Argumente gegen die Abtreibung, die eine Mutter haben kann
Hallo liebe Leute,
Diese Frage geht nicht nur an Mütter, sie können auch von anderen Personen beantwortet werden. Wir haben im Moment im Religionsunterricht das Thema Abtreibung. Daraus machen wir eine Diskussion. Daher würde ich gerne wissen was Argumente sein könnten die eine Mutter beziehungsweise ,,noch-nicht-Mutter" bringen kann um Ihrem Mann/Freund zu überzeugen, das Kind nicht abzutreiben.
Wofür werden Argumente gebraucht?
Sagen wir mal eine Frau ist schwanger der Vater möchte das sie das kind abtreibt sie möchte das aber nichtSie braucht gute argumente um den vater zu überzeugen das kind zu behalten
Kann der Mann sie zwingen abzutreiben?
Nein eigentlich nicht. Das Thema ist eigentlich nur so weil es in letzter zeit öfter mal im Unterricht aufgekommen ist. Außerdem üben wir so für das spätere Leben zu diskutieren
6 Antworten
Im Grunde braucht sie gar keine Argumente, da der Mann, gesetzlich gar kein Recht dazu hat, darüber zu bestimmen.
LG.
KP, aus welchem Jahrhundert dein Religionslehrer stammt, aber nach geltendem Recht gibt es da keine Diskussion. Wenn die werdende Mutter nicht abtreiben will, treibt sie nicht ab. Ende der Diskussion.
Außerdem üben wir so für das spätere Leben zu diskutieren.
Das Wichtigste an Diskussionen ist, sich nicht veräppeln zu lassen. Man stellt die eigenen Rechte nicht zur Debatte.
Da sie das ganz allein entscheidet, sind jegliche Argumente obsolet.
Eine werdende Mama könnte sagen, das ungeborene Kind sei schon ein eigenes Leben mit Recht auf's Dasein, aus tiefem Glauben oder so. Sie liebt's ja schon total und hat Angst vor späterer Reue und Trauer. Und ein Kind bereichert doch das Leben, es gibt ja Adoption und Hilfe, wenn's schwierig wird.
Liebe 🌞 Grüße
Sie braucht gute argumente um den vater zu überzeugen das kind zu behalten
In der Realität braucht sie die nicht.
Aber gut, um die Fragestellung zu beantworten, könnte man folgendes anbringen:
- Im Zweifelsfall steht doch mitunter gar nicht fest, wer jetzt der Vater ist, denn es könnten ja auch mehrere in Frage kommen.
- Es ist der Körper der Frau und der (mutmaßliche) Zeuger kann sie nicht zu körperlichen Eingriffen zwingen, wenn sie nicht will.
- Nötigung zur Abtreibung ist strafbar gem. § 240 Abs. 4 StGB und kann bis zu fünf Jahre Haft einbringen