( TW ) sm...?


18.06.2025, 22:50

Das ist kein Joke meine lieben Leute


18.06.2025, 22:58

Btw die Rechtschreibfehler können von der netten Autokorrektur.

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur damit ich den Hintergrund richtig verstehe: Du kennst eine Person (bzw. kennst sie nicht so wirklich), die Suizidabsicht in der Vergangenheit hatte, wo du eingegriffen hast und die Polizei gerufen hast. Die gleiche Person hat jetzt eine erneute Absicht und du möchtest erneut eingreifen, weißt aber nicht wie?

Wenn du sie eigentlich gar nicht kennst, kannst du tatsächlich nicht viel machen. Eine akute Suizidabsicht ist ein Fall für die Psychiatrie. Geht die Person dort nicht freiwillig alleine hin, dann wird durch Polizei, Rettungsdienst & Ordnungsamt eine Zwangseinweisung eingeleitet. Wenn du also nicht die Polizei rufen willst, kannst du den Rettungsdienst rufen.

Alternativ kannst du auch versuchen, die Person selber soweit zu stabilisieren, dass keine akute Suizidabsicht mehr vorliegt und sie versprechen kann sich nichts anzutun. Aus eigener Erfahrung kann ich dir aber sagen, dass das schon für Vertrauenpersonen unfassbar schwierig und belastend ist. Fremde Personen haben da im Grunde kaum eine Chance.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 11 Jahre drin-2 Jahre selbstverletzungsfrei-nun rückfällig

EinMensch88 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 07:22

Glaub habs komisch geschrieben,is nh bissel anders.aber td danke danke