Frage zum UVG?
Ein Paar trennt sich, die Ehe ist zerrüttet. Es kam zu Gewalt unter Alkohol seitens eines Partners ( dem Mann). Die Frau zieht mit den gemeinsamen Kindern aus. Lässt sich das Trennungsjahr datieren . Und so läuft es dann über 1 Jahr. Dann plötzlich beginnt er einen Entzug. Das Verhältnis bessert sich . Die Kinder freuen sich öfter ihren Vater zu erleben. Nach 14 Monaten alkoholfrei unternehmen auch die Eltern wieder was miteinander... gemeinsam mit den Kids. Grundsätzlich leben die Kinder jedoch weiterhin bei ihr. Und er ist öfters zu Besuch. Was wäre wenn beide nach 6 Monaten wieder zusammenfinden. Sitzen sie dann auf Schulden zwecks uvg? Muss dazu sagen die Mutter bekam uvg 1 zu 1 vom Jobcenter abgezogen.
2 Antworten
Unterhaltsvorschuss muss nur dann erstattet werden, wenn man nachweislich auch leistungsfähig war.
Wenn Du mit dem Kindsvater wieder zusammen bist, egal ob getrennt lebend oder nicht, hast Du das dem Jugendamt unaufgefordert zu melden, denn dann besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss.
Zahlt das Jugendamt dennoch weiter, weil ihnen die neuen Umstände nicht mitgeteilt wurde, dass Jugendamt es raus bekäme, wird der Unterhaltsvorschuss mit Sicherheit zurück gefordert werden.
Dazu was habe ich den davon? Ich mache eine Schulung und erhalte nebenbei Bürgergeld.
Auch wenn das Umgangsrecht über das übliche Maß hinaus erfolgt, also häufigere Besuche von angenommen mehrfach in der Woche oder alle 14 Tage, kann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss gefährden.
Dann könntest Du je nach Sicht des Jugendamtes nicht mehr als alleinerziehend durchgehen und der Anspruch könnte entfallen.
Auf dem UV bleibt der Vater sitzen, nicht beide.
Schon. Nur wenn sie ihre Ehe fortsetzen würden, wären sie sich ja auch gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Also wenn der Mann uvg zurückzahlen muss, füllt die Frau den Kühlschrank. Oder wie?
Also ich meine wie soll das in der Praxis aussehen.
genau. Sobald du UV vom Amt erhalten hast muss der Vater das zurückzahlen. Wenn das Paar wieder zusammen zieht dann bekommt die Mutter keinen UV mehr gezahlt.
Ja. Natürlich. Sie hatte davon ja auch nichts da es ja als vorrangige Leistung zählt. Und sie nicht mehr ohne uvg erhalten hätte. Außer evtl Alleinerziehendenzuschlag. Nur sie war ja auch allein.
Nur jetzt müsste sie ja ihren Mann aus den Schulden helfen. Und auch er konnte krankheitsbedingt nicht zahlen.
UV muss leider zurück gezahlt werden sobald es dem Vater finanziell wieder besser geht.
Hmm. Nur wäre uvg keine vorrangige Leistung hätten beide gleich viel gehabt und keine Schulden
Nein. Wir sind nicht zusammen. Nur es lodern langsam Gefühle wieder auf. Und unternehmen manchmal am Wochenende gemeinsam was mit den Kids. Dazu besucht er uns manchmal nach Absprache