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Das Vorbeschäftigungsverbot wurde noch nie eingehalten und kennt auch kaum jemand


Schulzefa 
Beitragsersteller
 11.07.2025, 12:02

Trotzdem hat es existiert

ich kannte es nicht und habe diverse Infos hierzu durchgelesen - es verbietet -so sehe ich das- dass jemand wieder in seinem früheren Betrieb angestellt wird, wenn er bereits in Rente gegangen ist und den Betrieb verlassen hatte - die Formulierung ist derart kompliziert, dass man sie kaum durchschauen kann

du musst also entweder im bisherigen Betrieb bleiben (nahtlos) oder in einem Betrieb arbeiten - in Rente gehen und den Vertrag beenden und dann wieder dort arbeiten, geht also nicht

den Sinn dieses Verbotes verstehe ich allerdings nicht - wer denkt sich solchen Unsinn aus und warum?

einen einzigen Grund könnte ich mir vorstellen: wenn in einem Betrieb gestreikt wird, dann könnte man die Rentner reaktivieren und sie sozusagen als Streikbrecher einsetzen - sehe ich das richtig?

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