Frage zum UVG?

2 Antworten

Unterhaltsvorschuss muss nur dann erstattet werden, wenn man nachweislich auch leistungsfähig war.

Wenn Du mit dem Kindsvater wieder zusammen bist, egal ob getrennt lebend oder nicht, hast Du das dem Jugendamt unaufgefordert zu melden, denn dann besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss.

Zahlt das Jugendamt dennoch weiter, weil ihnen die neuen Umstände nicht mitgeteilt wurde, dass Jugendamt es raus bekäme, wird der Unterhaltsvorschuss mit Sicherheit zurück gefordert werden.


Molly4321 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 22:05

Nein. Wir sind nicht zusammen. Nur es lodern langsam Gefühle wieder auf. Und unternehmen manchmal am Wochenende gemeinsam was mit den Kids. Dazu besucht er uns manchmal nach Absprache

Molly4321 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 22:08
@Molly4321

Dazu was habe ich den davon? Ich mache eine Schulung und erhalte nebenbei Bürgergeld.

isomatte  13.03.2025, 22:20
@Molly4321

Auch wenn das Umgangsrecht über das übliche Maß hinaus erfolgt, also häufigere Besuche von angenommen mehrfach in der Woche oder alle 14 Tage, kann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss gefährden.

Dann könntest Du je nach Sicht des Jugendamtes nicht mehr als alleinerziehend durchgehen und der Anspruch könnte entfallen.

Molly4321 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 22:25
@isomatte

Das wäre mir ziemlich egal. Das Jugendamt weiß das er die Kinder ca 10 h die Woche betreut

Auf dem UV bleibt der Vater sitzen, nicht beide.


Molly4321 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 21:41

Schon. Nur wenn sie ihre Ehe fortsetzen würden, wären sie sich ja auch gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Also wenn der Mann uvg zurückzahlen muss, füllt die Frau den Kühlschrank. Oder wie?

Molly4321 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 21:43
@Molly4321

Also ich meine wie soll das in der Praxis aussehen.

Mondlicht25  13.03.2025, 21:45
@Molly4321

genau. Sobald du UV vom Amt erhalten hast muss der Vater das zurückzahlen. Wenn das Paar wieder zusammen zieht dann bekommt die Mutter keinen UV mehr gezahlt.

Molly4321 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 21:48
@Mondlicht25

Ja. Natürlich. Sie hatte davon ja auch nichts da es ja als vorrangige Leistung zählt. Und sie nicht mehr ohne uvg erhalten hätte. Außer evtl Alleinerziehendenzuschlag. Nur sie war ja auch allein.

Molly4321 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 21:49
@Molly4321

Nur jetzt müsste sie ja ihren Mann aus den Schulden helfen. Und auch er konnte krankheitsbedingt nicht zahlen.

Mondlicht25  13.03.2025, 21:52
@Molly4321

UV muss leider zurück gezahlt werden sobald es dem Vater finanziell wieder besser geht.

Molly4321 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 21:53
@Mondlicht25

Hmm. Nur wäre uvg keine vorrangige Leistung hätten beide gleich viel gehabt und keine Schulden