Was ist eure Position zur Halterhaftung bei KFZs?

10 Antworten

BITTE endlich einführen.

Als Autofahrer in DE kannst machen was du willst, wenn man dich am Steuer nicht eindeutig identifizieren kann. Größter Witz.

Als Fahrzeugeigentümer bist du für dein Fahrzeug verantwortlich und solltest wissen, wer es wann bewegt. Das sind 2 Tonnen Stahl und kein Kuscheltier, dass man mal random an jemand verleiht.

Und bitte wer weiß das denn nicht??
Dann ist doch klar, dass der Halter den Fahrer deckt.

Hab selbst mal einen angezeigt, der über den Standstreifen überholt und ein anderes Fahrzeug ausgebremst hat: Fahrer konnte nicht ermittelt werden. Klar.

Sobald der Halter haften würde fällt ihm bestimmt direkt ein, wer am Steuer saß.


guitschee 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 15:41

Jap ich glaube auch, dass so eine Halterhaftung sehr gut für das Gedächtnis ist :-D.

NonNam  10.02.2025, 21:29

Was für ein Unsinn. Woher soll die Mietwagenfirma wissen, wer das Auto fährt? und die ganzen Carshariningeschichten? Und wir als Verein, der unsere Fahrzeuge permanent verleiht. Usw.

Rolajamo  10.02.2025, 21:47
@NonNam
Woher soll die Mietwagenfirma wissen, wer das Auto fährt?

Öhm ja das ist jetzt wirklich kompliziert, da Mietwagenfirmen die Fahrzeuge immer einfach jedem ohne Identitätsprüfung einfach so rausgeben und es dazu keine vertraglichen Vereinbahrungen gibt.

Und wir als Verein, der unsere Fahrzeuge permanent verleiht. Usw.

Fahrtenbuch. Ihr seid für das Fahrzeug verantworlich. Oder bekommt einfach jeder die Schlüssel und niemand weiß wo das Fahrzeug ist? Glaubst ja selbst nicht.

NonNam  10.02.2025, 21:51
@Rolajamo

Natürlich. Aber als Halter hafte ich doch nicht für Straftaten oder Punkteverstößen die mit den Fahrzeugen begangen wurden.
Und Du wolltest doch, dass ich als Halter hafte.

Rolajamo  10.02.2025, 21:55
@NonNam

Eine Halterhaftung gilt nur dann, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Nicht pauschal....

Das heißt nicht, dass der Halter für den Fahrer haftet. Es bedeutet nur, dass der Halter haftet sofern der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Was faktisch bei nicht missbräulicher Nutzung nie der Fall sein dürfte. Ausser der Halter deckt den Fahrer oder ist selbst gefahren, kann aber "nicht ermittelt".

Ist das Fahrzeug nachweislich gestohlen worden gilt das natürlich auch nicht.

NonNam  10.02.2025, 21:57
@Rolajamo

Dann sind wir doch einer Meinung. Und bisher gilt die Halterhaftung ja auch (begrenzt) nur bei Parkverstößen. Und das ist ja auch gut so.

Wäre schon nicht schlecht.

Allerdings muss es dann auch leicht sein sein Geld von dem Fahrer zu bekommen. Und nicht erst noch einen teuren Rechtsstreit durchstehen zu müssen.


BackupBone  11.02.2025, 18:54

Dann muss man sich halt überlegen, wem man sein Fahrzeug gibt.

Hallo,

nicht vergessen, es "droht" ja immer noch das Fahrtenbuch, mit Kontrolle.

Gruß

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Im gesamten Leben aufgepasst

guitschee 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 17:29

Das ist bestüüüüüümmt voll abschreckend…

notting  10.02.2025, 20:10
@guitschee

Ich muss sowas immer wg. Dienstreisen mit Firmen-Pool-Fahrzeug machen. Extrem nervig. Und wenn was ist wenn es Fahrtenbuch geben muss, hat man ja den Fahrer.

notting

Wer dagegen ist, weiß genau warum.

so etwas hätte es von Anfang an geben müssen, ohne wenn und aber

an jeder Baustelle findet man Schilder "Eltern haften für ihre Kinder"

aber wenn jemand unerkannt in meinem Auto Mist baut und ich verleugne zu wissen, wer das war - hach, da kann man nichts machen...

ich behaupte, dass in 98 % aller "konnte nicht ermittelt werden" - Fälle der Fahrer intern bekannt war

dass so eine legale Verschleierung in einem Land wie Deutschland überhaupt möglich ist, kann man kaum glauben...!


BackupBone  11.02.2025, 13:27
an jeder Baustelle findet man Schilder "Eltern haften für ihre Kinder"

und das ist rechtlich genauso effektiv wie die Fahrerhaftung bei Poolfahrzeugen.

GabbianoNero  11.02.2025, 13:58
@BackupBone

wer nicht definitiv verfolgen kann, wer wann das Auto gefahren hat, der haftet

ich könnte wetten, dass diese Tatsache so manchem Fahrzeughalter zu einem besseren Gedächtnis verhelfen würde...!

btw, verschleiert / maskiert fahren ist verboten - ok

können sie dann ja auch canceln, kommt doch aufs selbe raus...

BackupBone  12.02.2025, 07:53
@GabbianoNero

Ich bin ebenfalls für eine Halterhaftung. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dieses "Eltern haften für ihre Kinder" rechtlich kaum Relevanz hat.

Halterhaftung kommt doch nur in Betracht, wenn kein Fahrer festgestellt werden kann. Der Halter weiß in 99,99 % der Fälle, wer gefahren ist. er hat ja de Möglichkeit den tatsächlichen Fahrer in dem Anhörungsbogen anzugeben, und muss/sollte sich nicht unwissend stellen. Wenn er das nicht macht, aus welchen Gründen auch immer, ist er im Zweifelsfall derjenige, der gefahren ist.


guitschee 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 15:45
er hat ja de Möglichkeit den tatsächlichen Fahrer in dem Anhörungsbogen anzugeben

Derzeit muss er nur sagen: weiß ich nicht - und dann kann keine Strafe mehr erfolgen.

DWTmartina  10.02.2025, 15:52
@guitschee

Darum Halterhaftung, dann braucht er ihn auch nicht zu nennen. Sammelt aber auch die Punkte, oder sogar Fahrverbote nach Bußgeldkatalog. Das würde seinem Erinnerungsvermögen erheblich helfen.  😉