Wer legt den Abstinenznachweiszeitraum fest?
hallo, also ich habe heute freiwillig meinen Führerschein abgegeben (sonst wäre er mir entzogen worden) aufgrund von einem positiven Drogentest (THC). Nun hat der Mann auf der Führerscheinstelle gesagt, dass ich den Führerschein jederzeit wieder beantragen kann, ich den Lappen aber nur wieder mit einer bestandenen MPU bekomme. Deshalb frage ich mich wie lange der Abstinenznachweis sein muss, dass ich die MPU auch bestehe?? bzw. wer legt das fest wie lange der Abstinenznachweis sein muss?? Bitte um hilfreiche Antworten, danke im voraus
3 Antworten
Das ist schon ein Brett mit der MPU.
Zuerst einmal musst du den Führerschein neu beantragen,
kostet knapp 150 €.
Das ist der erste Schritt, mit diesen Unterlagen dann zum "freiwilligen" Beratungsgespräch beim Verkehrspsychologen (ist der selbe der dann auch die MPU durchführt). Die findest du bei dem Tüv, der Dekra oder ASUS
Kostet knapp 80 €.
Der wird dir sagen, was du für Nachweise erbringen musst, wenn du alles beisammen hast, kannst du einen Termin zur MPU beantragen.
Ich geb dir noch nen Tip, mach Haarkontrollen, ist um einiges billiger als die Urinkontrollen.
Wurde mir bei der Info Veranstaltung vom Verkehrspsycho so wortwörtlich gesagt. Ich bleibe dabei.
Entscheidet dann quasi der Verkehrspsychologe wie lange ein Abstinenznachweis dauern soll?
Japp, ich war bei ner MPU Informationveranstaltung, da wurde es uns so gesagt.
Die Führerscheinstelle legt das fest.
Ein Jahr ist ein üblicher Zeitraum für Abstinenznachweise.
Nein, die FSSt. hat auf den Abstinenzzeitraum keinen Einfluss. Und ein Jahr ist auch kein "üblicher Zeitraum" für die Nachweise....
Der Abstineznachweis ist kein Gesetz, aber ohne diesen wird es schwer die MPU zu bestehen.
Es gibt Kurse bei der Caritas hierzu.
Ja ich weiß, dass ich einen Abstinenznachweis brauche, aber ich frage mich ob 6 Monate reichen oder ob ich 12 Monate machen sollte?
Je länger, desto größer die Erfolgsaussichten. Wenn zu kurz, dann 2x MPU bezahlen. Hängt natürlich auch davon ab was dort sonst so erzählst, bzw wie du dich verhältst.
Das ist er mit Sicherheit nicht! Die Gutachter die vorab eine individuelle Beratung durchführen, dürfen NICHT beim gleichen Kunden begutachten. Im übrigen gibt es diese Beraungsgespräche nur noch beim TÜV, da sie offiziell verboten sind.