Sie 14, Er 21 - Irrglaube Eltern für Sex fragen?

8 Antworten

Sie muss ihre Eltern natürlich nicht um Erlaubnis fragen, es heißt schließlich sexuelle Selbstbestimmung, nicht sexuelle Bevormundung.

Theoretisch kann eine Person über 21 sich strafbar machen, wenn er oder sie mit einer Person unter 16 Sex hat (unter 14 ja auf jeden Fall), wenn er die ihm gegenüber eventuell noch fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.

(nachzulesen in StGB § 182 Absatz 3)

Das Alter alleine reicht aber nicht aus, um da irgendwas strafbar zu machen, es müssten psychologische Gutachten vom Gericht angefordert werden und in dem Moment, in dem die jüngere Person von sich aus sagt, dass sie den Sex will und ein Gutachten bestätigt, dass sie reif genug ist, wird alles fallen gelassen und Eltern können dann auch im Dreieck die Wand hoch hopsen, es wäre zu akzeptieren.

Der 21Jährige könnte sich theoretisch tatsächlich strafbar machen. Das Mädchen muss 16 Jahre alt sein oder die beiden sollten das mit den Eltern des Mädchens abklären.

https://www.bravo.de/dr-sommer/sexuelle-beziehungen-was-ist-verboten-was-erlaubt-261211.html

IQMarodeBanane 
Fragesteller
 25.01.2019, 13:22

Schwachsinn...

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IQMarodeBanane 
Fragesteller
 25.01.2019, 13:24
@Moehre119

Ich habe nicht gefragt wann was erlaubt ist, hast du die Frage überhaupt gelesen? Oder einfach nur den Titel gesehen, und darauf geantwortet?
Wenn es nicht Zweiteres ist, dann würde ich empfehlen genauer zu lesen.

Ich zitiere mal aus deinem eigenen Text:

"wenn du ihn sexuell unter Druck setzt oder zu etwas verführst, was er eigentlich (noch) gar nicht will. "

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hydrahydra  25.01.2019, 13:29

"Der 21Jährige könnte sich theoretisch tatsächlich strafbar machen." - Ja, aber dazu muss praktisch erwiesen sein, dass er die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt hat. Das muss ein gerichtlich bestellter Gutachter feststellen. Dann - und NUR dann - macht er sich strafbar.

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IQMarodeBanane 
Fragesteller
 25.01.2019, 13:35
@hydrahydra

Es wird kein Gutachter, sondern ein Psychologe ersucht, der ein Gespräch mit der Person führt :)

"sie würde gerne mit ihm schlafen" schließt das bereits aus.

Wenn du einfach nur alle Möglichkeiten nennen wolltest, dann kannst du die restlichen auch noch nennen, wie z.B. nicht gezwungen, nicht gegen den eigenen Willen, nicht gegen Bezahlung, nicht, wenn er eine Zwangslage ausnutzt, oder wenn er ein Schutzbefohlener der Person ist :)

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hydrahydra  27.01.2019, 20:17
@IQMarodeBanane

"Es wird kein Gutachter, sondern ein Psychologe ersucht, der ein Gespräch mit der Person führt :)" - Ja... um ein Gutachten zu erstellen, was ihn zum Gutachter macht.

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fusselchen70  25.01.2019, 13:31

Ojeh, wieder jemand, der falsch interpretiert..

Deine Aussage ist falsch. Ü21 darf mit Ü14 Sex haben. Es KANN zwar Enschränkungen geben aber der NORMALFALL ist nun mal: Alle Ü18 dürfen mit Ü14 einvernehmlichen, nicht erzwungenen und unbezahlten Sex haben.

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Guck halt in jede beliebige Frage hier zu diesem Thema, und du wirst jedes Mal mindestens eine Antwort finden, die diesen Unsinn wiederkäut. Viele mögen halt die Vorstellung nicht, dass Menschen schon mit 14 jahren Sex haben könnten. Da erfindet man sich dann lieber irgendeinen Quark zurecht, als sich damit abzufinden, dass 14-jähirge das selbst entscheiden dürfen. Sonst müsste man sich ja eingestehen, dass sogar die eigene 15-jährige Tochter mit dem 30-jährigen Nachbarn schlafen könnte...

