Ja

Ich habe morgen Frühdienst und begleite meine BewohnerInnen zum Maifest der Einrichtung.

...zur Antwort
Wie verbringst du den heutigen Abend

Mich für die Nachtbereitschaft fertig machen und zur Arbeit fahren.

mit wem

Hoffentlich alleine. Wenn ich ihn mit meinen BewohnerInnen verbringe, würde das bedeuten, dass irgendwas negatives los ist.

warum?

Weil meine BewohnerInnne bei Bedarf auch nachts und am Feiertag (habe morgen anschließend Frühdienst) Unterstützung benötigen.

...zur Antwort
Muss arbeiten.

Heute, Morgen, Freitag arbeiten, Wochenende habe ich dann frei, weil Kirchentag & Familienfeier ansteht.

...zur Antwort

Es kommt drauf an, wo man die Pflege ausübt. Ist man Pflegeperson im häuslichen Umfeld z.B. für die eigenen Eltern, zählt das nicht als Berufstätigkeit.

Arbeitet man jedoch als Pflegekraft in einer Pflegeeinrichtung, dann zählt das als Berufstätigkeit.

...zur Antwort

Das kann verschiedene Gründe haben. Beispielsweise kommen manche Menschen mit der Konsistenz von Soße nicht klar oder sie bevorzugen eine minimalistische Ernährung. Andere Menschen essen sie wegen den starken Aromen oder wegen Allergien nicht oder weil sie davon Verdauungsprobleme bekommen.

Auch negative Kindheitserlebnisse oder generell die Erziehung kann die Ursache sein. Ich wurde zum Beispiel so erzogen, Kartoffeln niemas mit der Soße zu vermatschen. Viele finden das komisch, das ich das nicht mache, aber es hat mich so sehr geprägt, dass ich das auch als erwachsene Person nicht mache. Ich habe dann gleich die mahnenden Worte meiner Eltern im Kopf, dass ich was zum kauen brauche.

...zur Antwort
diese Person ist 14 wie ist es da mit Einlass ist da ein Muttizettel auch gültig oder wie?

Nein.

Der Muttizettel ist immer nur in Verbindung mit einer volljährigen Begleitperson gültig. Also auch mit deiner 16jährigen Begleitung wärst du nicht reingekommen. Die Person muss auf dem Muttizettel draufstehen.

Denn der Muttizettel ist nur ein umgangssprachliches Synonym für die Erziehungsbeauftragung. Deine Eltern beauftragen also eine andere volljährige Person mit der Beaufsichtigung für dich.

...zur Antwort

Ganz einfach: Toleranzentwicklung bei einer Sucht.

Du brauchst immer mehr, um befriedigt zu sein - die Selbstverletzung wird mit der Zeit also immer schlimmer.

...zur Antwort

Es kann dir vollkommen egal sein, was dein Chef darüber denkt. Du bist nach der OP arbeitsunfähig, dass muss dein Chef so hinnehmen - egal ob es ihm gefällt oder nicht.

Deine Gesundheit geht vor!

...zur Antwort

Einfach so funktioniert das nicht.

Es gibt klare gesetzliche Bedingungen für eine Zwangseinweisung - diese gelten auch bei Minderjährigkeit.

Es muss eine absolut akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegen. Zum Beispiel Suizidversuch, Intoxikation, Vorwarnzeichen wie Drohungen oder Gewalt gegen Sachen.

Liegt sowas bei dir vor, dann können deine Eltern dich zum Arzt bringen oder den Notruf wählen und so den Anstoß zur Einweisung geben.

"Nur" NSSV - also die nicht-suizidale Selbstverletzung - rechtfertigt keine Zwangseinweisung und würde weder vom Arzt noch vom Gericht genehmigt werden.

...zur Antwort
Bevor wir zusammengekommen sind, habe ich ihr ganz klar gesagt, dass ich keine Freundin möchte, die feiern geht, sich ansäuft usw., weil ich davor Sachen mitbekommen habe, die mich sehr gestört haben.

Dann ist das DEIN Problem und nicht das der Frau.

Zum Beispiel habe ich damals Audios gefunden, wo sie vorhatte, einen anderen Typen zu umarmen usw. (da waren wir aber noch nicht offiziell zusammen).

Wo ist das Probelm?!? Vor allem, da ihr noch nicht zusammen wart...

Ich umarme meine männlichen Freunde ständig und würde mir das auch von niemandem verbieten lassen.

Als Bedingung für unsere Beziehung habe ich ihr dann deutlich gesagt, dass ich keine Freundin möchte, die feiern geht, wenn sie mit mir zusammen sein will – und sie hat dem damals zugestimmt.

Hat sie dir aus freien Stücken zugestimmt oder weil du sie unter Druck gesetzt hast (möglicherweise auch unbewusst)?

Jetzt plötzlich meint sie, sie will doch wieder feiern gehen, weil sie “nur einmal jung ist”, und es sei ihr egal, was ich dazu sage.

Ist ja auch so. Sie darf machen was sie möchte udn du hast kein Recht ihr irgendwas zu verbieten!

...zur Antwort