Wer zahlt die Anwälte?

5 Antworten

erstmal der anzeigende, die kosten werden dann dem angezeigten auferlegt wenn er verurteilt wird.

Dazu braucht man keinen Anwalt.

Beleidigungen muss der Beleidigte persönlich einreichen (auch online). Rausreden dass macht mein Büro ist nicht, das sind Antragsdelikte die werden nicht bei Anzeige durch Dritte verfolgt.

Der Staatsanwalt schaut sich die Fakten an gibt dem Beschuldigten Gelegenheit sich zu äussern, und entscheidet was weiter passiert, Anklage erheben oder zurückweisen wegen Unerheblichkeit. Der Richter enscheidet dann ob ein Gerichtsverfahren einberufen wird oder (in der Regel) wird er einen Strafbefehl erlassen: Geldstraft wenn man die zahlt, ist die Sache erledigt, wenn nicht, kommt es zum Gerichtsverfahren, mit ungewissen Kosten für Gericht, Anwalt und die Strafe kann dann auch höher ausfallen.

Ein Anwalt ist für die Anzeige nicht erforderlich, wird aber dazu möglicherweise beauftragt.

Ob das die Politiker selbst zahlen müssen oder der Staat das in manchen Fällen übernimmt, ist die Frage. Hängt evtl. davon ab, ob die Person oder das Amt beleidigt wurden. Ich weiß es nicht.

Der jeweilige Mandant.

Eine Refundierung der RA-Kosten ins auf dem Zivilrechtsweg einklagbar, der Erfolg aber eher unwahrscheinlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Entweder du zahlst selbst oder du hast ein Versicherung für sowas oder der Gegner