Ist ein unterschriebenen Vertrag gültig, wenn man dabei Alkohol getrunken hat?
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Um was für einen Vertrag geht es?
Tür Geschäft
4 Antworten
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Tür Geschäft
Falls Du ein Haustürgeschäft meinst, hast Du sowieso Widerrufsmöglichkeit.
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Normalerweise schon.
Eine Ausnahme könnte vorliegen wenn der Grad deiner Alkoholisierung dermaßen hoch war, dass von einer signifikanten Einschränkung deiner Geistestätigkeit auszugehen war.
Ein oder zwei Bier reichen dazu nicht, da braucht's regelmäßig schon deutlich mehr.
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Das müsstest du erst einmal belegen können und das wird schwierig.
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Das ist Zivilrecht. Da musst im Streitfall du den Nachweis dafür erbringen, dass du dermaßen die Lampe an hattest, dass dein Erklärungswille und -bewusstsein darunter gelitten haben.
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Alkoholkonsum allein macht einen Vertrag nicht ungültig, aber wenn eine Partei aufgrund von Alkohol nicht in der Lage war, die Tragweite des Vertrags zu verstehen, könnte der Vertrag angefochten werden.
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Das kommt auf die Menge des Alkohols und der Glaubwürdigkeit der Unterschriften an.
Was wenn man kein Alkehol verträgt?