Gleiche Geschäftsbezeichnung (Firmenname)?
Hallo,
angenommen A gründet ein Unternehmen (Kleingewerbe) in seiner Stadt mit dem Namen xy. In einer anderen weit entfernten Stadt existiert bereits ein Unternehmen B (Kleingewerbe) mit dem gleichen Namen. Beide Unternehmen arbeiten regional, gehören der gleichen Branche an, sind nicht im HR eingetragen und keiner hat seinen Namen als Marke eintragen lassen.
Kann B A abmahnen bzw. die Verwendung seiner Geschäftsbezeichnung verbieten?
2 Antworten
Nein, das ist nicht zulässig. Die Rechtserklärung würde hier den Ramen sprengen. Ich würde empfelen schnellstens den Namen als Wortmarke beim Dpma einzutragen. kann man selbst machen und kostet 300€. Formulare für die Anmeldung auf der Hp vom Dpma.
Also kann A die Geschäftsbezeichnung problemlos in seiner Region verwenden, sollte den Namen jedoch als Marke eintragen lassen, um auf der sicheren Seite zu sein?
Geschäftsbezeichnung und Firmenname sind zwei verschiedene Sachen. Es gibt hier keine gesetzl. Grundlage, das zu verbieten.