450 Euro Job-Auszahlung für 14 tage?
Hallo😊 Kann mir jemand erklären wie sich folgender Sachverhalt verhält? Man tritt einen 450 Euro Job an indem eine wöchentliche Arbeitszeit von 12 Stunden veranschlagt ist. In Woche 1 beträgt die Arbeitszeit 16 Stunden, in Woche 2 11,5 Stunden.
Durch eine Auseinandersetzung wird der 450 Euro Job beendet, die Abmeldung über das Steuerbord erfolgte.
Laut Berechnung hat man 27,5 Stunden gearbeitet, a Stundenlohn zu 8,50€ sind rund 233€.
Soweit richtig??
Was wird von dem verdienten Geld (anteilig) abgezogen? Krankenkasse?
Rente nicht,da befreit.
Was stimmt also nicht wenn die Auszahlung nicht 233€ sondern nur 160 € sind?
Wer kennt sich denn da aus???
3 Antworten
Hoffentlich hast du dein Problem längst gelöst.
Was mir aufgefallen ist:
16h (erste Woche) x 10€/h = 160€ (erhalten)
Dein Arbeitgeber hat dich also nur für die erste Woche bezahlt, denn abgezogen wird dir bei diesem geringen Verdienst nichts.
U.U. ist das ganze nicht als Minijob abgerechnet sondern in der Gleitzone.
Wenn man nämlich in 2 Wochen 233€ (Brutto) hat, sind das in 4 Wochen 466€, (Brutto) rechnerisch und damit raus aus dem Minijob-Bereich. Dann wäre die Abrechnung in der Gleitzone korrekt auch korrekt.
Man müsste die Lohnabrechnung sehen.
Wenn das so ist, dann hat man die kompletten Sozialversicherungsabzüge.
Wenn man eine Teil-Monat arbeitet, hat man meistens überproportionale Abzüge.
Von deinem verdienten BRUTTOgehalt wird abgezogen:
- Lohnsteuer
- gegebenenfalls Kirchensteuer
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Solidaritätszuschlag
Wenn das, was du sagst, alles ist, was du verdient hast, und du sonst kein Einkommen hast, dürfte eigentlich gar keine Steuer anfallen, da das dann noch unter die Aufwandsentschädigung bis 2400 € fällt. Kommt drauf an, ob du noch woanders arbeitest, und in diesem Jahr noch weiter arbeiten wirst.
Vielleicht hilf dir das:
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/das-wird-arbeitnehmern-vom-lohn-abgezogen.html
Sonst gehst du zum Steuerberater... .
Die pauschale Lohnsteuer trifft in diesem Fall nicht zu. Das hieße also das die 160 € für 27,5 Stunden zu wenig sind,schließlich würde in diesem Fall der Mindestlohn gar nicht eingehalten werden....oder?
Hast du denn einen Arbeitsvertrag, in dem irgendwas darüber steht? Mir kommt das zumindestens sehr spanisch vor, bei so einem Minibetrag solche Abzüge zu haben. Hast du denn keine Abrechnung bekommen? Falls nicht, würde ich diese schriftlich nachfordern. Da steht dann drin, wofür die Abzüge sind.
Ja, einen Vordruck scheinbar aus dem Internet, in dem lediglich Anschrift, die 450 Euro, 23 Urlaubstage und 12 Stunden wöchentliche Arbeitszeit eingetragen sind. Diesen gab es aber auch nur nach mehrmaligen bitten mit der Aussage das das bei 450 Euro Jobs nicht unbedingt nötig wäre.
Keine Vereinbarungen über eventuelle Abzüge verankert.
Abrechnung gab es auch nicht.
Abrechnung muss aber... . Du brauchst ja Belege. Fordere das unbedingt nach. Wie sonst soll den der Arbeitende nachvollziehen, wofür ihm etwas abgezogen wird.
es geht in der Frage um einen 450-Euro-Job, umgangssprachlich auch Aushilfsjob genannt ...
da wird (bis auf die Aufstockung zur Rentenversicherung) gar nix abgezogen, da die Abgaben der Arbeitgeber übernimmt ....
(wer sich darauf einläßt, die 2% pauschale Lohnsteuer zu übernehmen, ist selber schuld ....)