15 und 26 Jahre - rechtlich vertretbar?

16 Antworten

In Deutschland gelten Jugendliche ab 14 als "sexuell mündig" und dürfen sich ihre Sexpartner frei wählen - solange dieser ebenfalls mindestens 14 ist. Nach oben gibt es im deutschen Recht KEINE Altersgrenze - d.h. es spielt zunächst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24, 44 oder 84 ist und auch die Eltern müssen NICHT einverstanden sein!

Ist der ältere Partner über 21 und es gelingt den Eltern einen Gutachter aufzutreiben, der bestätigt, dass dieser die "fehlende Reife zur sexuellen Selbsbestimmung" AUSNUTZT (was nur sehr selten gelingt), dann könnten die Eltern ihn anzeigen.

Rechtlich seid ihr also weitestgehend auf der sicheren Seite - solange ihr freiwillig miteinander Sex habt, kein Geld fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird, ist Sex zwischen den beiden legal.

Deine Mutter darf Dir zwar eine Beziehung (und Sex) nicht verbieten - muss aber weder dulden, dass Dein Freund bei Euch in der Wohnung übernachtet, noch dass Du bei ihm nächtigst. Du kannst auch mit 16 nicht ohne ihre Zustimmung irgendwoanders wohnen und auch auf die Hilfe des Jugendamts würde ich hier nicht bauen, solange man Deiner Mutter keine Tatbestände wie Vernachlässigung oder häusliche Gewalt nachweisen kann.

Normalerweise stellen Eltern solche Regeln ja auch nicht auf, um ihre Kinder zu ärgern, sondern weil sie sicherstellen möchten, dass diese während der Hormonvergiftung der Pubertät keine Schritte unternehmen, die sie später bereuen, ihr kleines Herz gebrochen wird oder sie unter den Einfluss von weniger wohlmeinenden Zeitgenossen (z.B. Loverboys...) geraten. Versuche also auch Verständnis für Deine Mutter aufzubringen und - auch wenn Du es nicht gerne hörst/liest: Was weiss eine 15-jährige schon vom Leben, der Liebe und Beziehungen?!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor

Abgesehen, dass sich dein Freund unter Umständen sogar strafbar macht, ist ja alles in bester Ordnung.

Deine Mutter will die eventuell strafbaren Handlungen einfach nicht auch noch unterstützen und damit hat sie vollkommen Recht.

Viele Grüße

Michael

ZuumZuum  04.03.2018, 22:20

Abgesehen, dass sich dein Freund unter Umständen sogar strafbar macht, ist ja alles in bester Ordnung.

Nur, wenn er eine Notlage ausnutzt, ihr das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nimmt, oder Geld anbietet.

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19Michael69  05.03.2018, 01:26
@ZuumZuum

Was meinst du, warum ich wohl "unter Umständen" geschrieben habe?

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Findest du es selbst nicht seltsam das ein 26 Jahre alter Mann keine Gleichaltrige findet.. Der Typ geht auf die 30 zu und führt eine Beziehung mit einer nicht mal 18 Jährigen.. Ich persönlich finde solche Typen widerlich.

Mashbaer 
Fragesteller
 04.03.2018, 21:05

Doch er findet ander und hat sogar ne ehe für mivh in den Sand gesetzt. Das alter spielt bei der liebe keine rolle. Außerdem dachte er erst ich wäre 19. Komme wohl fast alles älter rüber

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ninaxx2  04.03.2018, 21:07
@Mashbaer

Aha.. Er hat also gedacht du wärst 19 - und als du Ihm dann sagtest das du 15 bist, dachte der Ach egal.. Und hat trotzdem Sex mit dir.. Eigentlich gehört so jemand in Therapie

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kevin1905  04.03.2018, 21:05

Es war nach der rechtlichen Situation gefragt NICHT nach deinem persönlichen Empfinden.

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Überspitzt gesagt könnte es auch heißen, deine Mutter ist das Gesetz, bei euch zuhause in den vier Wänden. Es ist nicht verboten, das eine 15-jährige eine Liebesbeziehung mit einem 26-jährigen hat. Es ist auch nicht verboten das du mit ihm Sex hast deswegen muss das aber deine Mutter auf der zwischenmenschlichen Ebene nicht gut heißen, nicht tolerieren und hat in ihren Erziehungsaufgaben auch die Möglichkeit ihm den Zutritt zur Wohnung zu verweigern und sie hat ebenfalls im Rahmen der Erziehung die Möglichkeit dir Regeln aufzustellen, dir zu sagen wann du zu Hause zu sein hast. Sollte sie es ganz auf die Spitze treiben wollen hat sie auch die Möglichkeit dich mit der Polizei nach Hause holen zu lassen denn ausziehen mit 16 ist nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.

Natürlich könntest du mit dem Jugendamt sprechen, dass die mal mit deinen Eltern reden. Aber mehr werden die auch nicht für dich machen können.

Was der Staat nicht mehr unter Strafe stellt, muss deine Mutter noch lange nicht erlauben.

Deine Mutter kann dir jede Beziehung verbieten von der sie glaubt, dass sie dir schadet.

Deine Mutter hat absolut recht. Ein Mann der sich auf eine 15-jährige einlassen muss, hat nicht alle Latten am Zaun.

DannyTargaryen  10.02.2020, 19:44

Nein, das ist einfach falsch und fertig. Eltern dürfen grundsätzlich erstmal nichts verbieten, was das Gesetz generell erlaubt und nichts erlauben, was das Gesetz verbietet. Nur in dem ungeregelten Gebiet dürfen Eltern frei agieren. Ansonsten ist es vielmehr so, dass Eltern nur über das Gesetz hinaus gehend entscheiden dürfen, wenn es dazu akute, nachweisbare Veranlassung zum Schutze des (sog.) Kindeswohl gibt. Also wenn dieses akut gefährdet ist. Auch dann dürfen Eltern aber nicht einfach so alles mögliche an Geschützen auffahren, sondern müssen, sofern die sanften Erziehungsmethoden nicht funktionieren, über den Rechtsweg gehen.

Die meisten Eltern überschätzen ihre Kompetenzen massiv. Wenn man da mal alle Kinder und Jugendliche informieren würde, da wäre aber was los. Eltern dürfen erstmal selbst so gut wie gar nichts, was nicht explizit geregelt ist.

Bestes Beispiel: Eltern dürfen einem Kind innerhalb der gesetzlich geregelten Ausgehzeiten, sagen wir bis 22 Uhr bei einem Minderjährigen NICHT vorschreiben, wo sich diese befinden. Hausarrest ist generell vollständig verboten und gilt als schwere Straftat, wird mit Freiheitsberaubung gleichgesetzt. Ist verboten. Punkt. Aus. Ende. Keine Diskussion. Geht nicht.

Wenn man also in dem Alter ist, in dem das Gesetz das Fernbleiben von Zuhause bis 22 Uhr erlaubt, haben Eltern keine Möglichkeit das einzuschränken. Da das Gesetz hier aber nicht verbietet, nach 22 Uhr unterwegs zu sein, sondern nur erlaubt BIS 22 Uhr unterwegs zu sein haben NACH 22 Uhr die Eltern die Möglichkeit, dem Kind eine Erlaubnis zu erteilen, bzw. in deren Begleitung das Kind weiterhin draußen zu lassen.

Wäre das Gesetz so formuliert, dass es Kindern ab 22 Uhr generell verboten wäre, außerhalb des eigenen Wohnraumes zu sein, dürften Eltern dann in dem Fall z.B. mit dem Kind auch nicht um 22 Uhr und 5 Minuten nach Hause kommen.

Also etwas, dass das Gesetz klar erlaubt dürfen Eltern nicht verbieten und etwas, dass das Gesetz klar verbietet dürfen Eltern nicht erlauben. Darüber hinaus können die Eltern ihre eigenen Regelungen treffen.

Deswegen hat auch ein Gericht 2016 entschieden, dass eine 14jährige mit einem 47jährigen (bzw. zu dem Zeitpunkt wohl 15jährige mit einem 48jährigen und zum Zeitpunkt der Berichterstattung war das Mädchen wohl schon 16 Jahre alt) zusammen sein darf:

https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozess-darf-eine-14-jaehrige-mit-einem-47-jaehrigen-zusammensein-1.3231598

Gleichwohl muss noch erwähnt werden, dass das Gesetz grundsätzlich nur sexuelle Handlungen reguliert.

Eine Beziehung, sofern diese (zumindest bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) rein platonisch, sprich asexuell abläuft, wäre auch zwischen einem 80jährigen und einer 8jährigen rechtlich nicht zu beanstanden, sofern nicht nachgewiesenermaßen oder mindestens glaubhaft dargelegt das Kindeswohl massiv gefährdet oder beeinträchtigt ist. Und das ist schwerer nachzuweisen, als man denkt, wenn das Kind nicht dazu gezwungen wird, in einem Abhängigkeitsverhältnis steht oder als Schutzbefohlene/r gilt.

Ob es dir gefällt oder nicht, es ist so und das ist gut und richtig so.

In Missbrauchsfällen wird ja konsequent durchgegriffen. Aber einer Jugendlichen aus elterlichem Wahn heraus das Leben schwer machen, ohne dass es einen Nutzen hat ist einfach unter aller Sau. Man muss halt einfach mal Dinge akzeptieren, die einem selbst nicht in seinen sturen Dickschädel wollen, egal wie man das selbst sieht. Und damit Ende Gelände. Für Mutmaßungen, "Glaube", individuelle Aktionen oder dergleichen ist hier kein Platz, kein Spielraum. Wer das will soll auswandern. Deutschland funktioniert so und unsere Regulierungen mögen manchmal unlogisch erscheinen oder sehr einschränken, sind aber unterm Strich sehr gut und erforderlich, für unser gesellschaftliches Zusammenleben und dazu gehört nunmal auch diese Regelung.

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