Wird mein Gebet angenommen?

3 Antworten

Der Vorsatz fehlte, es ist nicht so schlimm. Zudem:

Unter den Rechtsgelehrten gibt es zwei Ansichten darüber, ob Heilmittel, die aus verbotenen Substanzen hergestellt worden sind, erlaubt sind oder nicht.
Die erste Meinung besagt, dass dies nicht gestattet ist und bezieht sich dabei auf folgende Überlieferung: Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) wurde auf Heilmittel angesprochen, die aus Alkohol hergestellt wurden. Daraufhin sagte er:
"Wahrlich, er (der Alkohol) ist kein Heilmittel, sondern (selbst) eine Krankheit."
Nach der zweiten Meinung bezieht sich diese Hadith nur auf Situation, in denen eine alternative Behandlung mit erlaubten Mitteln möglich ist. In Notlagen aber- also in Situationen, in denen eine Behandlung mit Medikamenten, die aus erlaubten Substanzen hergestellt worden sind, nicht möglich ist, weil solche nicht existieren oder nicht zur Verfügung stehen - ist eine Behandlung mit Heilmitteln, die aus verbotenen Substanzen hergestellt wurden, erlaubt, wenn dies auf Anweisung eines Arztes erfolgt.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 37

Ja, das gilt auch dafür. Du bist ja in der Pflicht, vorher sicher zu stellen, dass das, was du zu dir nimmst, keine Inhaltsstoffe hat, die haram sind.

Viele flüssige Medikamente erhalten Alkohol, weil die sich damit besser halten. Du musst vorher die Zutaten durchlesen.

Falls du beim Arzt warst, und der dir was verschrieben hat, hättest du ihn da schon fragen sollen, ob das Medikament Alkohol enthält. Spätestens in der Apotheke hättest du das auch erfragen können.

Gewöhne dir an, alles zu prüfen, bevor du es zu dir nimmst, dann wird es auch nicht mehr vorkommen, dass du etwas findest, wo haram Zutaten drin sind, in denen du es nicht vermutet hättest. Und solange es Alternativen gibt ohne Alkohol, darfst du keine Medikamente mit Alkohol zu dir nehmen.

Bitte Allah um Vergebung, in sha Allah.

Die 40 Tage lang entfällt dein Gebet im Übrigen nicht, da die Gebetspflicht nie entfällt, mit Ausnahme bei Frauen in der Menstruationszeit. Aber die Gebete werden in den 40 Tagen nicht belohnt. Das gilt für alle Rauschmittel.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid
Franz3425  29.02.2024, 11:33

Allah wird böse sein weil jemand mit starken Husten einen Hustensaft zu sich nimmt ein Traum gg

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Aus Versehen gilt diese Regel nicht. Aber mit dieser Regel ist gemeint, dass für 40 Tage der Lohn des Gebetes nicht zugeschrieben wird. Nicht, dass man das Gebet nicht verrichten soll.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Auf der Suche nach Wissen