispiel jemand mit T Führerschein den fahren will wieder das 40Km/h Schild dran machen?-----

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