Asylbewerber tötet 16 jähriges Mädchen. Tragen auch Beamte Verantwortung?
Also wenn eine 16-Jährige von einem Iraker, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, vor einen fahrenden Zug gestoßen wird. Und es kommt raus, dass er bereits seit Monaten oder Jahren hätte abgeschoben werden müssen. Und obwohl er bereits zuvor straffällig wurde, hat man ihn immer wieder laufen lassen. Wenn dann also dieser Iraker eine 16-Jährige tötet, was genau denken sich dann die Beamten, die mit diesem Fall vorher betraut waren? Die von der Ausländerbehörde, aber auch die Polizisten? Mit ihren Ü-Eier Figuren auf dem Computerbildschirm, ihrem Gummibaum in der Ecke und ihrer trägen unaufgeregten Arbeitsweise. Machen sie sich sowas ähnliches wie Vorwürfe? Oder ist der Beamtenapparat und die Behörde so aufgeblasen, so überreglementiert und ist der Beamte, der Gemächlichkeit hat walten lassen beim Handeln, so distanziert zum wahren Leben der Menschen für die er/sie arbeitet, dass er/sie in Ruhe morgens die Zeitung aufschlägt, über den Mord ließt, an der Kaffeetasse schlürft und sich denkt „Tja. Schade.“ und weiter seiner komatösen Arbeitsweise nachgeht? Oder was genau geht in diesen Beamten dann vor?
2 Antworten
Das könnte man natürlich im Nachgang juristisch überprüfen lassen, ob von einzelnen Beamten hier individuelle Fehler gemacht worden sind oder nicht. Ich persönlich, gehe allerdings nachdem was mir zu diesem Fall bekannt ist, nicht davon aus. Die Verwaltung, also sowohl die Ausländerbehörde als auch die Polizei, ist gemäß Verfassung und auch gemäß den sogenannten "einfachen" Gesetzen IMMER an Recht und Gesetz gebunden. Nachdem was mir bekannt ist, wurde in diesem konkreten Fall die Abschiebehaft beim zuständigen Amtsgericht beantragt, weil sich derjenige zuvor bereits mehrmals seiner Abschiebung entzogen hatte und "untergetaucht" war. Das Amtsgericht, hat diese allerdings wegen nicht vorliegen der dafür erforderlichen strengen gesetzlichen Voraussetzungen nicht angeordnet. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, dann haben weder die Gerichte noch irgendeine Behörde eine juristische Handhabe und MÜSSEN denjenigen dementsprechend auch wieder auf freien Fuß setzen. Natürlich kommt es vor, dass Beamte dabei ein ungutes Gefühl haben aber dieser subjektive Eindruck, rechtfertigt es nicht, denjenigen gegen das Gesetz weiterhin festzuhalten. Im Gegenteil, sie würden sich damit selber in vielerlei Hinsicht strafbar machen.
Nachtrag:
Der Artikel 20 Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), bindet die Rechtsprechung, also die Gerichte und die vollziehende Gewalt (sämtliche Behörden!), an Recht und Gesetz. Der Artikel 104 GG bestimmt, dass die Polizei aus eigener Macht niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach seiner Ergreifung festhalten darf. Ebenso bestimmt dieser Artikel, dass über die Anordnung und über die Fortdauer einer Freiheitsentziehung NUR der Richter zu entscheiden hat. Die Beamten können also nicht mehr machen als das Gericht zu informieren. Entscheidet das Gericht nicht rechtzeitig darüber, ordnet es die Freiheitsentziehung nicht an oder ordnet diese an aber diese ist ausgelaufen und das Gericht verlängert diese nicht, so bleibt den Beamten der vollziehenden Behörden gar nichts anderes übrig, als denjenigen laufen zu lassen, ungutes Gefühl dabei hin oder her.
Mfg
Die Polizei stellt Tatsachen fest, formuliert sie schriftlich und gibt diese an die entscheidenden Stellen weiter, Ordnungsamt/Gericht bei psychischen Erkrankungen, Staatsanwaltschaft/Gericht bei Straftaten oder das Ausländeramt bei aufenthaltsrechtlichen Problemen. Dort wird dann entschieden: Laufen lassen oder ei sperren. Ganz einfach.
Die Polizei hat seltenst hier etwas versäumt oder falsch gemacht. Der Vorwurf an sie geht also fehl.