Unfallverursacher gibt nicht zu,dass er Schuld hat?

10 Antworten

Hi, leider kann ich Dir nicht so optimistische Antwort geben, wie die Kollegen:

Ich fürchte, die Polizei wird da nicht besonders aufwändig ermitteln. Wenn keine Personen zu Schaden kamen, ist das für die eine Bagatellsache.

Deine Versicherung auch nicht. Die werden sich da kein Bein rausreißen. Wenn die einen Schaden regulieren sollen, der vielleicht 1000 - 2000 € beträgt, riskieren die nicht, einen Anwalt und Gutachter zu beauftragen, die auch nochmal soviel kosten. Und sie dürfen dann evtl. trotzdem für den Schaden aufkommen.

Ich glaub, die werden sich mit der gegnerischen Versicherung 50/ 50 einigen.

Wenn Du Deine Ansprüche durchsetzen willst, müsstest Du das Fehlverhalten des anderen beweisen können.

Wenns schiefgeht, müsstest Du halt für Anwalt, Gutachter, Gerichtskosten aufkommen, falls Du keine Rechtschutzversicherung hast.

Die Polizei ist in der Lage, Unfälle ganz gut zu rekonstruieren. Schäden, Radstellung usw. geben sehr gut Auskunft darüber, wie es passiert ist.

Mach dir da also wenig Sorgen. Zum Gerichtsverfahren kommt es bestimmt, die Staatsanwaltschaft stellt bei Verkehrsunfällen häufig eine anzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.

Still  22.12.2019, 20:28

Hä? Maximal bei fahrlässiger Körperverletzung. Wo siehst du denn den Vorsatz für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr??

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Rendric  22.12.2019, 20:35
@Still

Das ist Auslegungssache, aber das Rüberziehen auf die falsche Spur kann bereits als "Bereitstellen eines Hindernisses" ausgelegt werden. Z.B. Ausbremsen zählt schließlich auch in diesen Tatbestand.

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Still  22.12.2019, 22:28
@Rendric

Kannst du mit dem Begriff "Vorsatz" etwas anfangen? weil dieser ist im Strafrecht in aller Regel Grundvoraussetzung zum Erfüllen eines Tatbestandes.

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Valnar25  22.12.2019, 20:39
Staatsanwaltschaft stellt bei Verkehrsunfällen häufig eine anzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.

Nein, das macht sie auf keinen Fall "häufig". Und selbst wenn, hätte dieses Gerichtsverfahren nichts mit dem Gerichtsverfahren zu tun um das es dem FS hier geht (nämlich dem zivilrechtlichen wegen Schadensersatz).

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Polizeiprokotkoll, Fotos, Gutachter..... das volle Programm,

es wird sich schon rausstellen, wer Schuld hat

Notfall: Gerichtsverhandlung

Worst Case: du weißt , dass es so war aber Richter entscheidet aus verschiedenen Gründen anders

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Mihai409 
Fragesteller
 22.12.2019, 20:36

In dem polizeilichen Protokoll steht bestimmt nicht vieles , denn die gar nichts getan haben . Die meinten wir müssen alles bei der Versicherung klären

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Wen hat die Polizei denn als Verursacher eingetragen?

Bei solchen Unfällen fällt immer Glas auf die Fahrbahn und zeigt somit ziemlich genau den Kollisionspunkt an.

Mihai409 
Fragesteller
 22.12.2019, 20:35

Die polizei hat gar nichts getan , die meinten die können unsere Personalien aufnehmen aber sonst nichts .. von den haben wir gar nichts bekommen , kein Zettel , nichts

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Wie soll ich vorgehen ?

Du machst deine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend. Wenn die die Regulierung aufgrund der Aussage ihres Kunden verweigert, musst du wohl zum Anwalt. Rechtsschutzversicherung vorhanden?

Gegen die Ansprüche der Gegenseite verteidigt dich deine Haftpflichtversicherung.