Argumente gegen die Abtreibung, die eine Mutter haben kann

Rainer135  06.06.2025, 15:52

Wofür werden Argumente gebraucht?

Melissa20032009 
Beitragsersteller
 06.06.2025, 15:58

Sagen wir mal eine Frau ist schwanger der Vater möchte das sie das kind abtreibt sie möchte das aber nichtSie braucht gute argumente um den vater zu überzeugen das kind zu behalten

Rainer135  06.06.2025, 15:59

Kann der Mann sie zwingen abzutreiben?

Melissa20032009 
Beitragsersteller
 06.06.2025, 16:02

Nein eigentlich nicht. Das Thema ist eigentlich nur so weil es in letzter zeit öfter mal im Unterricht aufgekommen ist. Außerdem üben wir so für das spätere Leben zu diskutieren

6 Antworten

Im Grunde braucht sie gar keine Argumente, da der Mann, gesetzlich gar kein Recht dazu hat, darüber zu bestimmen.

LG.

KP, aus welchem Jahrhundert dein Religionslehrer stammt, aber nach geltendem Recht gibt es da keine Diskussion. Wenn die werdende Mutter nicht abtreiben will, treibt sie nicht ab. Ende der Diskussion.

Außerdem üben wir so für das spätere Leben zu diskutieren.

Das Wichtigste an Diskussionen ist, sich nicht veräppeln zu lassen. Man stellt die eigenen Rechte nicht zur Debatte.

Da sie das ganz allein entscheidet, sind jegliche Argumente obsolet.

Eine werdende Mama könnte sagen, das ungeborene Kind sei schon ein eigenes Leben mit Recht auf's Dasein, aus tiefem Glauben oder so. Sie liebt's ja schon total und hat Angst vor späterer Reue und Trauer. Und ein Kind bereichert doch das Leben, es gibt ja Adoption und Hilfe, wenn's schwierig wird.

Liebe 🌞 Grüße

Sie braucht gute argumente um den vater zu überzeugen das kind zu behalten

In der Realität braucht sie die nicht.

Aber gut, um die Fragestellung zu beantworten, könnte man folgendes anbringen:

  • Im Zweifelsfall steht doch mitunter gar nicht fest, wer jetzt der Vater ist, denn es könnten ja auch mehrere in Frage kommen.
  • Es ist der Körper der Frau und der (mutmaßliche) Zeuger kann sie nicht zu körperlichen Eingriffen zwingen, wenn sie nicht will.
  • Nötigung zur Abtreibung ist strafbar gem. § 240 Abs. 4 StGB und kann bis zu fünf Jahre Haft einbringen