Unterhalt für das andere Elternteil?

4 Antworten

Der Vater deines Kindes ist für das Kind unterhaltspflichtig und- soweit er leistungsfähig ist, auch für dich für die ersten 3 Lebensjahre eueres Kindes. Ggf. auch darüber hinaus, sollte dieses behindert und dauerhaft auf Hilfe angewiesen sein.

Da du ALG II beziehst, wird das Jobcenter dich auffordern, den Betreuungsunterhalt einzufordern. Machst du das nicht, kann das JC diesen festsetzen (dazu wird es vom Kindsvater die Einkommesnnachweise verlangen, die er liefern muss) und dir diesen Betrag vom ALG II abziehen.

Evtl, fällst du dadurch auch aus dem Bezug von ALG II raus und musst dann deine Krankenkasse selbst bezahlen.

Du solltest dich schon frühzeitig schlau machen, was da auf ihn zukommt. Evtl. ist es nach allem günstiger für Euch, zusammenzuziehen, ggf. noch Wohngeld zu bekommen- er dann die Steuerklasse 3 und damit mehr Netto.

Alternativ zahlt er Unterhalt für sein Kind und den Betreuungsunterhalt an dich. Lies mal hier, ist zwar BaWü- trifft aber so in der Regel in allen Bundesländern zu: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/434

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Itschi699 
Fragesteller
 26.07.2022, 21:31

Danke schön, sehr hilfreich. Ich muss mich da schlau machen. Weißt du denn ob man trotz babyjahr einen homeoffice Job machen darf?

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sassenach4u  26.07.2022, 21:32
@Itschi699

Dazu kontaktiere bitte die Elterngeldstelle. Wenn beim alten Arbeitgeber, dann kann man das in Teilzeit machen, sonst: nachfragen.

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MrSlowhand129  01.12.2022, 11:10

Steuerklasse 3 gibt es nur wenn man verheiratet ist.

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Wenn du Hartz 4 beziehst wird es weniger, wenn du von woanders Einkommen hast, such dir ein Job damit du anständig leben kannst. Homeoffice ist keine schlechte Idee

Itschi699 
Fragesteller
 26.07.2022, 21:04

Den Unterhalt wird er voll zahlen allerdings geht es ja dabei um mich. Muss er dann auch an mich zahlen auch wenn wir getrennt leben? Darf man im babyjahr arbeiten? Kenne die rechte nicht

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Von Experte Kessie1 bestätigt

Er müsste dann bei genug bereinigtem Nettoeinkommen Betreuungsunterhalt an dich zahlen, dass im Regelfall bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres.

Aber erst wenn er nach der Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als bereinigte 1280 Euro Netto hat.

Das würde dann natürlich entsprechend auf den Bedarf angerechnet, so wie das auch mit dem Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt vom Vater oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt passiert.

Itschi699 
Fragesteller
 26.07.2022, 21:36

Wenn er angekommen 1800 verdienen würde müsste er davon ja kein betreungsgeld zahlen. Rein theoretisch oder?

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isomatte  26.07.2022, 21:47
@Itschi699

Wenn das Netto ist, dann kämen da noch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Steuererstattung usw.dazu, also 1/ 12 davon und dann müsste dieses Nettoeinkommen erst noch bereinigt werden.

Er kann dann im Regelfall vom gesamten Nettoeinkommen 5 % für berufsbedingte Aufwendungen absetzen, min.aber 50 Euro und ohne Nachweise max. 150 Euro.

Auch könnte er z.B.noch erhöhte notwendige Wohnkosten geltend machen, weil im Selbstbehalt für minderjährige Kinder nur 430 Euro für die Warmmiete enthalten ist.

Dann müsste man in der Düsseldorfer Tabelle den zu zahlenden Unterhalt anhand des Nettoeinkommen ermitteln und von diesem Betrag kann er dann das hälftige Kindergeld in Abzug bringen.

Derzeit also von 219 Euro Kindergeld = 109,50 Euro und dann käme man auf den zu zahlenden Unterhalt.

Würde er dann noch mehr als 1280 Euro Netto haben, müsste er auch Betreuungsunterhalt an dich zahlen.

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Itschi699 
Fragesteller
 26.07.2022, 22:00
@isomatte

Wusste ich noch nicht das sowas überhaupt geht. Ich hab selbst eine 10 jährige Tochter und sowas kam nie auf mich zu. Gut, er hat auch nie gezahlt obwohl er arbeiten war.

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Itschi699 
Fragesteller
 26.07.2022, 22:07
@isomatte

Das männer Geld an die Frau zahlen muss obwohl sie nie zusammen gelebt haben oder verheiratet waren.

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isomatte  26.07.2022, 22:45
@Itschi699

Dann gib im Internet doch einmal Betreuungsunterhalt ein, da wirst Du einiges zum nachlesen finden.

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Die Jobagentur wird erwarten, dass der Vater (sofern er bekannt ist) Kindesunterhalt bezahlt.

Kindesunterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Das heißt, es wird geschaut, wie viel der Vater verdient und was er dann - laut Düsseldorfer Tabelle an Unterhalt zahlen muss.

Wenn der Vater sich weigert, kann man für das Kind Unterhaltsvorschuss beantragen.
Das ist aber meist viel weniger, als der Betrag nach Düsseldorfer Tabelle.

Unterhaltsvorschuss bezahlt das Jugendamt - wenn ich mich richtig erinnere.
Die holen sich das dann vom Vater wieder zurück.

Vom Harz4 (ALG2), welches Du für das Kind bekommen würdest, wird exakt der betrag abgezogen, den Du tatsächlich auch für das Kind an Unterhalt bekommst.
Die ziehen nichts ab, was Du nicht auch bekommst.
Bekommst Du keinen unterhalt, ziehen die auch nichts ab.

Du hast also immer - ob mit, oder ohne Unterhalt - genau den Betrag zur Verfügung, der dem Kind durch Hartz4 zusteht.

Zusätzlich wirst Du noch einen Zuschuss für Alleinerziehende bekommen.

Ob das so bleibt, wenn es demnächst das Bürgergeld gibt, ist noch nicht klar.
Die Optionen Bürgergeld kommen erst demnächst raus.

Unterhalt für Dich wird der Kindesvater nicht zahlen müssen, weil ihr nie verheiratet ward. Sowas bekommt man nur, wenn man verheiratet war.

Itschi699 
Fragesteller
 26.07.2022, 21:25

Dafür danke ich dir. Genau das ist mir nämlich auch bekannt das man erst verheiratet sein muss damit die frau Unterhalt bekommt. Weißt du zufällig wo ich das erfragen kann?

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MuTTanS  26.07.2022, 21:30
@Itschi699

Eigentlich wird das vom Familiengericht bei einer Scheidung bekannt gegeben.
Ich würde also denken, dass man sowas beim Familiengericht erfragen kann.
Wahlweise im Forum Deutsches Recht unter Familienrecht /Scheidungsrecht.

Man kann aber bei einer Scheidung auch gegenseitig auf Ehegattenunterhalt (so heißt das) verzichten.

Unterhaltsvorschuss kann, meine ich, beim Jugendamt erfragt werden.
Dann muss das Kind aber wohl schon vorhanden sein.
Bis dahin zahlt die Jobagentur.

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sassenach4u  26.07.2022, 21:31

Das Letzte stimmt leider nicht, auch einer Kindsmutter steht Betreuungsunterhalt zu, wenn man nicht verheiratet war. Siehe meine Antwort und den Link.

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MuTTanS  26.07.2022, 21:32
@sassenach4u

mhm, das wäre mir neu.
aber ok - ist bei mir schon etwas länger her.....quasi schon antik.
ich reich das Mikro dann weiter :))

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Kessie1  26.07.2022, 22:48
Unterhalt für Dich wird der Kindesvater nicht zahlen müssen, weil ihr nie verheiratet ward. Sowas bekommt man nur, wenn man verheiratet war.

Falsch. Man hat Anspruch auf Betreuungsunterhalt mind. bis zum 3.ten Lebensjahr des Kindes. Wenn der andere Elternteil denn leistungsfähig ist.

Der Betreuungsunterhalt ist gesetzlich geregelt.

Obwohl es also primär um die gemeinsame Verantwortung für das Wohl des Kindes geht, spielt die etwas antiquierte Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Sprösslingen immer noch eine Rolle. Für geschiedene Ehe- bzw. Lebenspartner findet sich der Anspruch in § 1570 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für Eltern, die nie verheiratet waren, regelt § 1615 Abs. 1 BGB den Betreuungsunterhalt. Beide Ansprüche folgen zwar ähnlichen Prinzipien, unterscheiden sich aber in den Details.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/betreuungsunterhalt-berechnung-und-selbstbehalt

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