Unfallverursacher gibt nicht zu,dass er Schuld hat?
Hallo , gestern Nacht hatte ich ein Autounfall. Ich hatte kein Schuld , der andere Fahrer ist in die Kurve rüber auf meine Spur gekommen und direkt in der linke Seite meines Autos gefahren . Mein Lenkgetriebe ist beschädigt, DSC ist ausgefallen und seine Farbe ist auf meine Stoßstange . Er hat am Anfang zugegeben ,dass er Schuld hat . Als die Polizei ankam hat er alles verweigert und meinte ich bin in sein Auto gefahren . Wie soll ich vorgehen ? Es ist eine Aussage gegen eine andere . Ich habe schon bei der Versicherung geredet , morgen habe ich einen Termin. Kann es vor Gericht kommen ? Wird ein Gutachter eingestellt ? Ich kann beweisen ,dass er Schuld hat, indem mein Lekgetrieb eine Rolle spielt, denn mein Rad nach links gedreht war um die Kurve abzubiegen und er ist quasi von meiner linken Seite frontal in den Rad gefahren . Meinungen bitte?
10 Antworten
Hi, leider kann ich Dir nicht so optimistische Antwort geben, wie die Kollegen:
Ich fürchte, die Polizei wird da nicht besonders aufwändig ermitteln. Wenn keine Personen zu Schaden kamen, ist das für die eine Bagatellsache.
Deine Versicherung auch nicht. Die werden sich da kein Bein rausreißen. Wenn die einen Schaden regulieren sollen, der vielleicht 1000 - 2000 € beträgt, riskieren die nicht, einen Anwalt und Gutachter zu beauftragen, die auch nochmal soviel kosten. Und sie dürfen dann evtl. trotzdem für den Schaden aufkommen.
Ich glaub, die werden sich mit der gegnerischen Versicherung 50/ 50 einigen.
Wenn Du Deine Ansprüche durchsetzen willst, müsstest Du das Fehlverhalten des anderen beweisen können.
Wenns schiefgeht, müsstest Du halt für Anwalt, Gutachter, Gerichtskosten aufkommen, falls Du keine Rechtschutzversicherung hast.
Die Polizei ist in der Lage, Unfälle ganz gut zu rekonstruieren. Schäden, Radstellung usw. geben sehr gut Auskunft darüber, wie es passiert ist.
Mach dir da also wenig Sorgen. Zum Gerichtsverfahren kommt es bestimmt, die Staatsanwaltschaft stellt bei Verkehrsunfällen häufig eine anzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.
Staatsanwaltschaft stellt bei Verkehrsunfällen häufig eine anzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.
Nein, das macht sie auf keinen Fall "häufig". Und selbst wenn, hätte dieses Gerichtsverfahren nichts mit dem Gerichtsverfahren zu tun um das es dem FS hier geht (nämlich dem zivilrechtlichen wegen Schadensersatz).
Polizeiprokotkoll, Fotos, Gutachter..... das volle Programm,
es wird sich schon rausstellen, wer Schuld hat
Notfall: Gerichtsverhandlung
Worst Case: du weißt , dass es so war aber Richter entscheidet aus verschiedenen Gründen anders
In dem polizeilichen Protokoll steht bestimmt nicht vieles , denn die gar nichts getan haben . Die meinten wir müssen alles bei der Versicherung klären
Wen hat die Polizei denn als Verursacher eingetragen?
Bei solchen Unfällen fällt immer Glas auf die Fahrbahn und zeigt somit ziemlich genau den Kollisionspunkt an.
Die polizei hat gar nichts getan , die meinten die können unsere Personalien aufnehmen aber sonst nichts .. von den haben wir gar nichts bekommen , kein Zettel , nichts
Wie soll ich vorgehen ?
Du machst deine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend. Wenn die die Regulierung aufgrund der Aussage ihres Kunden verweigert, musst du wohl zum Anwalt. Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Gegen die Ansprüche der Gegenseite verteidigt dich deine Haftpflichtversicherung.
Hä? Maximal bei fahrlässiger Körperverletzung. Wo siehst du denn den Vorsatz für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr??