Darf ich bei einer nächtlichen Verkehrs Kontrolle die Alkoholblut Kontrolle verweigern?
Ich war letztens mit einem Kumpel auf einer Geburtstag Feier gewesen nach ein paar Stunden sind wir gemeinsam mit seinem Auto Richtung Heimat gefahren als wir in eine allgemeine Verkehrskontrolle kamen und da jeder von uns etwas getrunken hatte sollten wir beide pusten was wir darauf verweigerten darauf meinten die Beamten das wir jetzt eine Alkohol Blutkontrolle machen wir haben diese zwar gemacht aber daher meine Frage darf man diese AUCH verweigern oder ist diese Pflicht?
7 Antworten
Eine Alkoholprobe durch Atemkontrollgerät (pusten) kann man verweigern. Eine Alkoholkontrolle durch Blutentnahme wird von einen Gericht/Richter angeordnet und kann nicht verweigert werden
darf man diese AUCH verweigern
Dürfen? Diese zu verweigern ist nicht verboten. Aber nützen wird dir die Weigerung nichts. Notfalls wird Gewalt angewendet.
Auto fahren unter Alkoholeinfluss ist gefährlich und grob fahrlässig. Deshalb wird es auch zum Schutz aller beteiligten kontrolliert.
Deshalb kann nicht die Frage sein, ob ihr das (die Umsetzung von Recht und Gesetz) verweigern dürft, sondern warum seid ihr so Verantwortungslos, das ihr sorgar euer, oder noch schlimmer, das Leben von anderen gefährdet.
aber es gibt weit aus Schlimmeres jeden Tag werden Frauen und Kinder vergewaltigt
Was ist denn das für ein Argument...? Damit wird jetzt alles legal, was nicht so schlimm ist wie Vergewaltigung und Mord...?!?
So war das gar nicht gemeint wenn du versuchst mir jetzt das Wort im Mund umzudrehen kannst du es gerne versuchen oder du lässt es einfach aber ich merke hier schnell ich werde hier total an den Pranger gestellt und als böser Mensch hingestellt danke für gar nichts
Atemalkoholtest kann man verweigern.
Blutentnahme kann man nicht verweigern.
Nein !
Man darf das Pusten zwar verweigern, aber wenn die Poliizisten einen Verdacht haben, dann dürfen die Polizisten eine Blutentnahme anordnen lassen, welche man dann nicht mehr verweigern kann.
Diese Blutentnahme ordnet dann der zuständige Richter an.
Diese Blutentnahme ordnet dann der zuständige Richter an.
Den Richtervorbehalt gibt es schon lange nicht mehr.
Wir bzw er hatte lediglich nur ein Bier gehabt klar selbst das ist scheiße aber es gibt weit aus Schlimmeres jeden Tag werden Frauen und Kinder vergewaltigt werden Opfer von häuslicher Gewalt aber ich danke dir für deine Antwort und bevor es hier ausufern tut belasse ich es hier jetzt. In diesem Sinne wünsche ich dir einen schönen Tag