IQMarodeBanane 
Fragesteller
 25.01.2019, 13:18

Ja, stimmt, dass ist auch immer wieder das Thema, dass man angeblich erst mit 16/18 mit über 18/21 (???) jährigen Sex haben darf :'D

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Er ist doch pädophil, er soll sich ein Mädel in seinem Alter suchen

IQMarodeBanane 
Fragesteller
 25.01.2019, 13:08

Pä·do·phi·lie

/Pädophilié/

Substantiv, feminin [die]MEDIZIN•PSYCHOLOGIE

  1. [primäres] sexuelles Interesse Erwachsener an Kindern, die noch nicht in der Pubertät sind

Gern geschehen :)

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IQMarodeBanane 
Fragesteller
 25.01.2019, 13:22
@Pueppi2806

Nein, dann wäre es illegal, da man unter 14 noch keinen Sex haben darf :)

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hydrahydra  25.01.2019, 13:30
@Pueppi2806

"wenn ein Mädel mit 11 in der pupertät ist dann ist das auch ok oder was?? " - Wo hat das irgendwer behauptet?

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hydrahydra  25.01.2019, 13:32
@IQMarodeBanane

"da man unter 14 noch keinen Sex haben darf :)" - Doch, darf man. Man darf nur nicht MIT Personen unter 14 Sex haben. So rum wird ein Schuh draus. Wenn ein 13-jähriges Mädchen mit einem 15-jährigen schläft, macht sich nicht das 13-jährige Mädchen strafbar.

Es gibt keine Grenze, ab wann man ganz persönlich Sex haben darf, sondern nur dafür, mit wem man das darf. Das ist übrigens noch so ein verbreitetes Missverständnis.

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IQMarodeBanane 
Fragesteller
 25.01.2019, 13:39
@hydrahydra

Wenn 13 jährige Sex haben, machen sie sich genauso strafbar

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html

Der Unterschied ist, dass U14 noch nicht strafmündig sind, heißt hierbei würde die Strafe dann an den Eltern kleben, sollte es rauskommen :) Geht mir weniger um realitätsnahen Fall, da wären die Eltern schön doof, egal welche Seite, wenn sie das zur Anzeige bringen würden ^^ Aber es würde als Kindesmissbrauch von beiden Seiten angesehen werden ^^

Edit: Ich lasse das hier mal, einfach weil ich es selbst enorm übersichtlich und mit Gesetzestexten versehen sehr nützlich finde - lohnt sich abzuspeichern und hervor zu holen, wenn der Käse mal wieder aufkommt xd

https://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/ab-wann-bzw-mit-welchem-alter-duerfen-jugendliche-sex-haben

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hydrahydra  25.01.2019, 13:53
@IQMarodeBanane

"Wenn 13 jährige Sex haben, machen sie sich genauso strafbar" - Nein... Strafbar macht sich nur, wer sexuelle Handlungen an einem Kind vornimmt oder an sich vom Kind vornehmen lässt. Nicht das Kind. Steht auch so im Gesetz. Wenn man ein Kind eh nicht anklagen kann, weil es Sex hatte, ist es auch sinnfrei, ein solches Gesetz zu formulieren.

"Der Unterschied ist, dass U14 noch nicht strafmündig sind, heißt hierbei würde die Strafe dann an den Eltern kleben, sollte es rauskommen" - Nein, Unsinn. Eltern haften nicht für ihre Kinder.

Die Verkürzung "Sex ist erst ab 14 erlaubt" ist dabei genauso falsch formuliert wie "Man darf erst ab 16 Alkohol trinken".

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IQMarodeBanane 
Fragesteller
 25.01.2019, 14:12
@hydrahydra

Kinder stehen unter Kinderschutz und sind damit betroffen - die Kinder nehmen dabei sexuelle Handlungen an anderen Kindern vor - somit ist Punkt 1 bereits erfüllt.

Du meinst dabei: Wenn 13 und 15 Sex haben, dann wird nicht die 13 jährige Person belangt. Richtig. Das habe ich aber auch nie gesagt. Mein Punkt war, das 2 unter 14 jährige keinen Sex miteinander haben dürfen, da sie beide gegen das Gesetz verstoßen. Sie sind nicht strafmündig, also kann den Kindern selbst nichts passieren, aber das heißt nicht, dass nichts passieren wird. Das Ganze geht dann an die Eltern weiter, die ihre Aufsichts- und Erziehungspflicht verletzt haben :)

Eltern haften für ihre Kinder im Falle einer Aufsichts- und Erziehungspflichtverletzung :) Auch ein bekannter Irrtum, dass Eltern IMMER für die Kinder haften, aber unter diesen 2 Aspekten haften sie tatsächlich. Hierbei wäre der Punkt, 2 U14 Kinder nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

Realität und Recht geht hierbei auseinander, klar, das ist mir bewusst, aber rein rechtens ist es illegal :)

Edit: Aber nur um das auch mal zu sagen - rein rechtens ist es verboten, jemanden zu töten. Man kann trotzdem eine Person töten und sorgt dafür, dass man nicht erwischt wird. Das macht es aber trotzdem nicht legal, sondern straffrei ^^

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hydrahydra  25.01.2019, 14:37
@IQMarodeBanane

" die Kinder nehmen dabei sexuelle Handlungen an anderen Kindern vor - somit ist Punkt 1 bereits erfüllt." - Ja, aber dann machen sie sich ggf. strafbar, weil sie Sex MIT Kindern haben, aber nicht, weil sie Kinder sind und Sex haben. Das tut aber auch jeder Jugendliche und jeder Erwachsene, der Sex mit Kindern hat. Die Strafbarkeit ist eben nicht dadurch gegeben, dass man ALS Kind Sex hat, sondern weil man MIT einem Kind Sex hat. Kein Kind macht sich strafbar, weil es Sex hat, auch nicht theoretisch.

"Das habe ich aber auch nie gesagt" - Du hast gesagt, Sex ist erst ab 14 erlaubt (ZItat: " da man unter 14 noch keinen Sex haben darf :)"). Und das ist falsch. Man muss kein Mindestalter erreicht haben, um Sex haben zu dürfen, sondern der jeweilige Partner muss ein Mindestalter erreicht haben. DAS meinte ich, und nichts anderes habe ich geschrieben!

"Eltern haften für ihre Kinder im Falle einer Aufsichts- und Erziehungspflichtverletzung" - Wenn ein Kind unter 14 sexuellen Verkehr hat, ist das keine Verletzung der Aufsichts- und Erziehungspflicht.

"Hierbei wäre der Punkt, 2 U14 Kinder nicht unbeaufsichtigt zu lassen." - Eltern sind nicht verpflichtet, ihre Kinder nonstop zu überwachen oder durch andere überwachen zu lassen. Da missverstehst du etwas ganz gründlich.

"aber rein rechtens ist es illegal :)" - Na, dann hast du ja sicher einen Paragraphen parat, gell?

"rein rechtens ist es verboten, jemanden zu töten. Man kann trotzdem eine Person töten und sorgt dafür, dass man nicht erwischt wird. Das macht es aber trotzdem nicht legal, sondern straffrei" - Ja... es ist aber rein rechtlich nunmal NICHT verboten, als Kind Sex zu haben. Sondern nur, MIT einem Kind Sex zu haben.

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IQMarodeBanane 
Fragesteller
 25.01.2019, 14:59
@hydrahydra
Ja, aber dann machen sie sich ggf. strafbar, weil sie Sex MIT Kindern haben, aber nicht, weil sie Kinder sind und Sex haben. 

Genau, ich sagte ja auch "sexuelle Handlungen an anderen Kindern" und nicht "sexuelle Handlungen als Kinder"

(ZItat: " da man unter 14 noch keinen Sex haben darf :))

Das habe ich gesagt, ja, damit war aber nicht gemeint, dass eine Person unter 14 keinen Sex haben darf. Es war zuvor bezogen auf einen 21 jährigen und eine 14 jährige - wäre sie unter 14, dann darf "man" - man in dem Bezug auf "das Pärchen" - keinen Sex haben. Das war nur in dieser Situation hier, wie es gegeben war, so formuliert, keine generelle Formulierung. Dann würde ich dir vollkommen zustimmen.

Wenn ein Kind unter 14 sexuellen Verkehr hat, ist das keine Verletzung der Aufsichts- und Erziehungspflicht.

Da es sich hierbei um Gesetze handelt sind sie immer generell gefasst und schwierig auf einen bestimmten Fall anzuwenden, bis ein Gericht darüber entscheidet. Würde jetzt aber z.B. ein Kind davon schwanger werden, dann könnte das in der Verpflichtung der Eltern liegen, fahrlässig gehandelt zu haben ^^ Eltern haben zu entscheiden, was für das Kind gut und schlecht ist. Während es bei Drogen relativ einfach ist - wobei es nicht um das Drogennehmen geht, sondern wie gleich drunter beschrieben den Umgang mit solchen Personengruppen - wird es bei Sex komplizierter. Je nach Umständen kann hierbei definitiv geklagt werden, dass jemand seiner Aufsichts- oder Erziehungspflicht nicht nachgegangen ist und das Thema Sex behandelt, sowie die zwei Kinder genügend beaufsichtigt hat. Es handelt sich hierbei um Kinder, nicht selbstständigere Jugendliche.

"Umgangsbestimmung (§ 1632 Abs. 2 BGB)

Als Eltern wollen und sollen Sie schädliche Einflüsse auf Ihr Kind nach Möglichkeit verhindern und es vor Belästigungen schützen. Deshalb ist es nicht nur Ihr Recht, sondern auch Ihre Pflicht, den Umgang mit anderen Personen zu überwachen und gegebenenfalls zu verbieten. Typische Fälle sind hier zum Beispiel Kontakte zum Rauschgiftmilieu. Auch frühe sexuelle Beziehungen der Kinder können Eltern zu Recht dazu veranlassen, einen bestimmten Kontakt zu verbieten."

Da missverstehst du etwas ganz gründlich.

Nein, ich missverstehe da nichts, ich nenne nur, was passieren kann, wenn nun z.B. eine Elternseite klagt, weil ihre Tochter schwanger wurde. Das ganze Thema ist aus dem Grund kompliziert, weil erstmal festgestellt werden muss, ob es überhaupt zu einer Aufsichts- und Erziehungsverletzung kam. Erziehungsverletzung wäre einfach, wenn keine Aufklärung stattgefunden hat. Allerdings wäre dann wieder "sexuelle Selbstbestimmung" ein Thema, dass die Person noch gar nicht weiß, was Sex wirklich ist, und es als Spiel sah. Also selbst nach Erklärung konnte die/der 13-jährige damit nichts anfangen.

Na, dann hast du ja sicher einen Paragraphen parat, gell?

Du hast den Paragraph selbst genannt - https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html

Dieser definiert, dass beide Seiten WEIL sie mit einem Kind Sex haben, nicht als Kind Sex haben, gegen ein Gesetz verstoßen. DANACH folgt, dass sie strafunmündig sind. Heißt aber nicht, dass sie nicht gegen ein Gesetz verstoßen haben (=illegal), sondern dass sie dafür nicht belangt werden dürfen.

Ja... es ist aber rein rechtlich nunmal NICHT verboten, als Kind Sex zu haben. Sondern nur, MIT einem Kind Sex zu haben.

Aber mit einem Kind Sex zu haben - egal ob man selbst ein Baby, ein Kind, ein Jugendlicher oder ein Erwachsener ist :) Und etwas anderes habe ich doch auch nie gesagt gehabt? Ich verstehe nicht so ganz wo das Problem ist, wir schreiben momentan die ganze Zeit den selben Kerngedanken hin und her, es wird aber geschrieben, als wären wir anderer Meinung.

Wenn ich sage: Als Paar darf man keinen Sex haben, wenn eine Person unter 14 ist, dann heißt das nicht, dass ich sage, dass sich das Paar strafbar macht, nur, dass es das Paar nicht darf. Mein Satz war ein Einzeiler und lediglich eine Kurzantwort, keine Erklärung. Die Erklärung wäre, dass der 21-jährige sich strafbar macht, da Kinder (bis zum Alter von 14 Jahren) unter Kinderschutz stehen und sexuelle Versuche, Akte oder ähnlich verbundenes verboten ist.

Ich kann sehr gut verstehen, woher dein Verständnis meiner Antwort

Nein, dann wäre es illegal, da man unter 14 noch keinen Sex haben darf :)

so aufgefasst wurde. Ich habe nicht gesagt "da man als unter 14 jährige", sondern nur auf das Paar bezogen. Aber das sagte ich ja davor, und spätestens ab dem Punkt hätte das doch klar sein müssen, was ich meinte ^^?

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hydrahydra  25.01.2019, 17:18
@IQMarodeBanane

"Das habe ich gesagt, ja, damit war aber nicht gemeint, dass eine Person unter 14 keinen Sex haben darf." - Dann solltest du das nicht so sagen, denn nichts anderes kann gemeint sein, wenn du schreibst, man dürfe unter 14 keinen Sex haben...

"Dieser definiert, dass beide Seiten WEIL sie mit einem Kind Sex haben, nicht als Kind Sex haben, gegen ein Gesetz verstoßen. DANACH folgt, dass sie strafunmündig sind. Heißt aber nicht, dass sie nicht gegen ein Gesetz verstoßen haben (=illegal), sondern dass sie dafür nicht belangt werden dürfen." - Das trifft nur dann zu, wenn auch beide Seiten unter 14 sind. Wenn nur eine Seite unter 14 ist, verstoßen nicht beide Seiten gegen das Gesetz, sondern nur die ältere.

"Und etwas anderes habe ich doch auch nie gesagt gehabt?" - Doch. Du hast gesagt, dass man unter 14 keinen Sex haben darf. Du hast vielleicht was anderes gemeint, aber es eben so gesagt.

"nur, dass es das Paar nicht darf" - Nein, nur einer von beiden darf nicht. Der andere schon.

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IQMarodeBanane 
Fragesteller
 28.01.2019, 09:35
@hydrahydra

Wie gesagt, es wiederholt sich nur, du sagst nichts anderes als ich ^^ Und wenn ich ein Paar betrachte, was sie dürfen, dann betrachte ich sie als Ganzes - will ein Paar in eine Diskothek ab 18 und eine Person davon ist 17, dann sage ich "Das Paar darf nicht in die Diskothek", da wohl davon auszugehen ist, dass sie es zusammen machen wollen. Die Restriktion hierbei ist, dass eine Person 17 ist. Ja, die andere dürfte rein, aber ich beziehe das - in solchen Szenarien, wo es speziell um Paare geht - nicht auf eine Person, da das dabei nicht relevant ist ^^

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hydrahydra  28.01.2019, 15:33
@IQMarodeBanane

"Und wenn ich ein Paar betrachte, was sie dürfen, dann betrachte ich sie als Ganzes " - Das tut das Gesetz aber nunmal nicht.

Und wenn du schon fragst, woher solche Irrglauben kommen: Daher kommt das, von solchen Betrachtungsweisen...

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IQMarodeBanane 
Fragesteller
 28.01.2019, 15:47
@hydrahydra

Ich würde eher sagen der Grund für Irrglauben kommt daher, dass die Leute sich nicht richtig informieren, sondern einfach alles glauben :) Und wenn es für dich nicht in Ordnung ist, wie ich auf eine simple Situationsänderung antworte, dann kannst du das natürlich so finden. Ich habe keinen Grund gesehen - und sehe da auch noch immer keinen -, dass man es hätte ausführlicher erklären müssen. Sein eigentlicher Punkt war nämlich nicht darauf bezogen, ob das nun legal oder illegal ist, sondern, ob es für mich keine Rolle spielt, wenn das Mädchen z.B. 11 wäre, aber bereits in der Pubertät ist/war :)

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Das kann die selbst bestimmen.