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Das halte ich für absolut richtig.

Unsere Gesetze kennen keinerlei Ausnahmen für solche religiös bedingten Vorschriften. Dazu hätte man m.E. noch nicht einmal ein Gericht bemühen müssen.

Kann ich gut nachvollziehen, das Gesicht sollte klar erkennbar sein. Kopftuch ansich finde ich unproblematisch, solange das Gesicht klar und deutlich zu erkennen ist.

LG dein AttraktiverUser 💖

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da geht es um den Niquab.

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Das sehe ich allerdings auch so, dass damit ein vernünftiger Rundum-Blick nicht gewährleistet ist. Zudem kann sie immer behaupten: "Ich war das nicht.", wenn sie geblitzt wird.

Ich darf auch nicht mit Guy Fawkes Maske Autofahren.

Ein Kopftuch (Hijab) ist hingegen erlaubt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter
 - (Europa, Straßenverkehr, Demokratie)

vanOoijen  07.03.2025, 11:38

Hinzu kommt das dazugehörige, weite, knöchellange Gewand, mit dem man sich in den Pedalen verheddern kann.

Es wäre gut, wenn es in Deutschland ein Grundsatzurteil zu Verschleierung aus religiösen Gründen gibt.

Ist sie nur eine Interpretation oder Pflicht?

Ich selbst würde es bevorzugen, wenn religiöse Symbole nicht in Schulen durch Lehrkräfte und im Gericht nicht durch für die Justiz Arbeitende getragen werden dürfen.

Vollverschleierung im öffentlichen Raum lehne ich ab.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – HU-Studium Politikwissenschaften