Pfändungsgrenze als alleinerziehender Vater?
Hallo, ich habe zwei Kinder, für die ich unterhaltspflichtig bin. Umgekehrt habe ich selber ein Kind in meinem eigenen Haushalt, für das ich wiederum Unterhalt von meiner ex beanspruchen kann (UVG). Da ich in Kürze endlich wieder einen Job annehmen werde, meine Frage: Wie hoch ist meine Pfändungsgrenze? Klar, eigentlich ganz einfach abzulesen aus der Tabelle (1 Erwachsener, 1 Kind), aber wie verhält es sich mit dem UVG, dass ich ja meinerseits für mein im Haushalt lebendes Kind beziehe? Vermutlich ist die Antwort ganz einfach, aber ich stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch....
3 Antworten
Ich sehe kein Problem, Du zahlst für die Beiden laut Tabelle und bekommst für eins Alimente je nachdem was Deine Ex verdient.
Die Pfändungsfreigrenze kann angehoben werden um den Unterhalt den du zahlen musst.
Der Unterhalt für dein Kind welches bei dir lebt gilt nicht als Einkommen für dich und bleibt daher für die Pfändung unberührt.
Oder meintest du jetzt den Selbstbehalt? Der liegt für dich bei 1080,- Euro bereinigtem Netto. Auch hier gilt Kindergeld und Unterhaltsvorschuss nicht zu deinem Einkommen.
Richtig, Du findest die Aufschlüsselung in der Düsseldorfer Tabelle. Da das nicht immer so einfach ist, wenn verschiedene Fakten zu beachten sind, würde ich Dir raten mit Deiner Lohnbescheinigung mal zum Jugendamt zu gehen und Dich beraten zu lassen.
Nä... die Düsseldorfer Tabelle hat nix mit Pfändungsfreigrenzen zu tun.