1 Woche nach Parkunfall noch zur Polizei?

4 Antworten

Blöd. Nur eine Telefonnummer? Kein Name? Keine Adresse?

Das ist kein Beweis! Leider!

Wenn Frau Meier dir mit ihrem weißen Auto an die Karre gefahren ist, die Nummer von Frau Müller auf den Zettel schreibt, die ein grünes fährt und die beiden beste Freundinnen sind, wird's schwierig.

Nimm alles, wie du hast, geh zur Polizei und schau, was da noch geht.

Gruß S.

Bobbymowick 
Fragesteller
 18.06.2021, 18:12

Name ist vorhanden und Adresse habe ich auch. War ja dort um das mit der Frau zu klären, sie behauptet aber das wohl jemand davor gegen gefahren ist, und Sie zufällig am selben Tag an derselben Stelle.

Ich weiß das es ein dunkelgrüner Mini Cooper ist, lediglich das Kennzeichen kenne ich nicht.

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Sirius66  18.06.2021, 18:14
@Bobbymowick

Umso besser. Zur Polizei und dann klärt ein Gutachter die Schuldfrage.

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Wenn sie es nicht ihrer Versicherung melden will, dann solltest du die Polizei einschalten, die können feststellen, ob die Schrammen zu ihrem Fahrzeug passen oder nicht.

Na klar kannst du damit noch hin, nimmt den Zettel mit da steht die Nummer drauf und schilder den Fall, dass sie nun sagt, dass sie es nicht war.

Die Frau war verpflichtet die Polizei zu rufen, wenn der Halter vom anderen Fahrzeug nicht vorhanden ist. Es reicht nicht einen Zettel zu hinterlegen.

Am besten gehst du mit dem Zettel etc. zur Polizei (Auto nicht putzen an der Stelle).

Sirius66  18.06.2021, 18:15

Da inzwischen Kontakt hergestellt wurde, ist die Fahrerflucht vom Tisch.

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osion  18.06.2021, 18:20
@Sirius66

Ich bin kein Anwalt, aber laut Gesetzt reicht ein Zettel nicht, sondern es muss die Polizei gerufen werden, wenn der Halter nicht anwesend ist. Natürlich ist die Realität anderst und die Polizei wird nicht ermitteln, aber wenn sie nicht bezahlen will.

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Sirius66  18.06.2021, 19:02
@osion

Der Geschädigte hat den Zettel aber bereits akzeptiert und Kontakt aufgenommen. Hätte er das nicht, wäre es Fahrerflucht.

Wenn sie nicht bezahlen will, müssen die Versicherungen sich einigen. Die Polizei ist da raus. Das ist Zivilrecht.

Trotzdem ist es gut, wenn eine Anzeige vorgebracht und ein Verfahren eingeleitet wird. Auch wenn man es einstellt, weil die Person ja bekannt ist.

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