Stimmt es, dass Alkohol Halal ist in Schokolade oder so, wenn es nur ein kleiner Teil ist?
Z.b. bei Mon Cheri ist es haram weil da viel drinne ist und das berauschen kann aber bei anderen oder bei Brot wo es zur Haltbarkeit drin ist, soll es angeblich Hals sein?
6 Antworten
Es gibt eine Regel bezüglich dieser Angelegenheiten:
„Alles, was in großen Mengen berauscht, ist auch in kleinen Mengen verboten.“
(Sunan Abi Dawud, Tirmidhi, Ibn Majah)
Der Umkehrschluss gilt: Wenn eine Substanz in großen Mengen nicht berauscht, fällt sie nicht unter das Verbot.
Man kann auch als Regel sagen, alles was in großen Mengen nicht berauscht, berauscht auch nicht in kleinen Mengen.
In Mon Cheri ist aber 0,66 Gramm Likör drin. Bei einem Verzehr von einer Verpackung (15 Pralinen) würde man etwa 0,28 Promille messen.
Um es auf diese Regel im Islam zurückzuführen, macht eine große Menge berauschend, daher ist der Verzehr in kleine Menge verboten.
Bei dem Beispiel in Hamburger Brot und Alkohol sieht es anders aus. Würde 10 oder mehr Hamburger Brötchen berauschend machen? Nein. Daher ist es auch in kleinen Mengen erlaubt.
Assalamu alaikum lieber Bruder, korrigier mich wenn ich falsch liege, aber ich meine es sei auch deswegen verboten, dass es Süchtig macht und man sich immer unter Kontrolle haben sollte. In diesem Fall wäre deine Antwort auch richtig, aber wollte diesen Punkt nur mal reinbringen, da es, meines Wissens nach, auch ein erheblicher Grund des Verbotes ist.
Assalamu alaikum wa rhamatullahi wa barakatuh
Wa alaykum as-salam wa rahmatullahi wa barakatuh,
der Verbot hat nichts mit Sucht zu tun, sondern aufgrund des Alkohols. Und wenn einer mit einer Behauptung kommt, dann auch beweisen. Zu behaupten, dass ein erheblicher Grund wäre ist falsch. Wo ist der Beweis ? Die Lebensmittel sind verboten aufgrund des Alkohol der im Koran oder der Sunnah verboten erklärt worden.
Das Thema mit etwas nicht zu übertreiben ist nochmal ein andere Thema.
Und meine Antwort ist richtig! Wenn jemand der Meinung ist, dass meine Antwort falsch wäre, soll er mir das Gegenteil beweisen aus dem Koran und der Sunna. Und meine Antwort bezieht sich auf die Kontrolle sondern auf die Wirkung des Inhalts in den Lebensmittel. Nochmal erläutere ich diese Punkte jetzt aber nicht.
Deine Antwort ist richtig das wollte ich nicht damit sagen. Entschuldige wenn es so rüber kam.
Und nochmals ich wollte, dass wenn es falsch ist, du mich korrigierst.
Barakallahu feek
Traurig wie infantil gerechnet wird. Woher weisst du denn wie hoch der Alkoholgehalt im Zuckersirup einer Mon Cheri ist. Beschwipst mit Mon Cheri, haha? Vermutlich würde es dir zuerst übel, bevor der Alkohol spürbar wäre.
Alles, was in großen Mengen berauscht, ist auch in kleinen Mengen verboten.
Nicht nur dass dieser Dummie-Spruch jegliche Eigenverantwortung untergräbt, er ist auch noch sehr dämlich. Erklär mir doch mal wie du das machst, mit Medikamente? Verzichtest du darauf? Denn Medikamente machen bei einer Überdosis nicht nur beschwipst, sie sind auch noch nahezu tödlich.
Woher weisst du denn wie hoch der Alkoholgehalt im Zuckersirup einer Mon Cheri ist. Beschwipst mit Mon Cheri, haha? Vermutlich würde es dir zuerst übel, bevor der Alkohol spürbar wäre.
Kann man ganz leicht im Internet recherchieren. Bisschen denken muss du schon.
Medikamente ist wieder ein anderes Thema. Wir haben hier von nicht Lebensnotwendigen Lebensmittel gesprochen und nicht Medikamente. Keiner braucht Mon Cheri zum überleben oder lindern von schmerzen.
Du musst ja nicht diese Regel befolgen, daher entspannt dich doch ein wenig und stecke deine hasserfüllte Nase nicht überall hinein:)
Alkoholgehalt in %.
Zum Vergleich Stroh-Rum 80% oder Bier 3%.
Der Alkoholgehalt misst man nicht in Gramm :)
Mon Chéri-Pralinen enthalten etwa 8,5 % Alkohol. Der Alkoholgehalt stammt hauptsächlich aus der enthaltenen Kirschlikörfüllung. Dadurch sind sie für Kinder und Menschen, die keinen Alkohol konsumieren möchten, nicht geeignet.
Wo Alkohol drin ist, steht es auf der Verpackung bzw. bei Dingen, die lose verkauft werden, auf dem Hinweisschild beim Preis.
Wenn etwas ausdrücklich verboten wurde, wird das Verbot auch durch eine geringe Menge nicht aufgehoben. Schokolade gilt als Genussmittel. Sollte Alkohol den Genuss steigern, bleibt der Verzehr dennoch verboten.
Anders verhält es sich, wenn Alkohol lediglich als Hilfsmittel dient und dabei keine oder nur kaum messbare Spuren im Endprodukt zurückbleiben, wie im Fall von Essig.
Ich kenne diesen Hakan leider nicht aber in einem Mon Cheri sind 0,66 Gramm Kirschlikör drin.
Um wirklich angetrunken zu sein müsstest du innerhalb 30 minuten mindestens 3 oder 4 ganze Packungen essen.
Eine Packung reicht für 0,2 Promille Alkohol im Blut.
Deinem Hals kann auch nix passieren!
lg.
PS: Im Brot ist normalerweise kein Alkohol drinnen!
Stimmt. Aber in dem Fall hat es nichts mit vertippen zu tun, sondern wohl eher ein Übersetzungsprogramm das schlecht benutzt wurde!
lg.
Wenn Alkohol im Produktionsverlauf natürlich entsteht und in nicht berauschender Menge vorliegt, ist es Halal. Das gilt beispielsweise für Fruchtsäfte, Kefir, Essig etc.
Wenn jedoch Alkohol hinzugesetzt wird, beispielsweise in Aromen als Lösemittel oder gar direkt als Zutat ist es verboten, selbst wenn es in nicht berauschender Menge vorliegt.
Sehr schön erklärt khoya Barak allahu feek :)