Gerüstbau , kann ich als Geschäftsführer einer GmbH mich trotzdem selbstständig machen in der gleichen Branche! Zur Info in einer anderen Stadt
Gerüstbau
7 Antworten
Als Geschäftsführer einer GmbH darf man sich grundsätzlich nicht einfach in derselben Branche selbstständig machen, auch nicht in einer anderen Stadt, wenn es vertragliche oder gesetzliche Einschränkungen gibt. Meistens enthalten Gesellschafterverträge eine sogenannte Wettbewerbsverbotsklausel, die es untersagt, während der Tätigkeit als Geschäftsführer oder sogar eine gewisse Zeit danach ein Konkurrenzunternehmen zu gründen oder zu führen. Selbst wenn keine solche Klausel schriftlich geregelt ist, besteht die gesetzliche Treuepflicht gegenüber der GmbH. Diese verpflichtet den Geschäftsführer, alles zu unterlassen, was der Gesellschaft schaden könnte – dazu gehört auch eine Tätigkeit in einem konkurrierenden Betrieb. Eine Selbstständigkeit im Gerüstbau wäre also nur dann möglich, wenn kein Wettbewerbsverbot vereinbart wurde und keine Verletzung der Treuepflicht vorliegt. Im Zweifel sollte der Gesellschaftsvertrag genau geprüft und rechtlicher Rat eingeholt werden, bevor ein eigenes Unternehmen gegründet wird, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Klar, wenn das die Gesellschafter der Firma erlauben.
Hallo an dich, du hast ja schon einige Antworten erhalten, du kannst ggfs. dazu bei der
https://www.existenzgruendungsportal.de/Navigation/DE/Service/Hotline/hotline
030-340 60 65 60 nachfragen; vielleicht kann dir aber auch die entsprechende Kammer dazu ein erste Info geben - mit Blick auf u. a. den Arbeitsvertrag.
Es gibt für Erstinfos noch das Bürgertelefon Arbeitsrecht: 030 221 911 004.
Vielleicht hilft dir einer dieser Tipps ja weiter, liebe Grüße, Sabine
Wird dein eigentlicher Arbeitgeber nicht so lustig finden. Da wird das Arbeitsverhältnis vermutlich schneller beendet sein, wie du dein eigenes Unternehmen aufbauen kannst
Da dürfte das gesetzliche Wettbewerbsverbot greifen, wenn du nicht zufällig geschäftsführender (einziger) Gesellschafter der GmbH bist.
Dann bist du als Geschäftsführer angestellt und es gilt das gesetzliche Wettbewerbsverbot.
Vertraglich könnte sogar ein Wettbewerbsverbot noch bis zu 2 Jahre über das Ende deines Dienstverhältnisses hinaus festgeschrieben sein.
Bin kein Gesellschafter