10 Antworten

Das wäre aber kein Gesetz in deinem Fall, sondern bloß die Einstufung des Kissens als gefährliches Werkzeug nach dem BGH in dem konkreten Fall


superseegers  07.05.2025, 22:08

Und nicht als Waffe, wie der FS schreibt.....

Was soll daran kurios sein? Es geht doch darum, dass man sehr viele Dinge als Waffe nutzen kann. Es geht somit nicht um das Objekt (oder Kisssen), sondern um seine Verwendung.

Aus deinem Link: https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/stgb-177-abs-4-nr-1-gefaehrliches-werkzeug-kopfkissen.html

Indem der Angeklagte der 86 Jahre alten Geschädigten ein 80 x 80 cm großes Kopfkissen über mindestens eine Minute lang derart auf das Gesicht drückte, dass diese unter starker, quälender Atemnot und Todesangst litt, kurz vor der Bewusstlosigkeit stand und infolge der Atemnot Einblutungen im gesamten Gesichtsbereich (u.a. den Lidinnen- und Bindehäuten und im Augenweiß) eintraten, hat er ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB verwendet. Ein gefährliches Werkzeug in diesem Sinne wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur dann benutzt, wenn der Täter ein generell gefährliches Tatmittel einsetzt, sondern auch, wenn sich die objektive Gefährlichkeit des eingesetzten Gegenstandes erst aus der konkreten Art seiner Verwendung ergibt, die geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Werkzeug ist dabei jeder bewegliche Gegenstand, mit dem gleich auf welche Weise auf den Körper des Opfers eingewirkt werden kann.

(Verfettung von mir)

Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Dein Beispiel ist nicht gut. Und wenn ich dir das Kopfkissen aufs Gesicht drücke, kann das schon gefährlich werden.

Dass ein Kopfkissen als gefährliches Werkzeug eingestuft werden kann, liegt daran, dass der Gesetzgeber das Gesetz an der Stelle schwammig formuliert hat, und nicht daran, dass das Gesetz kurios ist.

Aber zur eigentlichen Frage:

Das mMn kurioseste Gesetz ist das ReitG. Anders als die Abkürzung suggeriert, geht es darin nicht um das Reiten, sondern um Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen.

Dieses Gesetz ist aber trotzdem relativ interessant und deshalb lesenswert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

gufrastella  07.05.2025, 22:39

Nennst du das REITG deswegen kurios? : "Die REIT-Aktiengesellschaft ist verpflichtet, bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres mindestens 90 Prozent ihres handelsrechtlichen Jahresüberschusses im Sinne des § 275 des Handelsgesetzbuchs, gemindert um die Dotierung der Rücklage nach Absatz 3 Satz 1 sowie einen Verlustvortrag des Vorjahres und erhöht um die Auflösung der Rücklage gemäß Absatz 3 Satz 2, an die Aktionäre als Dividende auszuschütten.."?

Klingt wohl nach Kriterium für eine Kissenschlacht ;)

gefährlich, Kopfkissen...

Woher ich das weiß:Recherche