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Das Vorbeschäftigungsverbot wurde noch nie eingehalten und kennt auch kaum jemand


Schulzefa 
Beitragsersteller
 11.07.2025, 12:02

Trotzdem hat es existiert

ich kannte es nicht und habe diverse Infos hierzu durchgelesen - es verbietet -so sehe ich das- dass jemand wieder in seinem früheren Betrieb angestellt wird, wenn er bereits in Rente gegangen ist und den Betrieb verlassen hatte - die Formulierung ist derart kompliziert, dass man sie kaum durchschauen kann

du musst also entweder im bisherigen Betrieb bleiben (nahtlos) oder in einem Betrieb arbeiten - in Rente gehen und den Vertrag beenden und dann wieder dort arbeiten, geht also nicht

den Sinn dieses Verbotes verstehe ich allerdings nicht - wer denkt sich solchen Unsinn aus und warum?

einen einzigen Grund könnte ich mir vorstellen: wenn in einem Betrieb gestreikt wird, dann könnte man die Rentner reaktivieren und sie sozusagen als Streikbrecher einsetzen - sehe ich das richtig?

Das war so kompliziert gestaltet, dass es eigentlich niemanden interessiert hat. So gesehen ist es gut, wenn es verschwindet.

Kannte ich noch nicht, doch jetzt habe ich das kurz überflogen und manches wie nicht mehr bei der selben Arbeitsstelle arbeiten ist völliger Unsinn.

Doch es muss Schlupflöcher gegeben haben, denn ich kannte einen Rentner der hat bei seiner früheren Arbeitsstelle Teilzeit gearbeitet.

Ich glaube so manche Gesetze müssten durchgeforstet werden.