Welche Besonderheiten gelten, wenn sich eine Prostituierte beim Geschäftsakt trotzdem schwängern lässt?
Prostituierte müssen doch gewährleisten, dass der Sex mit dem Kunden geschützt abläuft. Was passiert, wenn zum Beispiel durch qualitätsmangel des Kodomes trotzdem Sperma durchläuft und die Prostituierte schwanger wird?
Kann man die Prostiuierte verklagen und muss man als Mann noch Unterhalt fürs Kind zahlen?
5 Antworten
Hallo Hase, ich bin nun schon über ein Jahrzehnt als Dienstleisterin im Gewerbe tätig und darf dir ganz zuverlässig versichern, dass du bei deinem Problem, falls es denn dann tatsächlich ernstgemeint ist, keinerlei Angst haben musst. :)
Glaubt hier wirklich jemand ERNSTHAFT daran, dass wir Sexarbeiterinnen auch nur einen einzigen unserer Freier namentlich und mit voller Adresse kennen??? Das interessiert uns doch überhaupt nicht (so wie wir auch keine Kameras und Mikrofone in den Zimmern haben, wie hier bei GF kürzlich an anderer Stelle von einem User vermutet), wir lassen uns weder den Perso der Freier zeigen, noch notieren wir gegebenenfalls deren Autokennzeichen oder so. Wenn hier ein Mann bimmelt, dann wird er freundlich empfangen, wir Mädels stellen uns ihm nacheinander vor, nennen unsere Konditionen und gehen idealerweise anschließend gemeinsam aufs Zimmer. Dieser Vorgang dauert normalerweise nicht mal 1 Minute; und wenn der Gast sich "Peter", "Heinz" oder meinetwegen "Ahmed" nennt, dann überprüfen wir noch nicht einmal das. Natürlich nicht. :)
Selbstverständlich kommen Schwängerungen ganz besonders in meinem Gewerbe schon öfter mal vor, ein jeder Job hat schließlich seine ganz speziellen Risiken. Nur habe ich als Dienstleistende im Normalfall so zwischen 6 und 10 Freier am Tag, und eine Schwangerschaft funktioniert nicht so, dass ich jetzt gevögelt werde und schon eine halbe Stunde später aufgepumpt bin. WIE, bitte, sollte ich vielleicht durch einen Test 19 Tage nach einem Verkehr dann noch feststellen können, von welchem Mann ich an welchem Tag einen dicken Bauch verpasst bekommen habe? Selbst wenn ich sie namentlich kennen würde, was ich aber im Gewerbe nicht tue (wie oben beschrieben).
In solchen Fällen ist das Baby dann schlicht und ergreifend von meinem Freund, oder man gibt gegenüber dem Standesamt "Vater unbekannt" an. Der Gast ist -so oder so- jedenfalls IMMER von jeglicher Verpflichtung befreit. (Ich kenne im übrigen auch nicht nur eine einzige Kollegin, die bei einer Verhütungspanne dann womöglich noch mindestens 18 Jahre lang einen ihrer Freier an der Backe kleben haben möchte und deshalb scharf auf eine Schwängerung wäre.) - Liebe Grüße! =)
Dann muss der Mann erwachsen genug sein zu kapieren das er dieses Risiko kannte und es bewusst eingegangen ist und demnach SELBSTVERSTÄNDLICH zahlen muss.
Du solltest dich echt einer Vasektomie unterziehen und niemals Kinder haben.
Grundsätzlich bist Du als Mann IMMER für den von Dir gezeugten Nachwuchs verantwortlich und darfst ggf. Unterhalt bezahlen - egal ob die Verhütung versagt hat, die Frau Dich "reingelegt" hat oder Du für den Sex bezahlt hast.
Du kannst die Dienstleisterin NICHT verklagen - im Gegenteil: Sie kann DICH auf Unterhalt verklagen, wenn Du nicht bezahlst (was ich allerdings erst nach einem entsprechenden Vaterschaftstest tun würde).
Wir sehen uns im Puff!
R. Fahren
Hm, da die Prostitution ein legales Gewerbe, also "Körperbezogene" Dienstleistungen gegen Geld erbracht werden, müsste in dem Fall eigentlich eine Versicherung greifen, was aber nicht geht, da Schwangerschaft und Geburt von Schadenersatzanspüchen ausgenommen ist. Würde mich daher nicht wundern, wenn die Freier auch für das gemeinsame Kind mit einer Prostirtuierten Unterhalt zahlen müssen.
Warum auch nicht? Was kann das Kind dafür? Steht ihm oder ihr nicht das Gleiche zu, wie anderen Kindern?
Na klar, deswegen ja auch das Urteil aus KA - aber das hat ja nichts mit der Verantwortung beider Elternteile zu tun, also nicht nur des Mannes.
Eigentlich hat es mit der Verantwortung des Spiralen-Herstellers zu tun. Und das würde ich auch beim Kondom-Hersteller so sehen. Aber das Gericht sagt eben, dass man Pech gehabt hat.
Warum sollte er nicht? Jeder Sex enthält das Risiko für eine Schwangerschaft. Für die Frau ist es noch viel härter.
Ja, aber ich denke der FS meinte wohl eher das die Person die das Dienstleistungsgewerbe anbietet auch für die "Betriebssicherheit" verantwortlich ist und dem Kunden dabei nicht zusätzliche von diesem unerwünschte "Dienstleitungen" erbringt.
Bei Verhütung gibt es aber keine Betriebssicherheit, es sei denn, man schreibt Prostituierten vor, sich die Gebärmutter entfernen zu lassen, was natürlich ein krasser Verstoß gegen die Menschenrechte wäre. Oder denk dir mal den umgekehrten Fall, dass nur sterilisierte Männer ins Bordell dürfen.
Übrigens wurde erst kürzlich die Klage einer Frau abgewiesen, die wegen einer fehlerhaften Spirale ein Kind bekommen hat. Hier wurde entschieden, dass ein Kind kein Schaden ist und die Schmerzen keine Rolle spielen.
Hm, also gibt es im Prostituiertengewerbe keinen Verbraucherschutz, obwohl der Staat auf die Einnahmen der Dienstleitung Steuern erhebt? Sind die Prostituierten dann nicht verpflichtet in ihren Gewerberäumen (die sie ja auch teilweise steuerlich absetzen können) zumindest eine AGB auszuhängen, in der sie die Kunden darauf aufmerksam machen, was ihnen im Fall einer Vaterschaft droht und könnte man die Unterhaltszahlungen vor Gericht nicht anfechten, wenn dem Kunden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zuvor zugänglich gemacht wurden?
Könnte sein, dass sie AGB aushängen müssen. In Deutschland würde mich das nicht einmal wundern. Aber wie gesagt, nicht einmal der Hersteller einer fehlerhaften Spirale, die die Frau ja bezahlt hat und sich unter Schmerzen hat einsetzen lassen, haftet für die ungewollte Schwangerschaft.
Ja, von dem höchstrichterlichen Urteil aus Karlruhe habe ich auch gelesen. DIe Begründung der Richter war ja in etwa, dass in einer Schwangerschaft allgemein kein Schaden zu sehen ist und dehalb auch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Also, ich persönlich würde eine ungewollte Schwangerschaft sehr wohl als Schaden ansehen, zumal sie ja die Gesundheit erheblich und auch dauerhaft beeinträchtigen kann. Das trifft auf eine Vaterschaft nicht zu. Ob der ungewollte Vater dann den Hersteller des Kondoms klagen könnte? Wohl auch nicht. Zur absoluten Sicherheit bliebe noch der Passus, dass nur vasektomierte Männer zu einer Prostituierten gehen dürfen.
Ich glaube nicht dass dein Voschlag auch im Sinne der Prostituierten (bzw. der organisierten Kriminalität) ist, da sich die Anzahl ihrer Kunden dadurch drastisch veringern würde.
Ich glaube, dass das ganze Gewerbe nicht im Sinne der Frauen ist. Aber naja. Man könnte es ja als Hinweis oder Empfehlung für die Freier formulieren. Halt für jene, denen nicht klar ist, dass Sex nun einmal zu Schwangerschaften führen kann. Ich frage mich ja, ob es nicht grundsätzlich zumutbar ist, dieses Wissen auch bei Männern vorauszusetzen.
Mich wundert das du es nur mit Blick auf die Männer verwerflich findest, dass sie durch ihr Verhalten auch eine für die Prostituierte sicherlich ungewollte Schwangerschaft verantwortlich werden könnten, dabei aber völlig ausser Acht lässt, dass das erst dadurch zustande kommen kann, indem die Frauen ihren Körper gegen Geld verkaufen. Sie wissen also um die fragile Unsicherheit ihres Arbeitsgeräts und nehmen die Folgen trotzdem in Kauf. Denkst du ein Flugzeugpilot würde ein Verkehrsflugzeug bei ähnlich hohem "Unfall"- Risiko fliegen?
Ich denke nicht, dass irgendein Gericht in Europa eine Klage gegen eine Prostituierte zulassen würde, wenn sie trotz Verhütung schwanger wird. Man könnte ihr auch kein fahrlässiges Verhalten zur Last legen. Das wäre schon ein Rückschritt ins Mittelalter. Ich denke auch, dass es nicht mit den Menschenrechten dacort geht, eine Prostituierte als Arbeitsgerät zu definieren. Bei solchen Entscheidungen gäbe es massive Prosteste. Viel eher kann ich mir eben vorstellen, dass ein Gericht befinden würde, dass ein erwachsener Mann wissen muss, dass Sex zu Schwangerschaften führen kann und dass ein Kind, sofern es geboren wird, die gleichen Rechte wie andere Kinder hat. Ich denke aber auch, dass es eher nicht geboren wird. Und die ganzen Kosten und Leiden, die mit einer Abtreibung verbunden sind, bleiben mit Sicherheit an der Prostituierten hängen. Abgesehen davon gehen die wenigsten Frauen diesem Gewerbe gerne und freiwillig nach, auch wenn das gerne so dargestellt wird.
Am Ende ist es eben so, dass es bei allem im Leben ein gewisses Restrisiko gibt. Du kannst dir das sicherste Auto der Welt kaufen und trotzdem einen Unfall haben.
Mal ganz davon abgesehen wer die Schuld trägt, ist es doch offensichtlich wieso keine Unterhaltsansprüche von Prostituierten geltend gemacht werden, da sie entsprechend ihrer Steuererklärung in den meisten Fällen sicherlich über ein weitaus höheres Einkommen als deren Freier verfügen und sie zudem ihr Gewerbe in Verruf bringen würden, würden sie ihre zahlenden Kunden über eine Vaterschaftsklage zur Kasse bitten. Ich meine wer sind denn diese Kunden, dass sie sich die sicherlich nicht geringen Beträge für bezahlten Sex leisten können? Das ist mit Sicherheit hauptsächlich der gehobene Mittelstand, oder die Oberschicht, die diese Dienstleistung am häufigsten in Anspruch nimmt.
Da liegst du falsch. Klar gibt es Luxus Bordelle, aber es gibt tatsächlich auch so extrem günstige Preise, dass es eine Schande ist. Hinzu kommt, dass Prostituierte sehr hohe Mieten für Zimmer zahlen müssen. Abgesehen davon werden Alimente immer an das Einkommen angepasst und kein Freier wird dazu gezwungen dorthin zu gehen. In der Frage geht es übrigens auch nicht um eine Klage der Prostituierten, sondern um eine Klage des Freiers. Und der sollte lieber den Kondom-Hersteller klagen. Aber ich finde es witzig, dass du dir Sorgen machst, dass das Sexgewerbe in Verruf geraten könnte.
Ich finde es zumindest interessant, dass ich in meinem Leben nur sehr wenig Menschen kennengelernt habe, die mit diesem Gewerbe als Anbieter, oder Konsument zu tun hatten. klar, man könnte einwenden, dass viele ungern darüber sprechen und ich deshalb nichts davon weiß, doch geht man davon aus das Menschen in soliden Beziehungen es nicht nötig haben sich damit zu beschäftigen, dann kann man schon davon ausgehen, dass ich mich dabei nicht irre. Interessant deswegen, weil ich in meinem Leben ziemlich viele Menschen kennengelernt habe, aber die Auswahlkriterien meines Umfeldes hauptsächlich auf gute, angenehme Charaktereigenschaften ausgerichtet sind und Menschen mit solchen Eigenschaften offensichtlich Abstand zu Selbstbetrug und Selbstausbeutung halten.
Das ist doch völlig egal. Bei Sex gibt es nie Sicherheit. Es gibt IMMER zwei, die Verantwortung tragen.
Also du meinst das gilt für alle Körperbezogene invasive Eingriffe, oder nur wenn beide sich mit ihren Körpern intensiv aneinander reiben?
Trägt der Patient bei chirurgischen Eingriffen, die der Operateur (der Anbieter des Handwerks)schlecht ausgeführt hat, deiner Meinung nach auch Verantwortung?
Nein, aber der Mann und die Frau tragen beim Sex Verantwortung für die Folgen. 🙄 Was ist dein Problem? Die Frau ist eine Frau, kein Instrument, der Mann ein Mann. Daran ändert die Art der Begegnung nicht. Wenn Sie, Ärztin wäre und Sex mit ihm hätte, trügen ebenfalls beide die Verantwortung für die Folgen.
Wenn er jedes Risiko ausschließen will, kann er auf Sex mit einer Frau verzichten.
Ich differnziere diese Form des Geschlechtsverkehrs, bzw,. lege daran andere Maßstäbe deshalb an, weil Prostitution ein in Deutschland vor dem Gesetz anerkanntes Dienstleistungsgewerbe ist, bei dem die Leistung Sex gegen den Austausch des Zahlungsmittels Geld verkauft wird. Und wie bei jedem Gewerbe gibt es normalerweise Verbraucherschutzrechte, das wenn bei einer nicht zuvor vereinbarten "fehlerhaften" Erbringung einer Dienstleistung bei welcher dem Dienstleister im Nachhinein zusätzliche Folgekosten etstehen, der Kunde dafür nicht in Regress genommen werden kann. Oder wärst du bereit dazu einem Dienstleister, welcher für einen gefählichen, anangenehmen Beruf besonders hohe Gefahrenzuschläge kassiert, im Nachhinein noch mehr zu zahlen, wenn ihm dabei etwas zustößst? Ich meine es zwingt ihn ja niemand solch einen Job auszuüben und er kann ja im Voraus höhere Gefahrenzuschläge vereinbaren, falls etwa geschieht.
Ich denke also Dachdecker, Fassadenkletterer und viele andere gefährliche Berufe würde es nicht, oder wenn doch, dann zu exorbitant höheren Kosten geben, wenn keine Berufsausfallsversicherung bei Unfällen und Verdienstausfall einspringen würden.
Ja, aber Sex ist nicht differenzierbar. Klar kannst du persönlich das machen, aber gesetzlich und objektiv ist da kein Unterschied.
Jede Form von Sex zwischen Mann und Frau geht grundsätzlich beide an.
Wir sind nicht bei einem "Objekt" wie in seinen Beispielen, sondern bei einem Menschen. Sobald du eine Frau schwaengerst, sind die Frau und du für das Kind verantwortlich. Für das Kind ist unerheblich, wie es enstanden ist.
Du selbst kannst das natürlich sehen, wie willst. Subjektive Meinungen sind möglich. Aber es ändert nichts an der Tatsache, dass sowohl Mann als auch Frau beim Sex stets das Risiko eingehen, ein Kind zu Zeugen, und automatisch Verantwortung dafür tragen. Ob du für den Sex zahlst, ist egal. Du zahlst nicht dafür, deine Verantwortung abzulegen, sondern für den Sex, den es ohne Risiko nicht gibt.
Naja, keine Verhütungsmethode wirkt zu 100%, außer die Operative. Letztere kann man aber wohl kaum verlangen. Und Ersteres weiß jeder. Und der Unterhalt steht dem Kind auf jeden Fall zu. Ich vermute aber, dass kaum eine Prostituierte ein Kind von einem Freier austragen möchte. Dass du sie verklagen möchtest, zeigt deine Abgründe. Je länger ich darüber nachdenke, desto eher bin ich der Meinung, dass dieses frauenverachtende Geschäft abgeschafft gehört.
oder hoffen, dass die Prostituierte einen nie wieder findet.