Wer hatte hier im Verkehr recht?

Andere Antwort 67%
Der hintere,weil 22%
Der vordere,weil 11%

9 Stimmen

3 Antworten

Was verstehst Du unzer sehr langsam? Schritttempo? Also etwa 5-10km/h. Da würde ich auch das Signalhorn betätigen. Bei 25 würde ich mich zwar wundern, aber ist ok bei engen Straßen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

§ 3 Abs. 2 StVO

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

§ 16 Abs. 1 Nr. 2 StVO

Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

Der Vordere hat also möglicherweise gegen § 3 verstoßen, es sei denn, er hatte einen triftigen Grund, z.B. Parkplatzsuche oder ein unsicher radfahrendes Kind auf dem Gehweg.

Der Hintere hat auf jeden Fall gegen § 16 verstoßen, denn selbst ein Verstoß des Vorderen gegn § 3 wäre keine Gefährdung, die ein Hupen rechtfertigen würde. Er hätte an geeigneter Stelle überholen können.

Andere Antwort

Geschwindigkeit und hupen passt nicht zusammen. Der hat gehupt um auf eine Gefahr aufmerksam zu machen. Da muss niemand schimpfen, nur weil ein anderer die Gefahr früher erkannt hat.