Habe ich richtig gehandelt?

Lucian1312  20.08.2025, 07:18

Du schreibst oben du hast getrunken und unten die Flasche war verschlossen. Aber ist es nicht schon ein Verstoß, wenn sie offen war?

TheKingRight13 
Beitragsersteller
 20.08.2025, 08:05

Trinken ist nicht verboten dann wäre ja Atmen auch verboten

7 Antworten

Laut den Beförderungsbedingungen für den Nahverkehr in NRW dürfen Unternehmen das Trinken in ihren Fahrzeugen grundsätzlich untersagen. Ist das der Fall, hast du dich auch daran zu halten! Und dann darfst du sowohl von Mitarbeiter als auch anderen Fahrgästen darauf hingewiesen werden. Und ein Mitarbeiter darf bei fehlender Einsicht dann auch ein Hausverbot oder eine entsprechende Strafe aussprechen, auch mit Unterstützung der Polizei.

Da ich aber natürlich nicht dabei war, kann ich die Situation nicht wirklich einschätzen. Ich hätte freundlich nach dem Dienstausweis gefragt und falls er mir den nicht hätte zeigen können/wollen, hätte ich ihn ab sofort ignoriert oder wäre ausgestiegen und gegangen.

Entweder er wollte den großen Macker raushängen lassen oder er braucht Geld. War schon gut so wie Du reagiert hast.

Von Experte Zug2023 bestätigt

Auslachen ist jetzt nicht so cool, aber im Grunde hast du richtig reagiert.

Eine Flasche mit Schraubverschluss ist kein offenes Getränk und somit erlaubt. Auch wenn du zwischenzeitlich daraus trinkst. In Bussen und Bahnen verboten sind lediglich offene Glasflaschen und Dosen, die man nicht mehr verschließen kann.

Ein richtiger Bahnarbeiter sollte das eigentlich wissen. Zumal das keine Straftat ist, sondern ein Verstoß gegen das Hausrecht. Noch dazu konnte er sich nicht ausweisen. Also wahrscheinlich wollte er dich reinlegen.

Ja, das war Fake.

Niemand verbietet das Trinken aus einer Flasche. Das geht bei sommerlichen Temperaturen auch nicht. Die Symbole kann man ignorieren.

Eine Straftat war das sowieso nicht. Ein geschulter Mitarbeiter hätte das richtig benannt. Wenn überhaupt, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit. Hier greift aber mehr das Hausrecht.

60 Euro „Strafe“ geht da auch nicht. Der hat sich wohl am Schwarzfahrertarif orientiert. Das gäbe höchstens einen dezenten Hinweis oder man muss die Bahn verlassen.

Einfach den Ausweis zeigen lassen und dann Anzeige wegen Amtsanmaßung. Das ist nämlich eine echte Straftat nach §132 Strafgesetzbuch.

Also: war Fake. Deine Handlungsweise war richtig.

Hätte verlangt, dass er seinen Ausweis zeigt.

Und natürlich "fand" er keine Polizisten, weil er ein Betrüger war, ein ziemlich dilettantischer sogar.

Die heutigen Betrüger sind nämlich eigentlich viel professioneller, haben gefälschten Ausweis, Kumpane in Polizeiuniform.

Aber deiner hatte ja garnichts.

PLUS: Die heutigen Zugkontrolleure sind mit 1 bis 2 Schutzpersonal unterwegs.

Kein Zugkontrolleur ist heutzutage allein unterwegs.

Das wär auch ein Zeichen gewesen, dass ich ihm seine Nummer nicht abkaufe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung