Strafe für das Schreiben über Sex mit einer 13 jährigen?

11 Antworten

Nach Deiner Darstellung könnte Dein Handeln unter den § 176 (4) Ziffer 3 oder 4 StGB fallen. Die Strafzumessungen sind für Dich nicht relevant, da Du unter das JGG fällst.

Das Problem ist, dass es völlig egal ist, was sie Dir geschrieben hat. Unter 14 hat der Staatsanwalt die Hand drauf. Da fehlt gesetzlich die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung.

1. Wenn sie dir geschrieben hat, dass sie 13 ist, hast Du ggf. ein Problem. Dachtest Du aber fälschlicherweise sie sei 14, dann liegt ein Tatbestandsirrtum vor, der eine Bestrafung ausschließt (sofern nicht fahrlässig gehandelt wurde, weil sie aussieht wie 10). Dein Anwalt bekäme Akteneinsicht -  inkl. Chat-Protokoll & Co.

2. Waren es denn pornographische Bilder? Wohl eher nicht!? Oder wird auch Verbreitung von Pornographie vorgeworfen? In Tateinheit? Da müsste man wissen, welche Paragraphen konkret dir zur Last gelegt werden -> ggf. Anwalt.

3. Du musst (und solltest) der Polizei nichts sagen. Nur wenn Staatsanwalt bzw. Richter vorladen, muss man hin - ggf. um nichts zu sagen. "Vorladungen" der Polizei gibt es hingegen nicht. "Unverbindliche, unverschämte Einladung" wäre da die ehrlichere Bezeichnung. ^^

Fazit: Anwalt einschalten oder Aussitzen. Dramatisches wird ohnehin nicht passieren. Dafür warst Du zu jung.

cazcannabis 
Fragesteller
 21.12.2016, 15:13

Wird mir denn automatisch ein Anwalt gestellt, falls es zu einem Verfahren kommt oder müsste ich mir jetzt schon von vornerein einen suchen?

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Libertinaer  21.12.2016, 15:55
@cazcannabis

Dann würde dir ein Anwalt gestellt. Wobei: Du kannst dir selbst einen aussuchen.

Solltest Du freigesprochen werden, kostet er dann nichts. Vorher müsstest Du den Anwalt aber immer aus eigener Tasche bezahlen (oder eben die Rechtsschutzversicherung macht das - sofern vorhanden).

Erstberatungsgespräche sind übrigens preislich beschränkt. Trotzdem: Etwas übern Hunni ist für dich bestimmt viel Geld! =;-o

Also: Schreiben ignorieren. Wenn sich ein Polizist meldet, einfach sagen, dass Du dich dazu nicht äußerst. Wenn er pampig wird, ignorieren.

WENN der Staatsanwalt dich vorlädt, hingehen und nichts sagen - bzw. nur, dass Du dachtest, sie wäre 14 gewesen. An den Rest kannst Du dich nicht erinnern. Verweise auf ihr Profil! Mache sicherheitshalber davon einen Screenshot! Falls der Staatsanwalt das noch nicht wusste, zeig ihm den, bzw. das Profil.

Vermutlich wid das Verfahren aber eingestellt. Ggf. mit Auflagen. dann kannst Du, ggf. mit Anwalt, überlegen, ob du das akzeptierst oder es ein Richter klären muss.

Der spricht ggf. frei, eine Verwarnung aus oder verurteilt zu (wenigen) sozialstunden (sprich: gemeihnützige Arbeit).

Selbst im "schlimmsten" Fall hätte das für deine Zukunft aber genau null Relevanz!

Alternativ rufe den Polizisten an, zu dem Du sollst/von dem die Einladung kommt, und verlange, ähm, bitte um einen Anhörungsbogen. Du wolltest dich nur schriftlich äußern. Und dort schreibst Du dann das mit dem Profil, und heftest den Ausdruck dran. Mehr nicht!

Da die Polizei diesen Umstand vielleicht nicht kennt (da wäre eben die Akteneinsicht hilfreich), wäre das durchaus ratsam. Wenn kein Chat-Protokoll mit gegenteiliger Aussage vorliegt, würde der Staatsanwalt allerspätestens dann das Verfahren einstellen ...

... weil eben Tatbestandsirrtum.

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Libertinaer  21.12.2016, 16:16
@Libertinaer

PS: "Keine Aussage" und "Aussage: Profilangabe" ist ein gewaltiger Unterschied! Normalerweise ersteres, aber in DIESEM Fall ...

Sprich: Das mit dem Profil hätte schon in die Frage gehört! So etwas abzuklären. ist Sache des Anwalts. Du weißt selbst ja hicht, worauf es ankommt.

Das aber nur für zukünftige Leser mit ähnlichem Problem, die das hier lesen. ;-)

Denn wenn Du dachtest, sie wäre 14, dann müsste der Staatsanwalt auf jeden Fall belegen, dass du fahrlässig gehandelt hast. Und da kommen wir wieder zum eventuellen Chat-Protokoll, das ein Anwalt einsehen kann, Du aber nicht. Sofern ihr Bild aber ein Mädel mit kindlicher Erscheinungeform zeigt, wäre es halt Fahrlässigkeit, wenn Du weitergemacht hättest ...

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Anwalt. 

Ja das ist blöd gelaufen, sobald das mehr von dir ausging als von ihr und du damit anfingst oder nach einem nacktfoto fragtest, hast du ein problem. Hättest warten sollen bis sie 14 ist, dann wäre es legal gewesen. So ist das nunmal in der jugend...irgendwo wird die altersgrenze gezogen, momentan liegt sie bei 13. 

es könnte höchstens als sexuelle nötigung und/oder sexuelle belästigung gewertet werden, das kommt ganz auf den inhalt der nachrichten an. Wahrscheinlich passiert nicht viel, wenn du noch nicht vorbestraft bist wird es entweder fallen gelassen, oder du bekommst sozialstunden. Ein einkommen für eine geldstrafe hast wahrscheinlich noch nicht. 

cazcannabis 
Fragesteller
 21.12.2016, 06:52

Spielt das eine Rolle, dass ich sie über Lovoo kenne und diese Seite generell erst ab 14 ist? Haben ja letztendlich ja Nummern ausgetauscht, wenn sie also mir da dann ihr richtiges Alter genannt hat, dann sieht's schlecht aus oder?

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Kathyli88  21.12.2016, 15:00
@cazcannabis

Wenn lovoo erst für minimum 14 jährige ist, ja dann spielt das auf jeden fall eine rolle. Ich kann das aber nicht beurteilen, ich kenne zwar diese app vom namen her und aus werbungen, aber ich habe sie noch nie ausprobiert (weil ich bereits verheiratet bin und kinder habe) also brauch ich natürlich keine dating-app mehr. Sie trifft damit quasi eine teilschuld, weil sie ein medium genutzt hat, welches für ihr alter noch nicht gestattet war. Wenn sie dir allerdings danach ihr alter verraten hat, und du trotzdem weiter gemacht hast, trifft dich auch eine schuld. Aber zumindest bist du in der sache nicht zwangsläufig der böse und sie das arme genötigte opfer. 

Ich sag dir meine ehrliche meinung, ich finde diese ganze sache zum einen todernst und zugleich auch absolut lächerlich, nur meine meinung bringt dir leider nichts. Es ist grad mal ein 3-jähriger unterschied, und ob nun eine 13 oder 14 ist macht kaum etwas aus, um genau zu sein macht es geistig und körperlich gesehen so gar keinen unterschied. Aber laut gesetz war sie zu diesem zeitpunkt noch ein kind, du bist es zwar auch noch, aber du hast in bestimmten bereichen schon rechte und pflichten die sie noch nicht hat. Ich finde diese anzeige von den eltern höchstgradig lächerlich, und ich bin selbst mutter. Nur macht es einen wahnsinnigen unterschied ob das 13-jährige töchterchen mit einem 16-jährigen schreibt, oder mit einem 25 jährigen oder mit einem 40-jährigen. Ich frage mich auch wie diese das überhaupt erfahren. Kindesmissbrauch ist es noch nicht. Kein missbrauch. Außer ihr hattet sex. Aber sexuelle nötigung von minderjährigen schutzbefohlenen. 

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Veroox  21.12.2016, 09:41

ja das mit Lovoo spielt eine große Rolle!!

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Tja das sieht jetzt sehr Übel für dich aus, als aller erst bekommst du von einem Anwalt eine Fette Geldstrafe und das Amtsgericht leitet dich zu einem Sexuellen Straf verstoß gegen dich ein und du landest für ein Paar Jahren im Knast.

Nein Natürlich nicht, wollte dich nur etwas erschrecken :D

Solange du beweisen kannst das das alles eine Freiwillige Aktion von Ihrerseits war und durch den chatt belegen kannst wird dir nichts passieren, zudem bist du nicht mal Volljährig was heißen soll  FALLS es doch zu eine Straftat kommen sollte was ich nicht denke wirst du für ein Paar Wochen Sozialleistung abarbeiten und gut ist :)

cazcannabis 
Fragesteller
 21.12.2016, 06:49

Na da ist ja das Problem, ich habe den Chat nicht mehr, also kann sie den Chat so "zurechtlöschen" wie sie das will. :(

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Laykou  21.12.2016, 06:51
@cazcannabis

Wird die Unterhaltung nicht auf deinem Smartphone separat gespeichert? Auf meinem Samsung kann ich frühere Unterhaltungen auf einem Whatsapp Ordner nachsehen.

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cazcannabis 
Fragesteller
 21.12.2016, 06:54
@Laykou

Ich glaube nicht, WhatsApp kann zudem gelöschte Nachrichten auch nicht mehr wiederherstellen, da sie laut ihnen nicht im System gespeichert.

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Laykou  21.12.2016, 06:56
@cazcannabis

Mach dir kein Kopf, warte erst einmal ab was passiert, du kommst noch heil raus :)

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cazcannabis 
Fragesteller
 21.12.2016, 06:58
@Laykou

Muss ja am 10.01. erstmal mich bei der Polizei deswegen rechtfertigen, die Wahrheit sollte ich da aber sagen oder wäre es echt besser auf einen Anwalt zu warten?

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Libertinaer  21.12.2016, 14:57
@cazcannabis

"Muss ja am 10.01. erstmal mich bei der Polizei deswegen rechtfertigen"

S. meine Antwort! Niemand MUSS (oder sollte) zur Polizei! Niemand muss (und sollte) sich rechtfertigen! 

Schmeiß das Schreiben weg, und genieße den Tag!

Erst wenn eine Vorladung der Staatsanwaltschaft kommt, MUSST du hin - und sei es nur, um zu sagen, dass Du nichts sagst.

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Kathyli88  21.12.2016, 15:44
@cazcannabis

ABER, wir haben ja mittlerweile seit einigen jahren die sogenannte vorratsdatenspeicherung. Du weißt ja bestimmt was das ist, aber vielleicht ist das auch noch an dir vorbeigegangen weil du damals noch zu jung warst. Es bedeutet der staat bzw geheimdienst (BND) speichert alle daten die jemals geschrieben wurden und auch sämtliche telefongespräche die geführt werden ab. Das bedeutet sms, chats in whatsapp oder anderen messengern, posts egal wo, ob nun facebook, oder hier, oder sonstwo, emailverkehr etc pp. SO, das heißt die daten sind zumindest unverfälscht vorhanden, was wann und wer geschrieben hat. 

Das problem ist nur, ich glaub nicht dass du deshalb an solche datensätze hinkommst, oder dass dir unser geheimdienst netterweise diesen chatverlauf zur verfügung stellt um evtl etwas zu beweisen. Das wird eigentlich zum schutz vor terroristen gemacht. In mordfällen ist dies aber schon genutzt worden. Aber so gesehen ist es natürlich zu wenig bedeutend als dass du solche daten bekommen könntest (obwohl es für dich persönlich natürlich auch nicht wenig bedeutend ist wenn du wegen...was wird dir überhaupt in dem schrieb der polizei vorgeworfen? 

Noch was kurz, die anderen haben zwar recht dass du zu diesem termin der polizei nicht erscheinen musst und deine aussage auch verweigern kannst, ABER, es kommt drauf an wie das alles ablief, bist du wirklich so sehr im unrecht oder bist du es nicht? Hat sie beispielsweise über pferde gesprochen und dass sie nur freunde sucht und du immer wieder mit sexuellen dingen angefangen? Oder hat sie dich gereizt und du bist drauf angesprungen, und ab wann war dir ihr alter bekannt. Das ist alles ausschlaggebend. Hat sie irgendwann später erst gesagt dass sie erst 13 ist oder direkt zu beginn auf whatsapp. Das ganze läuft so ab, jemand zeigt dich an, du bekommst ne info und eine polizeiliche ladung darüber damit du überhaupt die möglichkeit hast dich auch mal dazu zu äußern, das ist nicht zwangsläufig etwas schlechtes. In meinem fall, um hier ein beispiel zu nennen, ich bekam eine anzeige wegen ruhestörung, weil eine mietpartei versuchte alle anderen mieter aus dem haus zu ekeln um dem vermieter widerum eins reinzuwürgen. Nun habe ich allerdings ein kameraüberwachungssystem in meiner wohnung gehabt, mit bild und ton in hd qualität, und ich war zu diesem zeitpunkt gar nicht zuhause sondern bei meinem partner für einige tage. Konnte auch beweisen dass es vorher auch nie zu einer ruhestörung kam, bin ja fast nur in die arbeit, dann für prüfungen meines studiums lernen und schlafen. Habe dann auf die polizeiliche ladung natürlich reagiert, bin hingegangen, habe die vorwürfe von mir gewiesen, brachte das bild und tonmaterial auf einem usb stick mit, der dann aks beweismittel zugelassen wurde, und der staatsanwalt ließ die anzeige fallen, da völlig haltlos. Es kommt nur darauf an wie schuldig du wirklich bist und ob es besser ist etwas dazu zu sagen oder nicht. Steht aussage gegen aussage, kommen diese dinge zum staatsanwalt und die sache wird fallen gelassen. Hier gibts ja einen chat, das heißt lügen hilft nichts, aber da die möglichkeit besteht den chat so zu schneiden wie man will ist er auch nicht sehr aussagekräftig. Bevor du hingehst oder auch nicht hingehst, lass dich vom anwalt beraten. Kopf in den sand stecken und nicht hingehen ist auch nicht die ultimative lösung, weil es dann zwangsläufig zu einer verhandlung kommt, die man vermeiden könnte, wenn die umstände passen. 

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Libertinaer  21.12.2016, 16:34
@Kathyli88

"ABER, wir haben ja mittlerweile seit einigen jahren die sogenannte vorratsdatenspeicherung."

1. Nein, haben wir nicht.

2. Sie soll 2017 kommen, aber der EuGH hält sie nach wie vor nicht für rechtmäßig. Daran wird sich auch Deutschlnd halten müssen.

3. Die Vorratsdaten umfassen NICHT die Inhalte.

4. Die Auswertung der Vorratsdaten wäre nur bei schwersten Straftaten möglich. Selbst wenn er mit ihr geschlafen hätte, wäre es kein Verbrechen, sondern "nur" ein Vergehen.

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cazcannabis 
Fragesteller
 21.12.2016, 19:01
@Kathyli88

Seit letztem Jahr wurde aber bei WhatsApp die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingeführt, weshalb es ohne die Zusammenarbeit mit Facebook nicht möglich ist die Chats zu entschlüsseln. Wie auch schon in einer anderen Antwort erwähnt habe, ich weiß leider nicht mehr ob sie geschrieben hat wie alt sie war. In 8 Monaten vergisst man schon vieles.

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nimm dir einen guten Anwalt und bespreche ALLES mit Ihm. Zu diesem solltest du 110% ehrlich sein den nur dan kann er dir helfen.

eine Aussage würde ich erst mal verweigern und Akteneinsicht beantragen. Ich hoffe deine Eltern haben in diesem fall eine Rechtsschutzversicherung.

Melinda1996  23.12.2016, 17:43

Wenn du nichts besseres zutun hast!

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