Als Minderjähriger bei einer Öffentlichen Veranstaltung beim Rauchen erwischt & Pfefferspray mitgeführt

3 Antworten

Relevant ist hier nur das Pfefferspray. Wie hoch das Bussgeld dafuer ausfallen wird, kann ich dir aber nicht sagen.

Das Rauchen in der Oeffentlichkeit zieht hingegen kein Bussgeld nach sich, weil es keine Ordnungswidrigkeit ist.

Ein Bussgeld fuer deine Eltern wird es natuerlich auch nicht geben. Die hatten ja kein Pfefferspray in einer Waffenverbotszone dabei.

Nachtrag:

Oh, stopp! 12.000 Zuege? Dann duerfte das wahrscheinlich eine illegale (unversteuerte) sein und es droht neben einer Nachforderung der zu entrichtenden Steuer auch ein Steuerstrafverfahren, mit Glueck nur ein Bussgeld.


Ryder69 
Beitragsersteller
 11.05.2025, 13:29

Wie läuft dass dann ab wenn man die Nachforderung nicht erfüllen kann?

Zumindest das Rauchen bleibt straffrei. Bei dem Rest wird sich zeigen, was der Staatsanwalt davon hält.

W4enn es wirklich ein Tierabwehrspray (mit entsprechender Kennzeichnung) ist, dann fällt es nicht unter das Waffenverbot. Es hätte also gar nicht eingezogen werden dürfen.

Eine Strafe wegen Rauchen gibt es für Dich nicht. Auch nicht für Deine Eltern, wenn diese nicht dabei waren.