EU verstößt gegen Menschenrechte
Die Europäische Union hat drei Journalisten — zwei Deutschen, Alina Lipp und Thomas Röper, sowie einem in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürger, Hüseyin Doğru — die Einreise in die EU verboten und ihre Bankkonten eingefroren. Die EU wirft ihnen vor, „prorussische Propaganda zu verbreiten“, „die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine zu untergraben oder zu bedrohen“ und durch ihre Berichterstattung EU-Länder zu „destabilisieren“.
Tatsächlich werden sie ausschließlich für ihre kritische Berichterstattung über die Russland-Ukraine und den Israel-Gaza-Konflikt bestraft.
Mit einem Fingerschnippen haben EU-Beamte Jahrhunderte der Rechtsentwicklung beiseite gefegt. Kernprinzipien wie die Gewaltenteilung (wobei Strafen ausschließlich unabhängigen Gerichten vorbehalten sein sollten), Verhältnismäßigkeit und das Grundprinzip „nulla poena sine lege“ — keine Strafe ohne Gesetz — wurden praktisch über Bord geworfen.
Tatsächlich haben die Eliten der EU einen Weg gefunden, alle rechtlichen und verfassungsmäßigen Schutzmechanismen gegen die Unterdrückung abweichender Meinungen zu umgehen, indem sie einen Mechanismus als Waffe einsetzen, der ursprünglich gegen ausländische Unternehmen und nicht gegen einheimische Bürger konzipiert worden war.
Alle Europäer, die an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit glauben — ob links, rechts oder irgendwo dazwischen — müssen sich gegen dieses Ungeheuer wehren, unabhängig davon, was sie von den Ansichten Röpers, Lipps oder Doğrus halten. Wenn wir uns jetzt nicht für sie einsetzen, könnte jeder von uns der Nächste sein.
Hallo Patrick3319de,
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Viele Grüße
5 Antworten
Erzähle hier keinen Unsinn! Einem EU-Bürger kann die Einreise in die EU nicht verwehrt werden!🤪
Ausbürgerungen gab es in der DDR!
Zudem sind das keine Journalisten, sondern vom Kreml bezahlte Influenzier, also ein Teil der 5. Kolonne des Kremls. Deswegen wurden auch ihre Bankkonten eingefroren! Es handelt sich nämlich um Gelder aus einer strafbaren Handlung!
Es gibt kein Menschenrecht auf die systematische Verbreitung von russischen Falschinformationen und Propaganda des russischen Aggressors, der einen hybriden Krieg gegen westliche Demokratien und einen imperialistischen, völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt und bereits per Haftbefehl vom internationalen Strafgerichtshof gesucht wird. Nach § 13 Abs. 1 VStGB ist das Führen eines Angriffskrieges auch nach deutschem Recht strafbar. Die EU verhängt Sanktionen, um damit die Einhaltung der Grundsätze der Demokratie, der Rechtstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte zu schützen. Mit Journalismus, Presse- oder Meinungsfreiheit hat gezielte feindliche Desinfomation und Hasspropaganda überhaupt nichts zu tun.
- Niemand kann einem Deutschen die Einreise nach Deutschland verweigern.
- und was heißt kein Gesetz? Jedes Land und auch die EU kann gegen Ausländer, in diesem Fall einem Türken, die Einreise verbieten. Ein völlig normaler Vorgang.
Völliger Unsinn !
Welches Menschenrecht ist denn Betroffen ?
Staaten haben das Recht zu bestimmen, wer einreisen darf. Und Aktivisten die hier Propaganda für kriminelle Ideologien verbreiten wollen, die brauchen wir hier wirklich nicht. Egal ob die für Erdogan, Putin, Hamas oder Al Quaida Werbung machen wollen.
Das ist Völkerrecht, dass Staaten solchen Leuten die Einreise zu verweigern.
Dein Dikussionsbeitrag beschreibt die Behandlung von Alina Lipp und Thomas Röper korrekt.
Ich habe Anfang 1977 die Aussperrung von Wolf Biermann aus der DDR (vom 16.11.1976) ähnlich beurteilt und wurde dafür damals hart bestraft.
Die journalistische Arbeit von Alina Lipp und Thomas Röper war bisher vorbildlich und ihre jetzige Behandlung durch die EU ist vergleichbar mit dem Beschluss des Politbüros der DDR vom 16.11.1976.