Gerüstbau , kann ich als Geschäftsführer einer GmbH mich trotzdem selbstständig machen in der gleichen Branche! Zur Info in einer anderen Stadt

7 Antworten

Als Geschäftsführer einer GmbH darf man sich grundsätzlich nicht einfach in derselben Branche selbstständig machen, auch nicht in einer anderen Stadt, wenn es vertragliche oder gesetzliche Einschränkungen gibt. Meistens enthalten Gesellschafterverträge eine sogenannte Wettbewerbsverbotsklausel, die es untersagt, während der Tätigkeit als Geschäftsführer oder sogar eine gewisse Zeit danach ein Konkurrenzunternehmen zu gründen oder zu führen. Selbst wenn keine solche Klausel schriftlich geregelt ist, besteht die gesetzliche Treuepflicht gegenüber der GmbH. Diese verpflichtet den Geschäftsführer, alles zu unterlassen, was der Gesellschaft schaden könnte – dazu gehört auch eine Tätigkeit in einem konkurrierenden Betrieb. Eine Selbstständigkeit im Gerüstbau wäre also nur dann möglich, wenn kein Wettbewerbsverbot vereinbart wurde und keine Verletzung der Treuepflicht vorliegt. Im Zweifel sollte der Gesellschaftsvertrag genau geprüft und rechtlicher Rat eingeholt werden, bevor ein eigenes Unternehmen gegründet wird, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1988 Versicherungsmakler

Kupferbolzen82 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 12:46

Beste Antwort bis jetzt danke .

Klar, wenn das die Gesellschafter der Firma erlauben.


Wird dein eigentlicher Arbeitgeber nicht so lustig finden. Da wird das Arbeitsverhältnis vermutlich schneller beendet sein, wie du dein eigenes Unternehmen aufbauen kannst


Kupferbolzen82 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 12:41

Das war nicht die Frage

Da dürfte das gesetzliche Wettbewerbsverbot greifen, wenn du nicht zufällig geschäftsführender (einziger) Gesellschafter der GmbH bist.


Kupferbolzen82 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 13:34

Bin kein Gesellschafter

RobertLiebling  13.07.2025, 13:37
@Kupferbolzen82

Dann bist du als Geschäftsführer angestellt und es gilt das gesetzliche Wettbewerbsverbot.

Vertraglich könnte sogar ein Wettbewerbsverbot noch bis zu 2 Jahre über das Ende deines Dienstverhältnisses hinaus festgeschrieben sein.

Du kannst eine zweite Firma eröffnen und wenn diese auf deine private Person läuft, dann sollte das kein Problem sein.

Wichtig ist es diese zwei Geschäfte zu trennen!

Denn eine GmbH wird anders gefühlt, als ein Einzelunternehmen.

Du muss aber immer auf die vertraglichen Gegebenheiten schauen.


Kupferbolzen82 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 13:35

Danke für die Antwort